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Der „Schleichhandel“, dessen gewerbsmäßiger Betrieb durch eine neue Bundesratsverordnung unter schwere Freiheitsstrafen gestellt worden ist, gehört zu den denkwürdigsten Erscheinungen der deutschen Kriegswirtschaft. Ihr Bild wäre unvollständig, wenn man neben den mannigfaltigen Graden staatlicher Bewirtschaftung nicht auch die überaus mannigfaltigen Formen der Umgehung dieser staatlichen Maßnahmen und Vorschriften betrachtet, die unter jenem Begriff zusammengefaßt werden. Daß mehr als hunderttausend Personen als Händler auf diese Weise tätig sind, ist von amtlicher Seite ausgesprochen worden. Die Besitzer von Gasthöfen und Gastwirtschaften haben ohne Umschweife erklärt, daß sie ohne die Hilfe des Schleichhandels keinen rentablen Betrieb aufrecht erhalten können. Daß sehr breite Kreise, auch der traditionell als minderbemittelt bezeichneten Schichten, sich an der Versorgung mit Lebensmitteln unter Umgehung der Kriegsvorschriften beteiligen, bedarf keines Beweises. Es zeigt sich, daß die kriegswirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung, auch wo sie in der Form der gesetzlichen Verordnung auftreten, doch nicht immer auf die unbedingte Anerkennung ihrer bindenden Kraft bei der Wirtschaftsgemeinschaft rechnen können.

Die Ursachen dieses erstaunlichen Phänomens werden von den Anklägern und den Verteidigern des Schleichhandels auf dem gleichen Felde gesucht. Die einen führen die Erschütterung der Gesetzesautorität auf den wirtschaftlichen Egoismus der ländlichen Bevölkerung zurück, die man zur Ablieferung der Lebensmittel nur dann veranlassen könne, wenn man ihre Abneigung gegen die kriegssozialistischen Maßnahmen der Regierung benutze und ihnen höhere Preise als die vom Staat erlaubten zahle. Die anderen weisen auf die Vermögensunterschiede der städtischen Verbraucherschaft hin, die bei längerer Kriegsdauer jedes schematische System gleichmäßiger Rationierung notwendig sprengen müßten. Beide Parteien sind, wenn wir von der moralistischen Färbung ihrer Argumente absehen und uns auf die Darstellung des Tatbestandes beschränken, durchaus darin einig, daß die Macht von Angebot und Nachfrage hinreicht, um die Durchbrechung des kriegswirtschaftlichen Systems als Massenphänomen verständlich zu machen und die phantastischen Preise zu erklären, die im Schleichhandel gang und gäbe sind.

Jene Rechnungen genügen indessen nicht. Handelte es sich nur um die Wirkung bestehender Vermögensdifferenzen, so würde der Ausdehnung des Schleichhandels und der Steigerung der Preise sehr bald eine nur schwer zu verschiebende Grenze gezogen sein. Die Kaufkraft der begüterten Schichten war in ihrem Vorkriegsstande auch in ihrer Summe schwerlich groß genug, um eine Nachfrage zu erzeugen, die das Gebäude der Kriegsernährungswirtschaft in seinen Fundamenten hätte erschüttern können; das Einkommen der minderbemittelten Schichten bot damals überhaupt keine Reserve, die als Massennachfrage auf den geheimen Märkten des verbotenen Handels hätte wirksam werden können. Während des Krieges haben die Einschränkungen des Verbrauchs und die Verminderung der gewerblichen Produktion nicht-unbeträchtliche Mengen von Kaufkraft freigesetzt. Aber diese Mengen können nicht ausreichen, einen so großen Schleichhandelsumsatz, wie wir ihn jetzt feststellen müssen, zu sprunghaft steigenden Preisen entstehen zu lassen. Nur eine stoßweise Erhöhung von Masseneinkommen, denen keine entsprechende Kaufkraftverminderung anderer Bevölkerungsschichten parallel geht, wäre imstande, Umfang und Tempo dieses Geheimhandels zu erklären.

Dieses Ergebnis einer abstrakten Ursachenrechnung wird sehr glücklich durch eine stereotype Beobachtung gestützt, die sowohl von Freunden wie von Feinden des Kriegssozialismus gemacht und wiederholt ausgesprochen worden ist: nicht die Käufe von besagten Kommunen und einzelnen Städtern sind im Schleichhandel führend, sondern der nachhaltigste Anstoß geht von den Aufkäufern der großen industriellen Werke aus, die ihre Arbeiterschaft stärker mit Lebensmitteln zu versorgen wünschen müssen, als es innerhalb des staatlichen Rationierungssystems möglich ist. Diese Aufkäufer haben zunächst versucht, das System der zentralisierten Einfuhr aus dem Ausland zu durchbrechen. Sie sind dann zum systematischen Einkauf bei der heimischen Landwirtschaft übergegangen und sind hier zu Schrittmachern der kommunalen Schleichhandelskäufe geworden. Ermöglicht wurde diese Tätigkeit durch die Kriegsgewinne der Industrie, die zum Teil auf den Umfang der Heereslieferungen, zum Teil auf die anscheinend nicht immer rigorose Preispolitik der mit der Regelung der Heereslieferungen betrauten Stellen zurückzuführen sind.

Aber die Preise, die der Rüstungsindustrie im engeren und weiteren Sinne gezahlt werden, sind seit vielen Monaten keine Angaben in der Presse genannt worden. Es liegen aber Anzeichen dafür vor, daß etwa seit dem Herbst des Jahres 1916, vermutlich im Zusammenhang mit der sich damals einsetzenden Verstärkung unserer Kriegsbedarfsproduktion, die Preiskurve steiler in die Höhe geschnellt ist als in den ersten 2½ Kriegsjahren. Die monatlichen Kriegsausgaben, die noch Mitte 1916 2 Milliarden betragen hatten, sind seitdem auf 3 750 Milliarden heraufgeschnellt. Man darf annehmen, daß diese Erhöhung um mehr als 85 % im Verlauf von 1½ Jahren nicht nur der Menge, sondern auch den Preisen der Heereslieferungen zugeschrieben werden muß. Gerade das Jahr 1917 aber hat, obgleich die Ernteergebnisse durchaus nicht ungünstiger waren als im Jahre vorher, eine rapide Steigerung der Preise und eine phantastische Vermehrung der Umsätze im verbotenen Handel gebracht.

Nun würde eine Vermehrung der Kriegsgewinne, für die Entwicklung der Preise wenigstens, gleichgültig sein, wenn dieses Mehr an Kaufkraft gleichzeitig auf eine andere Weise, etwa durch Besteuerung, dem Konsum zwangsläufig entzogen würde. Hier aber ist festzustellen, daß gerade das Jahr 1917 eine unvergleichlich stärkere Inflation gebracht hat als die früheren Kriegsjahre. Es betrug am Ende des Jahres (in Mill. ℳ)

Tabelle 1
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Goldbestand
der Reichsbank

Umlauf an
Reichsbanknoten

Umlauf an
Darlehnskassenscheinen

Giroguthaben
b. d. Reichsbank

1913 1 170,0 2 593,4 — 793,1
1914 2 092,8 5 045,9 445,8 1 756,9
1915 2 445,2 6 918,0 972,2 2 395,0
1916 2 520,5 8 054,4 2 873,0 4 564,2
1917 2 406,6 11 467,8 6 384,8 8 050,4
Zuwachs 1916 - - - -
gegen 1913 + 1 350,5 + 5 461,3 + 2 873,0 + 3 771,1
Jahresdurchschnitt + 450,1 + 1 820,4 + 957,7 + 1 257,0
Zuwachs 1917 - - - -
gegen 1916 - 113,9 + 3 413,1 + 3 511,8 + 3 486,2

Aus dieser Übersicht ist zu ersehen, daß der Umlauf unserer notalen Zahlungsmittel (Reichskassenscheine und metallisches Geld fallen numerisch nicht mehr ins Gewicht) sich 1917 um mehr als 60 %, nämlich um 6,9 auf 17,9 Milliarden, der Bestand der Giroguthaben bei der Reichsbank um über 75 %, nämlich von 4,6 auf 8 Milliarden erhöht hat. Im Jahresdurchschnitt der drei ersten Kriegsjahre betrug die Vermehrung bei den notalen Zahlungsmitteln 1,8 und 1 Milliarde. Der Abstand vergrößert sich noch, wenn man bedenkt, daß der Goldzufluß, der eine nicht-inflatorische Notenausgabe hervorrief, nach den Reichsbankausweisen in den ersten drei Jahren durchschnittlich fast eine halbe Milliarde betrug. Dieser Betrag ist also von der Notalgeldvermehrung abzusetzen, so daß eine Erhöhung von rund 2,4 Milliarden, gegen 6,9 Milliarden im Jahre 1917 verbleibt: eine Steigerung um fast 190 %, während die Steigerung bei den Giroguthaben fast 180 % erreicht. Die unvollständig bekanntgegebenen Goldsendungen ins Ausland können dabei unberücksichtigt bleiben, da sie im letzten Jahre schwerlich erheblich größer waren als im Durchschnitt der Vorjahre.

Was folgt aus diesen Zahlen? Sie sagen als Erstes, daß jetzt sehr viel mehr Kriegsanleihe gezeichnet werden muß und gezeichnet werden kann als im vorigen Jahre. Es folgt daraus ferner, daß das Reichsschatzamt durchaus auf dem rechten Wege ist, wenn es ein ansehnliches Steuerprogramm dem Reichstag vorlegt, um den Schuldendienst zu decken und zugleich für die Eindämmung der Inflation zu sorgen. Schließlich aber wird es aus diesen Zahlen bis zur Evidenz sinnfällig, daß keine Maßnahme gegen den verbotenen Handel nachhaltigen Erfolg erzielen kann, solange die Schaffung neuer Kaufkraft so stark wie im Jahr 1917 wächst. Bei einer Vermehrung allein des Notalgeldumlaufs von 9,8 auf 15,7 Milliarden im Lauf eines Jahres werden die bestgemeinten Ermahnungen, die härteste Androhung von Freiheitsstrafen wenig fruchten: die in den Verkehr gepreßte neue Geldmenge wird sich in legalen oder kriminellen Kanälen ihren Weg zu den öffentlichen oder geheimen Märkten bahnen und das Preisgebäude der staatlichen Nahrungswirtschaft in seinen Grundlagen unterwühlen. Gelegentliche, auch massenhafte Aburteilungen von ertappten und angezeigten Übertretern der Kriegsverordnungen mögen gut sein, um die erregte Massenseele zu beschwichtigen: der Schleichhandel selbst, der ja nur deshalb dem Kriegsernährungssystem gefährlich werden kann, weil er mit seiner Grenze für die Preissteigerung zu rechnen braucht, wird nicht durch Beseitigung von Symptomen vernichtet. Man muß den Mut haben, die Wurzeln der Dinge zu sehen, oder die Unabänderlichkeit des heutigen Zustandes anerkennen.

War diese Entwicklung notwendig? Von den Verteidigern der Regierungspolitik (die allerdings nicht als einheitlich zu denken ist: denn es sind hier das Reichsschatzamt, das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt und das Kriegsernährungsamt zuständig, die schwerlich die Folgen ihrer Politik auf diesem Felde in gemeinschaftlicher Beratung erörtert haben) wird sicherlich eingewendet werden: es sei nicht zweckmäßig gewesen, die Inflation durch neue Steuern zu hemmen, da sonst, wie in England, die Erträgnisse der Kriegsanleihen geschmälert worden wären; die liberale Preisstellung aber sei nötig gewesen, um die Produktion von Heeresbedarf auf die erwünschte Höhe zu bringen. Das erste Argument trägt den apologetischen Stempel zu deutlich an der Stirn, als daß er ernst genommen werden könnte. Bis zu dem englischen Zustand, wo das eine Viertel aller Kriegsausgaben durch Steuern gedeckt wird, ist noch ein weiter Weg. Dem zweiten Argument aber kann die Beweiskraft nicht abgesprochen werden — vorausgesetzt, daß die Organisation der Heereslieferungen nicht von Grund auf geändert werden durfte. Solange man sich nicht entschloß, den Arbeitszwang des Hilfsdienstes folgerichtiger durchzuführen und zugleich auch den Produktionszwang über alle kriegswichtigen Industrien durch Gesetz auszusprechen, war man auf ein Gemisch im Preiskampf und regiminaler Einwirkung auf Lieferanten und Produzenten angewiesen — ein Zustand, bei dem sich der Staat als dringend Nachfragender immer im Nachteil befinden wird. Ob es möglich und nützlich gewesen wäre, hier einen andern Weg einzuschlagen, und woran es liegt, daß er nicht beschritten worden ist, wird nur von Mitwirkenden oder, auf Grund der Akten, von künftigen Geschichtsschreibern entschieden werden können.

Es kann nicht die Absicht dieser Betrachtung sein, den Gang der Dinge zu beklagen oder zu entschuldigen: sie hat ihren Zweck erfüllt, wenn sie die Konstellation der verursachenden Kräfte klarer sehen lehrt. Der Schleichhandel kann nicht verstanden werden aus verabscheuungswürdigen oder gerechtfertigten Handlungen Einzelner: denn diese Handlungen sind erst durch die Eigenart der Kriegsfinanzierung ermöglicht und angeregt worden. Er kann auch nicht als Beweis für die innere Unmöglichkeit des staatlichen Kriegsernährungssystems hingestellt werden: denn dieses System ist durch ihn erst bedroht worden, als die durch die Kriegsgewinne der Industrie und die Finanzpolitik des Reiches ermöglichten Massenankäufe zu Preisen, die den Stand der Inflation entsprachen, die Lebensmittel in die Kanäle des verbotenen Handels zu lenken begannen. Der Schleichhandel ist vielmehr das notwendige Erzeugnis einer in sich unstimmigen Wirtschaftspolitik, die auf der einen Seite die Preise und die Verbrauchsmengen der Lebensmittel schematisch bindet, auf der anderen Seite aber ein ungeheures Mehr an Kaufkraft schafft, das nur des Mittels des organisierten Einkaufs durch die Werksverwaltungen und später die Kommunen bedurfte, um die Lebensmittel aus den Bereich des staatlichen Systems der Beschlagnahme zu ziehen und dem ungesetzlichen Verbrauch zuzuführen. Die Wirkung auf die Arbeit des Kriegsernährungsamts und auf die Achtung vor den Gesetzen liegen jedem Sehenden offen. Nicht weniger wichtig für die Zukunft der deutschen Volkswirtschaft ist die ungesunde Umschichtung der Vermögen, die konkurrenzerschwerende Erhöhung der Preise und Löhne und die unwirtschaftliche Belastung des Staatshaushalts. Am bedenklichsten aber erscheint uns der Umstand, daß alle diese Folgen von niemand im Zusammenhang durchgedacht zu sein scheinen. Man handelt, mehr gestoßen als führend, um von Tag zu Tag den jeweiligen Nöten abzuhelfen. Wenn aber der Mangel an organischem Aufbau sich in einem Krankheitsprozeß von der Dimension des Schleichhandels äußert, so klagt man die schuldig gewordenen Einzelnen an, die doch nur armselige Puppen in dem von mächtigeren Kräften bewirkten Spiele sind.

Dr. Kurt Singer

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