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Das Eurosystem treibt den Digitalen Euro voran und vermarktet ihn als „digitalen Zwilling“ des Bargeldes (Cipollone, 2025; EZB, 2025). Die Zwillingsmetapher soll den Eindruck erwecken, der Digitale Euro bringe eine digitale Abbildung der zentralen Eigenschaften des Bargeldes – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die beruhigende Botschaft an das Publikum lautet: Macht euch keine Sorgen, wir passen bloß das gute alte Bargeld an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters an. Doch das stimmt nur teilweise.

Der Reihe nach: Mit dem Digitalen Euro als Zentralbankgeld für jedermann (Retail Central Bank Digital Currency, rCBDC) möchte die Europäische Zentralbank (EZB) nicht nur eine neue Geldform in die Welt setzen, sondern gleich auch noch eine Zahlungstechnologie. Es geht nicht nur um das Transaktionsmittel selbst, sondern auch um dessen Übertragung vom Zahlungspflichtigen zum Zahlungsempfänger. Der Digitale Euro soll Zahlungsobjekt und Zahlungssystem zugleich sein (Bofinger, 2024, S. 9–23).

Wenn die EU-Institutionen die rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen, könnte das Projekt 2029 starten. Damit würden die europäischen Notenbanker das 1999 aus der Taufe gehobene Geldsystem der Währungsunion entscheidend verändern. Innerhalb der über Jahrzehnte gewachsenen Arbeitsteilung zwischen Notenbank, Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern käme es zu einer massiven Verschiebung der Kräfteverhältnisse (Schäfer, 2025, S. 96–100).

Viele Details zum Digitalen Euro sind noch offen, was bekannt ist, zeigt eindeutig: So eng, wie die EZB behauptet, wird er nicht mit dem Bargeld verwandt sein. Banknoten und Münzen haben den Charme, unbeschränkt als Transaktionsmittel und Wertspeicher genutzt werden zu können. Dabei gilt „unbeschränkt“ in personeller, geografischer und betragsmäßiger Hinsicht.

Das Euro-Bargeld können alle natürlichen und juristischen Personen nutzen und halten: Kinder ebenso wie Touristen und Geschäftsreisende, Behörden ebenso wie Vereine und Unternehmen – und zwar diesseits und jenseits der geografischen Grenzen der Eurozone. Höchstbeträge für Bargeldbestände gibt es nicht – und auch das Bezahlen mit Bargeld kann zwar juristisch reglementiert, aber technisch nicht eingeschränkt werden.

Beim Digitalen Euro ist das anders. Die EZB spricht mal von „Users“, mal von „Citizens“, wenn es um die Nutzer der neuen Geldform geht (EZB, 2025, S. 21). Sie scheint damit Menschen mit Wohnsitz in der Eurozone zu meinen. Inwieweit Kinder und Jugendliche dazugehören, ist noch offen. Wer sich nur vorübergehend in einem der 21 Teilnehmerländer der Währungsunion aufhält, kann wohl nicht mit dem Digitalen Euro bezahlen. Außerhalb der Eurozone wird er weder als Transaktionsmittel noch als Wertspeicher ohne weiteres verwendbar sein.

Als Höchstbetrag, der in Form von Digitalen Euros gehalten werden kann, sind Summen zwischen 500 und 3.000 € im Gespräch – was die Wertspeichereigenschaft massiv einschränkt. Transaktionen, deren Volumen das Haltelimit übersteigt, erfordern automatische Umbuchungen auf ein bzw. von einem Girokonto. Unternehmen ist sogar eine Obergrenze von 0 € auferlegt: Sie können zwar Zahlungen in Digitalen Euros erhalten, müssen den Zahlungseingang aber unverzüglich auf ihr Girokonto weiterleiten. Damit kann der Digitale Euro nur bestimmten Wirtschaftssubjekten, vorerst nur in der Eurozone und nur bis zum Haltelimit als Wertspeicher und Tauschmittel dienen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob hier überhaupt von Geld geredet werden kann. Selbst wenn: Der Digitale Euro ist kein digitaler Zwilling des Bargeldes (nicht einmal ein zweieiiger), sondern eher ein entfernter Verwandter – ein digitaler Großcousin vielleicht. Ob und wie sich das neue Familienmitglied in die Sippe (zu der auch Bankeinlagen, Reserven, Devisen, Sorten und Stablecoins gehören) einfügt, bleibt abzuwarten.

Literatur

Bofinger, P. (2024). The digital euro and central bank digital currencies: Beware of taking-off too early. IMK study, 95.

Cipollone, P. (2025, September). Digitaler Euro – Garant für Resilienz und Inklusion im digitalen Zahlungsverkehr. Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlamentes.

EZB – Europäische Zentralbank. (2025). Progress on the preparation phase of a digital euro. Closing progress report.

Schäfer, S. (2025). Der Euro und seine Geschichte – eine ökonomische Einführung. Kohlhammer.

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© Der/die Autor:in 2026

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.2478/wd-2026-0004

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