Das Bürgergeld ist als existenzsichernde Grundsicherung ein zentraler Bestandteil des Sozialstaats. Es garantiert in persönlichen Notlagen den Lebensunterhalt und trägt damit gerade in Krisenzeiten zur gesellschaftlichen Stabilität bei. Diese stabilisierende Funktion hat allerdings ihren Preis: Die hohen Transferentzugsraten senken die Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, da Teile des zusätzlichen Einkommens durch reduzierte Transfers aufgezehrt werden. Und aus staatlicher Sicht – damit letztlich für alle Steuerzahler – ist das Bürgergeld ein erheblicher Ausgabenposten.
In der aktuellen Debatte wird mitunter suggeriert, dass sich durch Reformen beim Bürgergeld beträchtliche Summen sparen ließen. Das scheint angesichts des Zielkonflikts wenig realistisch. Die Leistungen deutlich abzusenken, wäre sehr schwierig: Eine Neudefinition des Existenzminimums wäre nötig, die eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Bedarfsermittlung bedeuten würde. Das ist nicht nur juristisch kaum durchsetzbar, es würde auch zu großen Härten für die Betroffenen – darunter Kinder und Jugendliche – führen und wäre angesichts der gut dokumentierten Folgekosten von Armut kontraproduktiv. Ein stärkerer Transferentzug wiederum würde den Kreis der Leistungsbezieher ausweiten und wäre entsprechend teuer. Ob sich das Arbeitsvolumen über diesen Hebel überhaupt steigern lässt, hängt von der genauen Ausgestaltung ab. Kleinere Verbesserungen sind dennoch möglich. ZEW und ifo-Institut haben in einer Studie für das BMAS einen Vorschlag vorgelegt, der zu einem leichten Anstieg des Arbeitsvolumens führen und sich über dadurch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge insgesamt selbst tragen würde.
Ebenfalls leicht umsetzen ließe sich eine bessere Ermittlung der Regelbedarfe. Der Ampel-Koalitionsvertrag hatte eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angekündigt, die aber nicht zustande kam. So beruhen die sogenannten Verteilungsschlüssel nach wie vor auf Daten und Methoden, die fast ein Vierteljahrhundert alt sind. Angesichts der zentralen Bedeutung der Regelbedarfe im Sozial- und Steuerrecht ist das genauso unverständlich wie die Tatsache, dass Haushalte von Allein- und Getrennterziehenden nicht in die Regelbedarfsermittlung eingehen und für ihre besonderen Bedarfe somit keine empirische Grundlage existiert. In beiden Fällen ließe sich mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand Abhilfe schaffen.
Unglücklich ist auch die Anpassung der Sozialleistungen über die Zeit. Beim Bürgergeld war die Anpassung in den letzten, von hoher Inflationsdynamik gezeichneten Jahren – gemessen an den Verbraucherpreisen – erst zu niedrig und 2024 dann deutlich zu hoch. Dieses Problem dürfte sich bei den jetzt wieder niedrigeren Inflationsraten entschärfen. Ein anderes Problem bleibt jedoch bestehen: Da das gegenüber dem Bürgergeld vorrangige Wohngeld nur alle zwei Jahre angepasst wird, kommt es zu ständigen Pendelbewegungen zwischen den beiden Sozialleistungen – mit Reibungsverlusten bei den Betroffenen und in der Verwaltung. Eine naheliegende Lösung wäre eine jährliche Anpassung auch beim Wohngeld.
Noch besser wäre ein großer Wurf, der das Nebeneinander von verschiedenen Sozialsystemen (Bürgergeld hier, Wohngeld und Kinderzuschlag dort, bei Allein- und Getrennterziehenden gegebenenfalls noch der Unterhaltsvorschuss) beseitigt. Die Leistungen setzen alle letztlich am gleichen zu deckenden Bedarf an, werden jedoch von verschiedenen Stellen verwaltet und sehen verschiedene Regeln zur Anrechnung von eigenem Einkommen vor. Bei einem gleichzeitigen Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag treten zudem sehr hohe Grenzbelastungen auf, von jedem selbst verdienten Euro bleibt also nur wenig übrig.
Es spricht einiges dafür, das Wohngeld und den Kinderzuschlag (der ohnehin erst Mitte der 2000er Jahre eingeführt wurde) abzuschaffen. Weniger klar ist, was an ihre Stelle treten sollte. Eine einfache Ausdehnung der Bürgergeld-Logik auf mittlere Einkommen wäre schwierig. Deren strenge Einzelfallprüfung taugt nicht für einen Einkommensbereich, in dem durch Pauschalierungen und möglichst lange Bescheidzeiträume Vereinfachungen für Verwaltung und Bürger angestrebt werden sollten. Besser wäre daher wohl eine Lösung über eine negative Einkommensteuer. Diese könnte bei abhängig Beschäftigten automatisch mit dem Lohnsteuerverfahren gewährt werden, sodass für einen großen Teil der Berechtigten das Problem der Nichtinanspruchnahme, zumindest für den pauschalierten Teil der Bedarfe, gelöst wäre.
Das Bürgergeld würde dann nur noch für die untersten Einkommensgruppen gelten, etwa bis zum Erreichen der Geringfügigkeitsschwelle oder des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser Schwellenwert wäre unabhängig von der Haushaltszusammensetzung, den Kosten der Unterkunft und dem Wohnort. Die Anspruchsvoraussetzungen wären somit deutlich einfacher und transparenter als im derzeitigen System der Vorrangprüfung.