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Es gibt in Deutschland noch immer eine beträchtliche Anzahl von Menschen, die nicht an das Kommen des Wirtschaftskrieges glauben. An diesen Köpfen ist die ungeheure Erschütterung aller Staats- und Wirtschaftsverhältnisse spurlos vorübergegangen. Sie halten das Neue für flüchtigen Staub, der durch den Sturm der Kriegsereignisse vom Boden bedrohlich aufgewirbelt wird, der sich aber mit gleicher Notwendigkeit wieder am Boden sammeln wird, sobald das Unwetter vorüber ist. Nichts wesentliches wird sich dann als verändert erweisen: der nationale Haß wird allmählich abklingen, und die ewigen Gesetze von Angebot und Nachfrage, das Streben nach höchster Wirtschaftlichkeit und die gegenseitige Abhängigkeit aller Großstaaten werden einen Zustand herbeiführen, der von der Zeit vor dem Kriege nicht grundsätzlich verschieden ist. Auch England wird einsehen, daß es seinen Vorteil dabei findet, die Freiheit des internationalen Handelsverkehrs wieder herzustellen. Denn auch die heute feindlichen Länder sind weltwirtschaftlich eng auf einander angewiesen und müssen sich also den Luxus von politisch bedingten Handelsfeindschaften versagen. Was sonst in Ministerreden gesagt wird, sei lediglich Bluff und nur dazu bestimmt die Deutschen zu schrecken und zu unklugen Schritten zu reizen.

Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts hat im Reichstag erklärt, daß er diese Meinung nicht teilen könne: die Engländer seien keine alten Weiber, sondern Männer, die nicht nur reden, sondern auch handeln würden. Ein Anfang Mai in England veröffentlichter Zwischenbericht des Balfour-Ausschusses für Handels- und Gewerbepolitik gibt dem Freiherrn von Stein recht. Dieser Bericht ist bereits im Dezember 1916 erstattet worden. Er wendet sich nicht an die deutsche Öffentlichkeit, sondern an die verantwortlichen Stellen der englischen Wirtschaftspolitik. Er hat keine politischen Nebenziele, sondern zieht nur die Folgerungen aus den wirtschaftlichen Bedingungen der Übergangszeit für die englische Wirtschaftsverfassung. Bei der großen Autorität, die dem Ausschuß beigelegt wird, ist damit zu rechnen, daß seine Ratschläge die Grundlage der künftigen Regelung bilden werden. Sie sind in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt:

  1. „Jedes allgemeine Verbot der Ausfuhr nach den gegenwärtig feindlichen Ländern und jede Fortsetzung des Systems der Rationierung neutraler Länder nach dem Kriege ist untunlich und unzweckmäßig; die Pariser Beschlüsse können jedoch ausgeführt werden, wenn eine Politik gemeinsamer Verfügung (control) über gewisse wichtige Waren zwischen dem britischen Reich und den Verbündeten während der Übergangszeit zustande kommen kann. Alle Maßnahmen sollten darauf gerichtet sein, den Bedürfnissen des britischen Reiches und der Verbündeten den Vorrang zu sichern. Sie sollten sich nur auf solche Stoffe erstrecken, die in der Hauptsache aus diesen Ländern stammen und in ihnen verbraucht werden.“
  2. „Diese Politik sollte, soweit das Vereinigte Königreich in Betracht kommt, durch Gesetze durchgeführt werden, die die Regierung ermächtigen, gewisse Exporte nur unter Bewilligung von Ausfuhrerlaubnissen zu gestatten. Diese Waren sollten der Verfügung und der Überwachung (control) unterliegen. Dies sollte geschehen mit Hilfe von kräftigen Ausschüssen, in denen die betreffenden Gewerbszweige völlig vertreten sind.“
  3. „Die Regierung sollte ohne Verzug in Verhandlungen mit den verschiedenen verbündeten Regierungen treten, zum Zweck der Ergreifung passender gemeinsamer Maßnahmen hinsichtlich ausgewählter Waren. Zu diesem Zweck sollten sofort Ausschüsse ernannt werden.“
  4. „Die Regierung sollte im Gedankenaustausch mit den Verbündeten die Tunlichkeit der Errichtung einer gemeinsamen Organisation nach Art der „Commission Internationale de Ravitaillement“ nach dem Kriege erwägen, um die Aufträge der verbündeten Regierungen zum Zwecke des Wiederaufbaus auszuführen, sowie auch private Aufträge, soweit die Zentralisierung für tunlich befunden wird. In Ausnahmefällen mag es sich als notwendig erweisen, die Politik des Regierungseinkaufs wichtiger Rohstoffe zu wählen, deren Beschaffung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann. Die besonderen Artikel, die in dem Ausschußbericht behandelt sind, und bei denen Einschränkungen und Regierungsmaßnahmen empfohlen werden, schließen Baumwollgarn, Kammzug, Mohair und Alpakagarn ein. Auch die Ausfuhr von Maschinen soll beschränkt werden, um die in den Pariser Beschlüssen vorgesehene Bevorzugung der Verbündeten beim Wiederaufbau ihrer Industrien durchführen zu können.“

Ausfuhrbeschränkungen für Kohle werden nicht empfohlen. Es wird vielmehr die Meinung ausgesprochen, daß die Kohlenausfuhrbeschränkungen so früh wie irgend möglich aufhören sollen. „Nur wenn es möglich sei, für die 10 Mill. Tonnen, die bisher an die Mittelmächte geliefert wurden, andere Abnehmer zu finden, dürfe man die Ausfuhr dorthin verbieten. Während des ersten Jahres nach Kriegsende werde jedoch die englische Kohlenproduktion ihre alte Höhe noch nicht erreicht haben. Für diese Zeit muß durch Exportbeschränkungen der Bedarf des Vereinigten Königreichs und der Verbündeten gesichert werden. Für einen großen Teil der Kohle, der früher nach Deutschland ausgeführt wurde, sollen in Frankreich, Italien und Belgien Ersatzmärkte gefunden werden. Die Kontrolle der Fischausfuhr wird als untunlich in Friedensverhältnissen betrachtet. Hinsichtlich der Wolle ist es von der größten Bedeutung, daß gemeinsame Maßnahmen mit den Kolonien beraten werden, um die Verfügung über ihre Schur unmittelbar nach dem Kriege zu erhalten, da der Weltbedarf vermutlich das Angebot übersteigen wird.

Die Regierungen von Indien und Ägypten sollten angehalten werden, die Vorräte von Baumwolle und Jute ihrer Kontrolle zu unterwerfen, da diese Vorräte wahrscheinlich kaum den Weltbedarf, ausschließlich des der gegenwärtig feindlichen Länder, decken. Sollten die Kolonien nicht in der Lage sein, den Anregungen des Ausschusses zu entsprechen, so sollten sie einen starken Exportzoll im Verkehr mit den gegenwärtig feindlichen Ländern erheben und neutrale Käufe auf feindliche Rechnung verhindern. Die Ausfuhrbeschränkungen für Ölsaaten und -Früchte sollen auch von Indien erlassen werden.

Soweit die Folgerungen des Ausschußberichts. Sie empfehlen den Anschein nach nur Maßnahmen zum Schutz der eigenen und der verbündeten Volkswirtschaften. Aber diese Maßnahmen sind dem Arsenal eines höchst gesteigerten Merkantilismus entnommen und werden kaum gestatten, daß in ihrer Anwendung zwischen Offensiv- und Defensivabsichten unterschieden wird. Der Ausschuß hat einstimmig den Wunsch ausgesprochen, „alles Erdenkliche zu tun, um während der Übergangszeit die feindlichen Länder daran zu hindern, einen unangemessenen Vorsprung (unfair advantage) vor dem britischen Reich und seinen Verbündeten zu erlangen, deren Industrien schwer geschädigt sind“. Was der Ausschuß darunter versteht, zeigt die Begründung des Baumwollgarn-Ausfuhrverbots während der Übergangszeit: Da die Ausfuhr nach Deutschland hauptsächlich die feineren Nummern betraf, die zur Herstellung von Wirkwaren, Spitzen, Stickereien, Handschuhen usw. gebraucht wurden, und da einige von diesen Industriezweigen in England der Ausdehnung fähig und schon im Ausbau begriffen sind, könne die gesamte Produktion während der Übergangszeit von dem Vereinigten Königreich und den verbündeten Ländern aufgenommen werden, mit besonderer Rücksicht auf Frankreich, falls bis dahin die nordfranzösischen Feinspinnereien wieder in Betrieb zu setzen seien. Auch die Ausfuhr der anderen Textilmaterialien würde während des Wiederaufbaus der französischen und belgischen Industrie Ersatzmärkte finden. So weit wie möglich sollte unmittelbar nach dem Kriege kein Rohstoff aus Mineralschätzen, die der englischen Verfügungsgewalt unterliegen, in feindliche Hände kommen.

Indem der feindliche Verband die Verfügung über die wichtigsten Rohstoffe, die in seinen eigenen Ländern erzeugt werden, auch in der Übergangszeit in seinen Händen behält und dafür sorgt, daß zuerst die eigenen Bedürfnisse befriedigt werden, wird die Welt in zwei Lager gespalten, von denen die eine auf den guten Willen des anderen angewiesen bleiben soll. Wenn sich der Ausschuß gegen den Erlaß eines allgemeinen gegen Deutschland gerichteten Ausfuhrverbots ausspricht, so mag dafür die Erkenntnis maßgebend gewesen sein, daß ein solches Verbot unwirksam bleiben würde, solange nicht der Staat die Warenvorräte überwachen und lenken kann. Die Ausfuhrbeschränkung wird daher nur für solche Waren angesagt, bei denen der Staat, durch das Medium von Organisationen, in denen die betreffenden Gewerbszweige angemessen vertreten sind, die Möglichkeit der Aufsicht und des Eingriffs hat. Wo England und seine Verbündeten nicht über eine Art von Produktionsmonopol verfügen und nicht zugleich auch imstande sind, die ganze Produktion aufzunehmen, wird eine Regelung für untunlich gehalten. Unwirksame und lediglich vexative Maßnahmen seien weder würdig noch von Nutzen. Sie würde nur fremden Volkswirtschaften zugute kommen und so dem britischen Handel nach Beendigung der Übergangszeit schaden.

Regierungsaufträge sollen durch eine gemeinsame Organisation der verbündeten Staaten erledigt werden die nach Art der „Commission Internationale de Ravitaillement“ aufgebaut sein soll. Überall sind Ansätze zu einer Zentralisierung von Ein- und Ausfuhr, die dem Ausschuß dort erforderlich scheint, wo die Versorgung des eigenen Landes mit den nötigsten Rohstoffen nicht auf dem Wege des freien Wettbewerbs gesichert werden kann.

Man hat in Deutschland vielfach gegen die deutschen Übergangswirtschaftspläne eingewendet, es empfehle sich, möglichst das ganze Feld dem ungehinderten Spiel die Kraft zu überlassen: England würde dann ebenfalls das Prinzip die Wirtschaftsfreiheit proklamieren müssen, um nicht im Wettbewerb zu unterliegen. Das vorliegende Dokument zeigt, daß die führenden Wirtschaftspolitiker Englands sehr weit von dieser Anschauung entfernt sind. Das heutige England hat nicht die Absicht, die internationale Verteilung der Rohstoffe dem freien Preiskampf zu überlassen. Ob die Vereinigten Staaten sich ihnen anschließen, bleibt einstweiligen ungewiß. Man darf aber darauf verweisen, daß wir die Kohäsionskraft des feindlichen Verbandes bisher mehr zu unter- als zu überschätzen geneigt gewesen sind; nicht immer zu unserm Vorteil.

Es kann nicht zweifelhaft sein, daß die Gefahren, die für Deutschland in den englischen Plänen liegen nur auf eine Weise abgewendet werden können: durch Aufnahme von genau umschriebenen Lieferungsverpflichtungen für alle Einfuhrwaren, die der Kontrolle des feindlichen Verbandes unterliegen, in die Friedensverträge.

K. S.

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