In der aktuellen politischen Debatte über die Notwendigkeit von Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland zu mehr Nachhaltigkeit wird eine Reformoption bisher noch weitgehend übersehen: die Abkehr vom Bismarckschen System der strikten Proportionalität zwischen lebenslang gezahlten Beiträgen und (monatlichen) Rentenansprüchen („Teilhabeäquivalenz“) zugunsten einer degressiven Formel, die kleine Renten anheben und damit Altersarmut vermindern würde, wie sie z. B. in den USA und der Schweiz existiert. Während die offizielle Linie aller Bundestagsparteien das Bismarck-System als sakrosankt erklärt, wäre es gut zu wissen, wie die einfachen Bürger und Mandatsträger die Fairness des Systems beurteilen und welches Maß an Umverteilung zugunsten von Geringverdienern sie wünschen. Ergebnisse zweier Umfragen zu diesem Thema werden hier vorgestellt.
Der deutsche Sozialstaat steht vor einem gewaltigen Finanzierungsproblem. Schon zum Jahresanfang 2025 stieg der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung, der jahrzehntelang unter 40 % der Arbeitnehmereinkommen betragen hatte, sprunghaft auf 42,3 % an, und ein weiterer Anstieg auf 42,5 % erfolgte Anfang 2026. Hinzu kommt ein dreistelliger Milliardenbetrag aus dem Bundeshaushalt zur Entlastung der Renten- und Krankenkassen, der angesichts der drohenden Haushaltsdefizite nur schwer erhöht werden kann. Ein „Herbst der Reformen“ wurde zwar beschworen, aber das im Dezember 2025 im Bundestag verabschiedete Rentenpaket bedeutet keine Entspannung der Ausgabensituation, sondern beinhaltet im Gegenteil einen weiteren Ausbau der „Mütterrente“ und eine Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 % bis 2031.1
Zudem steht Deutschland vor einer dramatischen Alterung seiner Bevölkerung. Nach der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird der Altenquotient (die Zahl der über 67-Jährigen geteilt durch die Zahl der 20- bis 66-Jährigen), der heute bei ca. 33 % steht, in den zehn Jahren bis 2035 um 8 bis 10 Prozentpunkte zunehmen – selbst bei der optimistischen Annahme einer Nettoeinwanderung von jährlich 290.000 Personen. Damit droht nach verschiedenen Projektionen (Werding, 2021; Breyer & Lorenz, 2020) ein weiterer Anstieg des Gesamtbeitrags zur Sozialversicherung auf 50 % bis zum Jahr 2040 oder sogar schon 2035 (Ochmann et al., 2025). Ob der deutsche Wirtschaftsstandort eine so dramatische Belastung des Faktors Arbeit verkraftet, ist zu bezweifeln. Versuchte man, sowohl das Rentenniveau bei 48 % als auch den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei 20 % zu stabilisieren und den Budgetausgleich über eine Erhöhung des Bundeszuschusses herzustellen, so würde dieser im Jahr 2045 mehr als die Hälfte des Bundesetats aufzehren (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021, S. 21).
Es herrscht daher in großen Teilen der Wirtschaftswissenschaft und mittlerweile auch im politischen Raum die Überzeugung, dass eine weitere große Rentenreform in der Fortsetzung der „Agenda 2010“ vor zwei Jahrzehnten unabdingbar ist und zumindest eine Dynamisierung des Renteneintrittsalters gemäß der steigenden Lebenserwartung sowie eine Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors enthalten muss, der den Anstieg des Rentnerquotienten mit einer Absenkung des Rentenniveaus beantwortet.
Rentenreformen und Altersarmut
Eine solche Niveauabsenkung würde bedeuten, dass die Beziehenden einer gesetzlichen Rente nicht mehr automatisch an einem Anstieg der Arbeitnehmereinkommen partizipieren, womit die Gefahr verbunden ist, dass unterdurchschnittliche Renten vor allem dann, wenn keine weiteren Alterseinkünfte vorliegen, nicht mehr ausreichen, um Altersarmut zu verhindern. Schon heute ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts (2025) die Quote der Armutsgefährdeten – also derjenigen Personen mit einem verfügbaren Einkommen von weniger als 60 % des Medianeinkommens – unter den über 65-Jährigen mit 19,4 % höher als in der Gesamtbevölkerung, wo sie 15,5 % beträgt, und dieses Problem würde bei einer Absenkung des Rentenniveaus zunehmen.
Dieser Zusammenhang ist darauf zurückzuführen, dass das deutsche Rentensystem vom Typ her lebensstandardsichernd und nicht armutsvermeidend ist. Das bedeutet, dass die relative Einkommensposition aus dem Erwerbsleben ins Rentenalter fortgeschrieben wird („Teilhabeäquivalenz“), indem der (monatliche) Rentenanspruch eines oder einer Versicherten proportional zur Summe der früheren Erwerbseinkommen ist und damit in der GRV keine systematische Umverteilung von den Besser- zu den Schlechterverdienenden vorgenommen wird. Diese Eigenschaft unterscheidet das sogenannte „Bismarck-System“ von den Rentensystemen anderer Länder wie den USA oder der Schweiz, bei denen die Lohnersatzrate mit wachsendem Einkommen abnimmt, oder gar dem „Beveridge-System“ in Großbritannien, das auf einer einheitlichen Grundrente basiert.
Umverteilung in der Rentenversicherung?
Eine naheliegende Idee zur Verringerung der Altersarmut trotz sinkenden Rentenniveaus besteht dann darin, ein solches Umverteilungselement einzuführen, z. B. indem die Rentenanpassung gemäß der Lohnentwicklung nur noch für niedrige Renten beibehalten wird, während höhere Renten mit geringeren Steigerungen (z. B. gemäß der Inflationsrate) fortgeschrieben werden (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021, S. 35–38). In eine ähnliche Richtung zielte der im September 2025 propagierte Vorschlag von Bach et al. (2025), Alterseinkünfte mit einer Sondersteuer („Boomer-Soli“) zu belegen und das Aufkommen zur Aufstockung kleiner Renten zu verwenden – eine Idee, die vermutlich an der Verfassungswidrigkeit der darin enthaltenen Altersdiskriminierung scheitern würde.
Der Gedanke einer Abkehr von der strikten Proportionalität zwischen dem (monatlichen) Rentenanspruch einer Person und ihrem gesamten Lohneinkommen (als dem Produkt aus den Erwerbsjahren mit dem durchschnittlichen jährlichen Lohneinkommen) war schon in einer früheren wissenschaftlichen Debatte (Breyer & Hupfeld, 2010; Haan et al., 2019) formuliert worden. In diesen Arbeiten wurde aufgezeigt, dass die Lebenserwartung und damit die mittlere Rentenbezugsdauer positiv mit dem Erwerbseinkommen korreliert ist, sodass Teilhabeäquivalenz in Wahrheit nicht mit Verteilungsneutralität gleichgesetzt werden kann (Breyer, 2013). Vielmehr impliziert sie eine Umverteilung von der Gruppe der Geringverdiener zur Gruppe der Besserverdiener, weil sich die Proportionalität, wie beschrieben, auf die monatliche Rentenzahlung bezieht, die längere Bezugsdauer aber bedeutet, dass die Summe der Rentenzahlungen im Erwartungswert mit wachsendem Einkommen überproportional steigt.
In der politischen Diskussion in Deutschland gilt hingegen das Bismarck-System als sakrosankt, weil es angeblich sicherstellt, dass jeder Beitrags-Euro gleich hohe Rentenansprüche begründet. Dies könnte als „gerecht“ im Sinne einer Tauschgerechtigkeit angesehen werden. Nur gilt die behauptete Äquivalenz zwar de jure, nicht aber de facto, wenn man die mit dem Einkommen statistisch steigende Lebenserwartung berücksichtigt. Ganz abgesehen von diesem Einwand erhebt sich die Frage, ob das darin enthaltene Gerechtigkeitsurteil, auf das sich die maßgeblichen politischen Parteien offenbar geeinigt haben, von der (Mehrheit der) Bevölkerung geteilt wird.
Die Meinung von Bürgern und Politikern: Neue Forschungsergebnisse
Dieser Frage ist ein kürzlich abgeschlossenes Forschungsprojekt im Rahmen des Exzellenzclusters „Die politische Dimension der Ungleichheit“ nachgegangen, dessen Ergebnisse in Breyer et al. (2025) veröffentlicht wurden. Das Ziel des Gesamtprojekts war es herauszufinden, für wie gerecht einerseits die Bürger und andererseits politische Entscheidungsträger wichtige ungleichheitsrelevante Regelungen des Staates wie das Rentensystem, die Erbschaftsteuer, Studiengebühren und Elternbeiträge für die Kinderbetreuung halten. Ferner ging es darum, von welchen Faktoren diese Wertungen abhängen und wie sie durch Vermittlung von relevanten Informationen beeinflusst werden können. Zentrales Erhebungsinstrument für die empirische Analyse war ein Fragebogen, der ca. 4.000 repräsentativ ausgewählten Bürgern online und 535 Abgeordneten aus acht Landtagen in persönlichen Video-Interviews vorgelegt wurde.
Im Teil über das Rentensystem wurde den Befragten ein Beispiel mit zwei fiktiven Rentnern vorgelegt, die gleich lange gearbeitet hatten, von denen jedoch der eine („Großmüller“) stets doppelt so viel verdient und entsprechend doppelt so hohe Rentenbeiträge gezahlt hat wie der andere („Kleinschmidt“), und es wurde eine monatliche Gesamtrente für die beiden in Höhe von 3.000 € vorgegeben. Die Bürger wurden zunächst nach der faktischen Aufteilung des Gesamtbetrags auf die beiden Rentner gefragt. Es stellte sich heraus, dass nur ein knappes Drittel der Befragten die richtige Antwort (2.000 € für Großmüller, 1.000 € für Kleinschmidt) gab, also wusste, dass Deutschland ein sogenanntes „Bismarck-System“ hat, in dem die monatliche Rentenhöhe strikt proportional zu den gezahlten Beiträgen ist. Im Anschluss daran wurde einem Drittel der Testpersonen die Information gegeben, wie die tatsächliche Aufteilung ist, und einem weiteren Drittel die Zusatzinformation, dass Großmüller eine um vier Jahre höhere Lebenserwartung hat und daher seine Rente entsprechend länger erhalten wird als Kleinschmidt. Alle Gruppen wurden im Anschluss aufgefordert anzugeben, als wie gerecht sie das Rentensystem empfinden und welche Aufteilung der Gesamtrente auf die beiden fiktiven Rentner sie am gerechtesten fänden. Diese Methodik erlaubt es uns, die Einstellungen gegenüber dem Bismarck-System zu messen sowie kausal gültige Schlüsse darüber zu ziehen, inwiefern sich diese Einstellungen ändern, wenn die Befragten mit – ihnen höchstwahrscheinlich vorher unbekannten – Informationen zu den Unterschieden in der statistischen Lebenserwartung der beiden Rentner konfrontiert werden. Bei den befragten Politikern erfolgte die Einteilung – aufgrund der kleineren Stichprobe – in zwei Gruppen, von denen beide die tatsächliche Aufteilung erfuhren und eine die zusätzliche Information über die Unterschiede in der Lebenserwartung erhielt.
Die Ergebnisse zeigen, dass das Bismarck-System von den Befragten, die über die tatsächliche Aufteilung informiert wurden, nur von etwa der Hälfte der Bürger und rund 55 % der Politiker als „eher gerecht“ oder „vollkommen gerecht“ angesehen wird. Abbildung 1 zeigt, dass auf die Frage nach der „gerechtesten“ Aufteilung nur 25 % der Bürger und 30 % der Politiker die tatsächliche 2.000:1.000-Verteilung nennen und ein Großteil der Befragten sich stattdessen eine Umverteilung hin zu dem Rentner mit dem geringeren Erwerbseinkommen wünscht. Die Durchschnittswerte unter den Bürgern liegen bei 1.720 € zu 1.280 € und bei den Politikern bei 1.780 € zu 1.220 €. Es zeigt sich also, dass das von nahezu allen politischen Parteien für sakrosankt erklärte Bismarck-Rentensystem weder von den Bürgern noch von den befragten Landtagsabgeordneten für vollkommen gerecht gehalten wird, sondern dass eine Verringerung der im Erwerbsleben bestehenden Einkommensungleichheit im Rentenalter gewünscht wird.
Abbildung 1
Bevorzugte Zuteilung der Rentenansprüche


Verteilung der präferierten Rentenansprüche für den Geringverdiener (zwischen 0 und 3.000 €) seitens der Befragten, die über die Bismarcksche Regel informiert wurden. Stichprobe: Befragte mit nicht-fehlenden Werten. Linkes Panel: Bürger. Rechtes Panel: Politiker.
Der linke Teil der Abbildung zeigt etwa, dass 25 % der Bürger einen Rentenanspruch von 1.000 € für den Geringverdiener Kleinschmidt (und entsprechend einen Rentenanspruch von 2.000 € für Großmüller) als die gerechteste Aufteilung erachten. Diese Aufteilung entspricht dem Status quo, sodass die Abweichung von der Bismarckschen Regel bei null liegt. Positive Abweichungen von der Bismarckschen Regel ergeben sich hingegen, wenn die Bürger dem Geringverdiener einen Rentenanspruch von mehr als 1.000 € zuweisen.
Quelle: Breyer et al. (2025, S. 9, 11).
Die Ergebnisse zeigen weiter, dass die Zusatzinformation über die unterschiedlichen Lebenserwartungen der beiden Rentner die Zustimmung zum proportionalen Rentensystem weiter verringert. Wenn auf die Unterschiede in der Lebenserwartung hingewiesen wird, sinkt der Anteil der Befragten, die das System als „eher gerecht“ oder „vollkommen gerecht“ ansehen, um etwa fünf Prozentpunkte. Auch wird in dieser Untergruppe der Befragten noch mehr Umverteilung hin zu dem Geringverdiener gewünscht: Teilnehmende in dieser Gruppe mit einem grundlegenden Verständnis davon, wie das aktuelle Rentensystem die Rentenhöhe bestimmt, erhöhen ihren Wunsch nach Umverteilung um circa 30 €. Unter den befragten Politikern wirkt sich die Zusatzinformation über die unterschiedlichen Lebenserwartungen vor allem auf diejenigen Politiker aus, die sich als politisch moderat einschätzen. In dieser Gruppe sinkt die Zustimmung zum Bismarck-System um mehr als zehn Prozentpunkte und erhöht sich die gewünschte Umverteilung um mehr als 60 €. Es zeigt sich also, dass der durch die unterschiedlichen Lebenserwartungen induzierte Mangel an Proportionalität die Gerechtigkeit des Bismarckschen Systems in den Augen der Befragten weiter schmälert und die gewünschte Umverteilung hin zu Geringverdienenden steigen lässt.
Fazit
Die Studie von Breyer et al. (2025) zeigt deutlich, dass das in Deutschland verbreitete politische Leitbild der Teilhabeäquivalenz nicht die tatsächlichen Präferenzen großer Teile der Bevölkerung widerspiegelt. Ein großer Teil der Bürger sowie ihre gewählten Vertreter wünschen sich ein System, das stärker auf Umverteilung ausgerichtet ist als das derzeitige System. Darüber hinaus zeigen unsere Ergebnisse die Bereitschaft, Geringverdiener für ihre im Durchschnitt kürzere Bezugsdauer zu kompensieren. Man darf gespannt sein, welche Schlüsse die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission, die bis Mitte 2026 Reformvorschläge ausarbeiten soll, aus diesen Ergebnissen zieht.
- 1 Das Rentenniveau ist definiert als das Verhältnis des Rentenanspruchs eines „Standardrentners“ (45 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen) zum Durchschnittslohn eines Arbeitnehmers derselben Periode.
Literatur
Bach, S., Blesch, M., Gehlen, A., Geyer, J., Haan, P., Klotz, S. & Veltri, B. (2025). Ohne direkte Mehrbelastung der Jungen: „Boomer-Soli“ kann wichtiger Baustein für Stabilisierung der Rente sein. DIW-Wochenbericht, 29.
Breyer, F. (2013). Gesetzliche Rente: Bedeutet Teilhabeäquivalenz Verteilungsneutralität? – Ein weiterer Irrtum. Wirtschaftsdienst, 93(2), 117–119.
Breyer, F. & Hupfeld, S. (2010). Fairness of Public Pensions and Old-Age Poverty. FinanzArchiv, 65, 358–380.
Breyer, F. & Lorenz, N. (2020). Wie nachhaltig sind die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung finanziert? Wirtschaftsdienst, 100(8), 591–596.
Breyer, F., Breunig, C., Kapteina, M., Schwerdt, G. & Sterba, M. (2025). Between Beveridge and Bismarck: Preferences for Redistribution through Public Pensions. Journal of the Economics of Ageing, 31, 100570.
Haan, P., Kemptner, D. & Lüthen, H. (2019). The increasing longevity gap – Distributional implications for the pension system. Journal of the Economics of Ageing, 14.
Ochmann, R., Albrecht, M. & Sonnenberger, D. (2025). Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung. Kurzbericht für die DAK Gesundheit.
Statistisches Bundesamt. (2025). Bevölkerung. Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen.
Werding, M. (2021). Demografische Alterung und öffentliche Finanzen. Wie geht es nach der Covid-19-Krise weiter? Bertelsmann-Stiftung.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). (2021). Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung.