Die Einkommensteuererklärung in Deutschland ist zu kompliziert und führt dadurch zu überhöhten Befolgungskosten auf Seiten der Steuerzahler sowie zu einem übermäßigen administrativen Aufwand bei der Finanzverwaltung. Mantzaris und Fošner (2024) schätzen, dass die Steueradministrations- und Befolgungskosten in Deutschland zusammen ungefähr 20 % des gesamten Steuereinkommens ausmachen. Auch wenn diese Schätzung sehr hoch wirkt, sind die Kosten auf jeden Fall in einer Größenordnung, die das Thema relevant und dringlich machen.
Diesem Thema widmet sich ein kürzlich erschienenes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2025). Das Gutachten geht im Detail auf die bestehenden Abzugsmöglichkeiten ein. Es gibt oft theoretische Argumente, die diese Abzugsmöglichkeiten rechtfertigen. Am Beispiel der Aufwendungen für Pendler lässt sich etwa anführen, dass diese notwendig sind, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, und daher im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips abzugsfähig sein sollten.
Dabei würde ich anmerken, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip insofern ungenau angewendet wird, als es sich ausschließlich auf nominale Werte bezieht. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit einer Person mit Wohnsitz in einem Gebiet mit hohen Lebenshaltungskosten ist jedoch geringer als die einer Person in einer Gegend mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Da viele Pendler außerhalb von Stadtzentren – und damit meist in Gegenden mit niedrigeren Lebenshaltungskosten – wohnen, spricht dies eher gegen eine großzügige Abzugsfähigkeit von Pendleraufwendungen. Es spricht sicher auch nicht dafür, die Lebenshaltungskosten am Wohnort in die Steuerberechnung einzubeziehen, was die Komplexität weiter erhöhen und den Verwaltungsaufwand weiter steigern würde.
Wie das Gutachten zu Recht erwähnt, muss der Wohnort zudem nicht unbedingt als gegeben angenommen werden. Vielmehr ist er oft eine bewusste Wahl – um Vorteile wie die Nähe zur Natur, zur Familie oder zu kulturellen Angeboten genießen zu können. In diesem Sinne wären Pendelaufwendungen als Ausgaben zur Erlangung privaten Nutzens zu bewerten und sollten somit nicht abzugsfähig sein.
Hinzu kommt, dass die Abzüge mit Befolgungs- und Verwaltungskosten einhergehen. Die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstelle ist leicht festzustellen, aber genaue Buchführung seitens der Arbeitnehmer darüber ist notwendig, wie viele Tag tatsächlich im Büro gearbeitet wurden (z. B. im Gegensatz zum Homeoffice). Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Finanzverwaltung ist schwierig, was nicht nur Verwaltungskosten verursacht, sondern auch zu Hinterziehungsmöglichkeiten führt – und damit dazu, dass ehrliche Steuerzahler mehr bezahlen als unehrliche.
Der Wissenschaftliche Beirat schlägt vor, die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Pauschale und die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – allesamt mit theoretisch begründbaren, praktisch aber problematischen Abzugsregelungen – zu einer einheitlichen Arbeitstagepauschale zusammenzufassen. Nur Steuerpflichtige mit höheren tatsächlichen Aufwendungen müssten dann einen Nachweis erbringen. Zudem wird vorgeschlagen, diese Pauschale direkt in den Lohnsteuerabzug zu integrieren.
Die Vorschläge des Beirats sind sehr zu begrüßen. Neben der Zusammenlegung verschiedener Abzüge zur Arbeitstagepauschale sei auch erwähnt, dass der Wissenschaftliche Beirat empfiehlt, dass Aufwendungen wie der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen nur noch auf Arbeitgeberseite steuerlich geltend gemacht werden können. Wird die Arbeitstagepauschale großzügig bemessen, entfällt für viele Steuerzahler die Notwendigkeit, eine Steuererklärung auszufüllen. Damit ließen sich sowohl Befolgungs- als auch Verwaltungskosten reduzieren – und Deutschland käme dem modernen, weitgehend automatisierten „skandinavischen Modell“ näher, bei dem Steuererklärungen kaum noch Zeit und Aufwand verursachen.
Literatur
Mantzaris C. & Fošner A. (2024). Germany‘s tax revenue and its total administrative cost. Journal of Multidisciplinary Research, 16(1), 29–59.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. (2025, Mai). Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung (Gutachten).