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Der Brexit hat seine eigene politische Logik nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch und vor allem in der EU (Bongardt und Torres, 2020). In einer Situation, in der sich das Vereinigte Königreich – nachdem es der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wirtschaftlicher Vorteile wegen beigetreten war, und obwohl es supranationale Governance und Integrationsziele ablehnte – immer mehr aus der europäischen Integration herausgehalten hat, bildet der Brexit den Höhepunkt. Nachdem Großbritannien in Maastricht einen Opt-out aus der Europäischen Währungsunion erwirkte, begann es, sich die Rosinen aus den EU-Institutionen herauszupicken und behinderte kontinuierlich eine gute Kooperation innerhalb der EU sowie den Prozess der europäischen Integration. Die Situation war aus Sicht der europäischen Integration unhaltbar geworden – ganz akut während der Krise der Eurozone, als das Vereinigte Königreich jegliche Solidarität verweigerte und sich der Vollendung der Wirtschaftsunion widersetzte. Eine vertiefte Integration kann nicht funktionieren, wenn man sich nicht für die Kerninstitutionen der EU entscheidet und für die Integration öffnet. Es ist zu bezweifeln, dass die jüngsten Fortschritte wie der Recovery Fund oder die gemeinsame Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie möglich gewesen wären, wäre das Vereinigte Königreich noch ein Mitgliedstaat.

Trotzdem verzögerte die EU den Brexit immer wieder, obwohl sie die Verhandlungsmacht auf ihrer Seite hatte. Letztlich zog sich die Trennungsgeschichte nach dem Referendum viereinhalb Jahre lang hin. Sie verschwendete knappe Ressourcen und monopolisierte die Aufmerksamkeit der Staats- und Regierungschefs der EU. Auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 sprachen sich die EU-Regierungen und die EU-Kommission immer noch dafür aus, die Übergangsfrist über das Ende ihrer Laufzeit am 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern, um komplexe Verhandlungen zu ermöglichen. Das Mantra einer tickenden Uhr hatte angesichts unzähliger verstrichener Fristen aber jede Glaubwürdigkeit verloren. Hätte sich der britische Premierminister Boris Johnson nicht geweigert, die Frist zu verlängern, hätte die EU riskiert, in Übergangsfristen gefangen zu sein. Die EU hätte die Zeit besser nutzen können und sollen, um sich auf die vielfältigen Herausforderungen zu konzentrieren und ihr eigenes Integrationsprojekt voranzubringen. Im Vereinigten Königreich versuchten die „Remainer“ (meist EU-Skeptiker) derweil, ein zweites Referendum zu erwirken, um den Brexit rückgängig zu machen. Diese Strategie, die von einigen EU-Akteuren unterstützt wurde, war erfolglos. Der klare Wahlsieg der Konservativen im Vereinigten Königreich im Dezember 2019 machte alle Versuche, den Vollzug des Brexit aufzuhalten, zunichte. Die Ungewissheit war beendet, was grundsätzlich gut für die EU und das europäische Integrationsprojekt ist.

Wie zu erwarten, gelang es dem Vereinigten Königreich kurz vor Ende des Jahres 2020, ein – wenn auch nicht umfassendes – bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU zu erzielen. Das Vereinigte Königreich hatte immer einen Deal angestrebt. Das zeigt zumal die Leichtigkeit, mit der es am 30. Dezember 2020 innerhalb weniger Stunden gelang, das Abkommen mit überwältigender Mehrheit durch das Parlament zu bringen. Geleitet von Bemühungen um Schadensbegrenzung versuchte die EU, ein Zurückgreifen auf WTO-Regeln zu vermeiden und die Zustimmung Großbritanniens zu sichern. Am Ende blieb nicht einmal mehr Zeit für das Europäische Parlament, dem vorläufigen, nur für die EU-Kompetenzen geltenden Abkommen zuzustimmen. Dies mag pragmatisch sein, ist aber – wie im Fall von CETA – auch nicht unproblematisch. Die Unvollständigkeit des Abkommens bedeutet, dass es keinen eindeutigen Endpunkt der bilateralen Verhandlungen darstellt. Vielmehr markiert es den Beginn kontinuierlicher Weiterverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Drittstaat.

Das Vereinigte Königreich wird weiterhin versuchen, neu zu verhandeln und einen privilegierten Zugang zu gemeinsamen Gütern der EU wie Finanzdienstleistungen – die der Schweiz beispielsweise nicht gewährt werden – oder dem Datenverkehr zu erhalten. Die EU ihrerseits muss die europäische Integration schützen und darf in Fragen wie der Finanzaufsicht durch die EZB und des Datenschutzes nicht nachgeben, wo sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Gerichtshof eine unverzichtbare Rolle spielen. Da das Vereinigte Königreich nun endlich ein Drittstaat ist, wird die EU wohl eine gute und freundschaftliche Beziehung unterhalten können – hoffentlich auf eine weniger naive Art und Weise. Die EU muss sich vielmehr auf die Verteidigung der Interessen der Bürger:innen der EU27 konzentrieren.

Literatur

Bongardt, A., S. Talani und F. Torres (2020), The Political and Economic Consequences of Brexit for the EU and for the UK, Edward Elgar

© Der/die Autor:in(nen) 2021

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) veröffentlicht.

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.


DOI: 10.1007/s10273-021-2810-z

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