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Die erneute Diskussion über eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) droht den Eindruck zu verstärken, dass zentrale energiepolitische Weichenstellungen in Deutschland dauerhaft zur Disposition stehen. Dabei gerät oft aus dem Blick, dass das bestehende Gesetz eine solide Grundlage für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schafft. Die Grundarchitektur – der schrittweise Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und die Orientierung an klimafreundlichen Alternativen – ist richtig und entspricht sowohl dem Stand der energieökonomischen Forschung als auch internationalen Entwicklungen. Die dringendste Aufgabe ist daher nicht ein grundlegender Umbau des Gesetzes, sondern die Herstellung politischer Stabilität.

Unsicherheit ist derzeit eines der größten Hindernisse für die Wärmewende. Haushalte, Kommunen, Hersteller und Handwerksbetriebe beobachten die Debatte aufmerksam – und verschieben Entscheidungen, weil sie Änderungen befürchten. Diese Verzögerung verursacht volkswirtschaftliche Kosten und führt zu Fehlallokationen, etwa, wenn notwendige Investitionen aufgeschoben oder Kapazitäten in den Branchen nicht rechtzeitig aufgebaut werden. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen kann das GEG seine Wirkung nicht entfalten. Das heißt jedoch nicht, dass das Gesetz nicht verbessert werden kann. Sinnvolle Reformen sind jedoch weniger struktureller Natur, sondern betreffen vor allem die Umsetzung, die Förderarchitektur und die Planungsprozesse. Drei Bereiche sind besonders relevant.

Erstens: Die Förderpolitik braucht Verstetigung und Entbürokratisierung. Viele Haushalte orientieren sich vor allem an der verfügbaren Förderung, doch diese war in den letzten Jahren starken Schwankungen ausgesetzt. Eine Reform sollte langfristige Fördersätze festlegen, die über mehrere Jahre gelten, und die Antragstellung vereinfachen. Automatisierte Datenübernahmen aus Energieausweisen oder Schornsteinfegerprotokollen könnten die Bürokratie deutlich verringern. Auch Herstellern und Installateuren würde eine planbare Förderung helfen, Kapazitäten nachhaltig auszubauen – ein wesentliches Element für die Skalierung der Wärmepumpentechnologie.

Zweitens: Die kommunale Wärmeplanung muss beschleunigt werden. Das GEG verknüpft individuelle Investitionsentscheidungen bewusst mit der lokalen Wärmeplanung, denn für viele Haushalte ist entscheidend, ob perspektivisch ein Wärmenetz verfügbar sein wird. Doch die Qualität und Geschwindigkeit der Wärmeplanung sind sehr unterschiedlich. Bundesweit einheitliche Mindeststandards, eine zentrale technische Assistenz – etwa durch Datenplattformen und Modellierungs-Templates – sowie zusätzliche Ressourcen für die Kommunen könnten die Wärmeplanung verlässlicher machen. Verbindliche Zwischenstände und eine frühzeitige Kommunikation über geplante Netzausbaugebiete würden Bürger:innen Orientierung geben und Fehlentscheidungen vermeiden.

Drittens: Der Kapazitätsaufbau im Handwerk verdient größere Aufmerksamkeit. Die Wärmewende scheitert nicht an fehlender Technologie, sondern oft an fehlenden Fachkräften. Produkte sind verfügbar, Installationsslots hingegen nicht. Reformen sollten gezielt Umschulungen und Weiterqualifizierungen fördern, auch in Form kurzer, praxisorientierter Module. Zudem könnte der Gesetzgeber bestimmte Tätigkeiten stärker standardisieren und sie damit auch für weitere Gewerke zugänglich machen. Internationale Beispiele zeigen, dass die Professionalisierung von Planungs- und Installationsprozessen erhebliche Skaleneffekte ermöglicht.

Ergänzend könnten technologische Aspekte präzisiert werden, ohne die Logik des Gesetzes zu verändern. Dazu gehören realistische Anforderungen an sogenannte H₂-ready-Gasheizungen, um Fehlanreize zu vermeiden, klarere Regeln für Hybridwärmepumpen sowie standardisierte Effizienzvorgaben für Biomasseheizungen im Bestand.

Was all diese Reformideen eint: Sie erfordern keine Neuverhandlung der Grundstruktur des Gesetzes. Im Gegenteil: Sie wirken am besten in einem Umfeld politischer Verlässlichkeit. Häufige Kurswechsel oder öffentlich ausgetragene Koalitionskonflikte schaden der Akzeptanz des Gesetzes weitaus stärker als dessen inhaltliche Ausrichtung. Eine konsistente, evidenzbasierte Kommunikation wäre daher ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung. Eine Reform des GEG sollte daher nicht bedeuten, alles neu zu denken. Erforderlich ist eine Konsolidierung: stabile Förderbedingungen, gestärkte kommunale Planung und ein ambitionierter Aufbau der Installationskapazitäten. So kann das bestehende Gesetz seine volle Wirkung entfalten. Stabilität ist dabei kein Selbstzweck, sondern eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Rationalität. Nur wenn Politik Verlässlichkeit bietet, können Haushalte und Unternehmen die Investitionen tätigen, die für ein klimaneutrales Deutschland unverzichtbar sind.

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© Der/die Autor:in 2025

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.2478/wd-2026-0220

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