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Weil ausländische Beschäftigte in Deutschland zu einem größeren Anteil im Niedriglohnbereich arbeiten, profitieren diese überdurchschnittlich häufig von Anhebungen des Mindestlohns. Allerdings ging mit der Anhebung auf 12 € im Oktober 2022 auch die Arbeitszeit ausländischer Beschäftigter im Mindestlohnbereich zurück. Der Anstieg der monatlichen Verdienste fiel deshalb weniger stark aus als der Anstieg der Stundenlöhne.

Beschäftigte mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft verdienen in Deutschland im Durchschnitt pro Stunde brutto rund 18 % bzw. 4,50 € weniger als deutsche Beschäftigte (Tabelle 1). Zudem arbeiten Beschäftigte ohne deutsche Staatsbürgerschaft deutlich häufiger in Mindestlohn- und Niedriglohnjobs. Niedriglohnbeschäftigung kann einerseits eine Möglichkeit für eine niedrigschwellige Integration Zugewanderter in den Arbeitsmarkt sein, kann aber auch mit einer Armutsgefährdung einhergehen und zu einer dauerhaft schlechten Positionierung im Arbeitsmarkt führen (Grabka & Göbler, 2020). Dieser Beitrag widmet sich daher der Arbeitsmarktsituation von ausländischen Beschäftigten im Niedriglohnbereich und zeigt, wie sich deren Löhne, Arbeitszeiten und Beschäftigungszahlen nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € im Oktober 2022 entwickelt haben.1

Tabelle 1
Durchschnittliche Lohnentwicklung nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 € nach Nationalität
  Alle
Beschäftigten
  Mindestlohn­beschäftigte
  Brutto Stundenlohn in € Veränderung in %   Brutto Stundenlohn in € Veränderung in %
  2022 2023     2022 2023  
Deutsche Staatsangehörigkeit 24,6 25,5 3,7   9,0 11,4 26,7
Ausländische Staatsangehörigkeit 19,7 21,0 6,6   9,2 11,5 25,0
Gesamt 23,9 24,8 3,8   9,0 11,4 26,7
  Brutto Monatslohn in € Veränderung in %   Brutto Monatslohn in € Veränderung in %
Deutsche Staatsangehörigkeit 3.399 3.544 4,3   601 670 11,3
Ausländische Staatsangehörigkeit 2.722 2.923 7,4   791 830 4,9
Gesamt 3.300 3.448 4,5   636 700 10,1

Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich sind für das Jahr 2022 solche mit einem Stundenverdienst von weniger als 9,87 € und für das Jahr 2023 solche mit einem Stundenverdienst von weniger als 12,05 €.

Quelle: Verdiensterhebung April 2022, April 2023, eigene Berechnungen.

Der gesetzliche Mindestlohn, der in Deutschland ab Januar 2026 13,90 Euro je Stunde beträgt und der im Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde angehoben wird, könnte zu einer Verbesserung der Löhne ausländischer Beschäftigter und zu einer Reduzierung des Lohnunterschieds zwischen ausländischen und deutschen Beschäftigten beitragen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass diese zu einem größeren Anteil als Deutsche zum Mindestlohn beschäftigt sind und daher überdurchschnittlich häufig von Anhebungen des Mindestlohns profitieren können. Allerdings könnten ausländische Beschäftigte auch häufiger von Arbeitszeit- und Beschäftigungseffekten des Mindestlohns betroffen sein. Es stellt sich somit die Frage, wie der Mindestlohn die Arbeitsmarktsituation von deutschen und nicht-deutschen Beschäftigten beeinflusst. Zu dieser Frage liegt bisher nur sehr wenig empirische Evidenz für Deutschland vor.

Die folgenden Auswertungen basieren auf der Verdiensterhebung (VE) der Jahre 2022 und 2023 (jeweils April). Die Verdiensterhebung ersetzt seit dem Jahr 2022 drei frühere Verdienststatistiken des Statistischen Bundesamtes (Statistisches Bundesamt, 2024; Finke et al., 2023). Die Teilnahme an der Erhebung ist für Betriebe verpflichtend. Grundlage ist eine geschichtete Stichprobe von Betrieben in Deutschland, innerhalb derer Informationen über alle Beschäftigungsverhältnisse im jeweiligen Betrieb erhoben werden. Die VE 2023 umfasste eine nominale Stichprobe von 58.000 Betrieben mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Insgesamt lagen Angaben zu rund 9,2 Mio. Beschäftigungsverhältnissen vor (Statistisches Bundesamt, 2024). Die Verdiensterhebung wurde bereits zur Evaluation der Auswirkungen von Anhebungen des Mindestlohns auf Verdienste und Arbeitszeiten genutzt (Bachmann et al., 2025; Bossler et al., 2024). Seit 2022 enthält sie auch das Merkmal Staatsangehörigkeit.

Betroffenheit vom Mindestlohn nach Nationalität

Anhand der Verdiensterhebung stellen wir fest, dass Beschäftigte ohne deutsche Staatsbürgerschaft von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € im Oktober des Jahres 2022 mit rund 26 % der Beschäftigten deutlich häufiger betroffen waren als deutsche Beschäftigte mit rund 16 % der Beschäftigten (Abbildung 1).2,3 Das heißt der Stundenlohn dieser Beschäftigten lag unterhalb von 12 Euro und musste aufgrund der Mindestlohnanpassung im Oktober 2022 angehoben werden. Im Niedriglohnbereich waren 31 % der Beschäftigten ohne deutsche Staatsbürgerschaft und rund 19 % der deutschen Beschäftigten tätig.4

Abbildung 1
Niedriglohnbeschäftigung und Betroffenheit von Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität

in %

Niedriglohnbeschäftigung und Betroffenheit von Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität

Quelle: Verdiensterhebung April 2022, eigene Berechnungen.

Der durchschnittliche Unterschied im Stundenlohn zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten betrug im Jahr 2022 rund 20 %. Innerhalb des Mindestlohnbereichs ist im Mittel dagegen kaum ein Lohnunterschied zwischen den beiden Beschäftigtengruppen feststellbar (Tabelle 1). Beschäftigte mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die im April 2022 weniger als 12 € verdienten, hatten im Mittel einen Stundenlohn von rund 10,50 € bzw. 10,70 €. Das heißt, die notwendige Stundenlohnerhöhung, um ab Oktober 2022 den Wert des Mindestlohns von 12 € zu erreichen, fiel bei beiden Gruppen im Durchschnitt ähnlich hoch aus, nämlich etwa 1,50 € bzw. rund 14 %. Ausländische Beschäftigte waren demnach häufiger, aber nicht stärker von der Anhebung des Mindestlohns betroffen.

Ausländische Beschäftigte sind, differenziert nach individuellen Merkmalen, in nahezu allen Gruppen von Beschäftigten deutlich häufiger von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € betroffen als deutsche Beschäftigte (Abbildung 2). Bei ausländischen Frauen liegt der Anteil der von der Mindestlohnanhebung betroffenen Beschäftigten bei etwa einem Drittel, während dieser bei ausländischen Männern rund 21 % beträgt. Beschäftigte ohne berufliche Ausbildung sind die einzige Gruppe, bei der der Umfang der Mindestlohnbetroffenheit bei deutschen und nicht-deutschen Beschäftigten mit 36 bzw. 37 % auf einem ähnlich hohen Niveau liegt. Bei ausländischen Beschäftigten mit Ausbildungs- oder Hochschulabschluss ist die Betroffenheit von der Mindestlohnanhebung deutlich höher als bei den entsprechenden deutschen Beschäftigten. Dies weist darauf hin, dass für ausländische Arbeitnehmer:innen erhebliche Probleme bestehen, eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu finden.

Abbildung 2
Betroffenheit von der Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität und individuellen Merkmalen

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Betroffenheit von der Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität und individuellen Merkmalen

Quelle: Verdiensterhebung April 2022, eigene Berechnungen.

Wie auch bei deutschen Beschäftigten ist die Betroffenheit vom Mindestlohn bei ausländischen Beschäftigten tendenziell umso höher, je geringer die wöchentliche Arbeitszeit ist. Geringfügig Beschäftigte weisen mit deutlich über 60 % mit Abstand die höchste Betroffenheit vom Mindestlohn auf. Allerdings ist auch bei langer Vollzeitbeschäftigung mit wöchentlichen Arbeitszeiten jenseits von 40 Stunden eine deutlich höhere Betroffenheit vom Mindestlohn bei ausländischen Beschäftigten mit einem Anteil von 22 % gegenüber deutschen Beschäftigten festzustellen.

Eine Beschäftigung in einem Betrieb ohne Tarifbindung geht generell mit einem deutlich erhöhten Risiko einher, im Mindestlohnbereich beschäftigt zu sein (Abbildung 3). Dabei ist die Mindestlohnbetroffenheit mit rund 32 % für ausländische Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben wesentlich höher als für Deutsche. In tarifgebundenen Betrieben liegt die Mindestlohnbetroffenheit bei deutschen Beschäftigten nur bei rund 9 %, bei ausländischen Beschäftigten hingegen mehr als doppelt so hoch bei rund 20 %. Lohnunterschiede je nach Betriebsgröße und zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bei deutschen und nicht-deutschen Beschäftigten in ähnlicher Weise, allerdings bei den nicht-deutschen Beschäftigten insgesamt auf deutlich höherem Niveau. So sind in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten fast 40 % der ausländischen Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. In Ostdeutschland sind rund 31 % der ausländischen Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen, in Westdeutschland sind es rund 5 Prozentpunkte weniger.

Abbildung 3
Betroffenheit von der Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität und Betriebsmerkmalen

in %

Betroffenheit von der Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität und Betriebsmerkmalen

Quelle: Verdiensterhebung April 2022, eigene Berechnungen.

Gemäß einer differenzierteren Betrachtung der Betroffenheit vom Mindestlohn nach Herkunftsregionen weist die Gruppe der Arbeitnehmer:innen aus dem europäischen Ausland eine etwas höhere Betroffenheit vom Mindestlohn bzw. von Niedriglöhnen auf als deutsche Beschäftigte. Eine deutlich höhere Betroffenheit vom Mindestlohn liegt dagegen insbesondere bei Beschäftigten mit einer Staatsangehörigkeit aus asiatischen und aus afrikanischen Ländern.

Lohn, Arbeitszeit und Beschäftigung nach Anhebung des Mindestlohns

Im Folgenden geht es um die Auswirkungen der Anhebungen des Mindestlohns im Jahr 2022 auf die Lohn-, Arbeitszeit- und Beschäftigungsentwicklung bei ausländischen und deutschen Beschäftigten. Dazu werden die Angaben aus den Verdiensterhebungen der Jahre 2022 und 2023 ausgewertet und die Veränderungen zwischen den Jahren dargestellt. In den Daten ist neben der Anhebung auf 12 € im Oktober 2022 auch die im Umfang geringere Anhebung von 9,82 € auf 10,45 € im Juli 2022 enthalten.

Beschäftigte im Mindestlohnbereich weisen vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 eine sehr starke Entwicklung der Stundenlöhne auf, die sich zwischen deutschen und nicht-deutschen Staatsangehörigen kaum unterscheidet (Tabelle 1). Die Entwicklung der monatlichen Verdienste von Beschäftigten im Mindestlohnbereich fiel insgesamt schwächer aus als die der Stundenlöhne und war bei ausländischen Beschäftigten deutlich geringer als bei deutschen Beschäftigten. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit einer im Durchschnitt rückläufigen wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten im Mindestlohnbereich (Tabelle 2).

Tabelle 2
Durchschnittliche Veränderung der Arbeitszeiten nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 € nach Nationalität
  Alle Beschäftigten Mindestlohnbeschäftigte
  Bezahlte Stunden pro Woche Veränderung in % Bezahlte Stunden pro Woche Veränderung in %
  2022 2023   2022 2023  
Deutsche Staatsangehörigkeit 29,2 29,1 -0,2 15,5 13,7 -11,5
Ausländische Staatsangehörigkeit 29,8 29,6 -0,4 19,7 16,8 -15,0
Gesamt 29,3 29,2 -0,2 16,3 14,3 -12,3

Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich sind für das Jahr 2022 solche mit einem Stundenverdienst von weniger als 9,87 € und für das Jahr 2023 solche mit einem Stundenverdienst von weniger als 12,05 €.

Quelle: Verdiensterhebung April 2022, April 2023, eigene Berechnungen.

Die durchschnittlichen Stundenlöhne von ausländischen Beschäftigten sind insgesamt nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € stärker angestiegen als die von deutschen Beschäftigten insgesamt (siehe linke Hälfte Tabelle 1 „Alle Beschäftigen“). Dies gilt auch bei monatlichen Verdiensten. Der Befund dürfte teilweise darauf zurückgehen, dass ausländische Beschäftigte anteilsmäßig häufiger vom Mindestlohn betroffen sind und dementsprechend häufiger von den deutlichen Anhebungen des Mindestlohns im Jahr 2022 profitiert haben. Ein weiterer Erklärungsansatz liegt gemäß der Assimilationstheorie in einem generellen Aufholprozess von Migrant:innen ausgehend von niedrigen Einstiegslöhnen (Esser, 2001).

Die schwächere Entwicklung monatlicher Verdienste bei ausländischen Beschäftigten dürfte damit zusammenhängen, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten im Mindestlohnbereich im Jahr 2023 insbesondere bei ausländischen Beschäftigten im Durchschnitt geringer war als im Jahr 2022 (Tabelle 2). Arbeitszeitreduzierungen können eine betriebliche Maßnahme zur Einsparung von Arbeitskosten in Reaktion auf Mindestlohnerhöhungen sein (Mindestlohnkommission, 2025, 2023). Möglich ist aber auch, dass Arbeitnehmer:innen auf Anhebungen des Mindestlohns mit einem veränderten Arbeitsangebot reagieren. Der Durchschnitt der bezahlten Arbeitszeit aller Beschäftigten hat sich im gleichen Zeitraum hingegen kaum verändert.

In Bezug auf die Entwicklung der Gesamtbeschäftigung nach Staatsangehörigkeit zeigt sich kein erkennbarer Zusammenhang zur Mindestlohnanhebung auf 12 € im Oktober 2022 (Tabelle 3). Die Anzahl der ausländischen Beschäftigten stieg von 5,3 Mio. im April 2022 um 7,7 % auf 5,7 Mio. im April 2023 an, wobei der Beschäftigungszuwachs insbesondere durch die anhaltende Zuwanderung aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten geprägt war. Die Gesamtbeschäftigung setzt sich aus sozialversicherungspflichtiger und ausschließlich geringfügiger Beschäftigung zusammen. Die Anzahl der ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich von April 2022 bis April 2023 um 7,9 % auf knapp 5,1 Mio., die der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 6,1 % auf rund 620.000. In beiden Beschäftigungsformen war der Zuwachs der Nicht-EU-Staatsangehörigen deutlich stärker als der von EU-Staatsangehörigen. Bei deutschen Staatsangehörigen kam es zu einem leichten Anstieg der ausschließlich geringfügigen und einem leichten Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Insgesamt wurde das Gesamtbeschäftigungswachstum in Deutschland im Jahr 2023 ausschließlich von ausländischen Staatsangehörigen getragen (Bundesagentur für Arbeit, 2024, S. 44).

Tabelle 3
Bestand und Veränderung der Gesamtbeschäftigung nach Mindestlohnanhebung auf 12 € nach Nationalität
  Bestand der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in 1.000 Veränderung in %
  April 2022 April 2023  
Deutsche Staatsangehörigkeit 28.206 28.180 -0,1
EU-Staatsangehörigkeit (ohne Deutschland) 2.401 2.495 3,9
Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates 2.292 2.569 12,1
  Bestand der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung in 1.000 Veränderung
in %
Deutsche Staatsangehörigkeit 3.397 3.418 0,6
EU-Staatsangehörigkeit (ohne Deutschland) 238 235 -1,3
Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates 347 385 11,1
  Bestand der Gesamtbeschäftigung in 1.000 Veränderung in %
Deutsche Staatsangehörigkeit 31.603 31.598 -0,0
EU-Staatsangehörigkeit (ohne Deutschland) 2.639 2.729 3,4
Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates 2.639 2.954 11,9
Gesamt 36.881 37.281 1,1

Die hier verwendeten Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit umfassen ausschließlich sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte (ohne Auszubildende), die mindestens 18 Jahre alt sind.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2025), eigene Berechnungen.

Fazit

Zusammenfassend stellen wir fest, dass ausländische Beschäftigte deutlich häufiger als deutsche Beschäftigte vom Mindestlohn betroffen sind. Das Risiko einer Beschäftigung zum Mindestlohn ist bei ausländischen Beschäftigten auch in solchen Beschäftigungsverhältnissen erhöht, in denen Niedriglöhne insgesamt selten vorkommen, wie in Vollzeitbeschäftigung, in größeren und tarifgebundenen Betrieben. Nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € sind die Stundenlöhne von ausländischen Beschäftigten im Durchschnitt stärker angestiegen als die von deutschen Beschäftigten, was zumindest teilweise auf deren häufigere Betroffenheit vom Mindestlohn zurückgehen dürfte. Allerdings kommen hierfür auch andere Einflussfaktoren in Betracht, insbesondere die voranschreitende Arbeitsmarktintegration ausländischer Beschäftigter.

Bei Beschäftigten im Mindestlohnbereich fiel die Entwicklung der Stundenlöhne nach Staatsangehörigkeit ähnlich hoch aus, die Entwicklung der monatlichen Verdienste war bei ausländischen Beschäftigten allerdings deutlich schwächer ausgeprägt. Dies steht im Zusammenhang mit einem deutlichen und bei ausländischen Beschäftigten stärker ausgeprägten Rückgang der Arbeitszeit im Mindestlohnbereich nach der Anhebung des Mindestlohns auf 12 €. Angesichts der begrenzten Forschungslage zur Mindestlohn- und Niedriglohnbeschäftigung von Migrant:innen ist weitere Forschung notwendig. Insbesondere wäre eine Evaluation der spezifischen Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf ausländische Beschäftigte bzw. Migrant:innen erforderlich, um dessen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen feststellen zu können.

  • 1 Die einschlägige (theoretische) Literatur zu diesem Themenbereich bezieht sich auf Prozesse von Migration und Integration. Anhand der für diesen Beitrag verwendeten Daten kann allerdings nur nach Staatsangehörigkeit differenziert werden. Eine zusätzliche Differenzierung danach, ob es sich um Personen handelt, die selbst nach Deutschland eingewandert, aber eingebürgert sind, oder aber um deutsche Staatsangehörige, deren Eltern nach Deutschland immigriert sind, ist nicht möglich. Zur Einordnung: Laut Mikrozensus 2023 waren von den 16,2 Mio. selbst nach Deutschland zugewanderten Personen 66,1 % ausländischer Staatsangehörigkeit; bei den Nachkommen von nach Deutschland eingewanderten Personen (5 Mio.) lag der Anteil bei 31,5 % (Grigoriev & Körner, 2024).
  • 2 Als von der Mindestlohnanhebung auf 12 € im Oktober 2022 betroffen werden Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn unterhalb von 11,95 € definiert.
  • 3 Als von der Mindestlohnanhebung auf 12 € im Oktober 2022 betroffen werden Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn unterhalb von 11,95 € definiert.
  • 4 Zum Niedriglohnbereich zählen Beschäftigungen, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden.

Literatur

Bachmann, R., Biewen, M., Bredtmann, J., Herdegen, N., Jonas, L., Klauser, R., Kugler, P. & Monsees, D. (2025). Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne und Arbeitszeiten: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung & Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).

Bossler, M., Schank, T. & Chittka, L. (2024). A 22 percent increase in the German minimum wage: Nothing crazy! (IZA Discussion Paper, Nr. 17575). Institute for Labor Economics (IZA).

Bundesagentur für Arbeit. (2024). Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt: Dezember und Jahr 2023 (Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt).

Esser, H. (2001). Integration und ethnische Schichtung (Arbeitspapier 40). Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung.

Finke, C., Geisler, S. & Überschaer, A. (2023). Aus drei mach eins: Die neue Verdiensterhebung. Wirtschaft und Statistik, 2023(5), 58–68.

Grabka, M. M. & Göbler, K. (2020). Der Niedriglohnsektor in Deutschland. Falle oder Sprungbrett für Beschäftigte? Bertelsmann Stiftung.

Grigoriev, O. & Körner, T. (2024). Eingewanderte und ihre Nachkommen. In Statistisches Bundesamt, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.), Sozialbericht 2024: ein Datenreport für Deutschland (S. 30–43). Bundeszentrale für politische Bildung

Mindestlohnkommission. (2023). Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz.

Mindestlohnkommission. (2025). Fünfter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz.

Statistisches Bundesamt. (2024). Verdiensterhebung 2024: Erhebung der Arbeitsverdienste nach § 4 Verdienststatistikgesetz.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit. (2025). Mindestlohnbranchen (Sonderauswertungen aus der Beschäftigungsstatistik) – Zeitreihen für die Berichtsmonate Januar 2022 bis März 2025 (Auftragsnummer 363863). Nürnberg.

Title:Consequences of the minimum wage for foreign and German employees

Abstract:This article examines the employment of foreign workers in the minimum wage and low wage sectors in 2022 and 2023 based on the earnings survey conducted by the Federal Statistical Office. It shows that foreign workers are significantly overrepresented in these wage sectors in Germany. Following the increase in minimum wage to 12 € in 2022, workers in the minimum wage sector show a very strong development in hourly wages from 2022 to 2023, with little difference between German and non-German nationals. The development of monthly earnings was weaker overall than that of hourly wages and was lower for foreign employees than for German employees. This development is related to a decline in the average weekly working hours of employees in the minimum wage range.

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DOI: 10.2478/wd-2025-0229