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Seit vielen Jahren wird über die unzureichenden wirtschaftlichen Veröffentlichungen der zuständigen Reichsstellen, früher des Reichsamts des Innern, jetzt des Reichswirtschaftsamts, von Publizisten, Kaufleuten und Industriellen Klage geführt. Hier und dort haben die Beschwerden zu geringfügigen Verbesserungen geführt. Im allgemeinen bleibt aber das Urteil bestehen, daß die wirtschaftlichen Berichte unserer Konsuln von sehr ungleichmäßigem Wert sind, daß sie sich meist auf einen weit zurückliegenden Zeitraum erstrecken, daß sie aber fast durchweg zu spät veröffentlicht werden, — da sie nach ihrer Ankunft in Berlin einen sehr langen Weg von Amtsstube zu Amtsstube zu durchlaufen haben, auf dem sich überdies die Bedenken gegen die Veröffentlichung dieses oder jenes Abschnitts, mehr als es dem Kaufmann erwünscht sein kann, zu vermehren pflegen. Die Art der Publikation selbst zeigte nur wenig Sinn für die Erfordernisse der Praxis. So kam es, daß man sich z. B. aus amerikanischen und österreichischen Konsularveröffentlichungen rascher, müheloser und anregender über die Wirtschaftsverhältnisse des Auslands unterrichten konnte als durch das Studium der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ und der anderen Reichspublikationen — ein Zustand der in Hamburg bisher nur deshalb als weniger drückend empfunden wurde, weil die Überseekaufleute im Frieden durch ihre eigenen Korrespondenten in den Besitz von Berichten zu kommen pflegten, die jedem Konsularbericht überlegen sein müssen. Nach dem Krieg wird die Lage auch hier verändert sein. Jetzt, wo es nicht nur darauf ankommt, die wichtigsten Ereignisse der Woche in ein paar andeutenden Sätzen mitzuteilen, sondern die Grundzüge der neuen Wirtschaftslage über See klar und gründlich zu schildern, werden nur wenige jener Geschäftskorrespondenten in der Lage sein, diese neue Aufgabe zu übernehmen. In jedem Falle aber bleibt der mittlere und kleine Händler, dessen Mitarbeit beim Wiederaufbau des deutschen Außenhandels nicht leicht zu hoch veranschlagt werden kann, auf allgemein zugängliche Quellen angewiesen. Er wird dabei in erster Linie nicht auf die staatlichen Veröffentlichungen, sondern auf die während des Krieges in erfreulicher Fülle und Mannigfaltigkeit teils entstandenen, teils ausgebauten Wirtschafts-Nachrichtendienste der doppelstaatlichen Verbände, der weltwirtschaftliche Institute und ähnlicher Organisationen zurückgreifen, deren Arbeit trotz der außerordentlich erschwerten Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen zu dem paradoxen Ergebnis geführt hat, daß wir während des Krieges trotz des Ausfalls der amtlichen Berichterstattung sehr viel besser über die Wirtschaftszustände des gesamten Auslands orientiert sind als wir es jemals vorher waren.

Wir verweisen hier nur als Ergänzung unseres „Wirtschaftsdienstes“ beispielsweise auf die auf ihrem Spezialgebiet verdienstvollen kriegswirtschaftlichen Nachrichten des Kieler Instituts für Seeverkehr und Weltwirtschaft, auf den Nachrichtendienst des Deutschen Wirtschaftsverbandes für Süd- und Mittelamerika und auf den von Merton begründeten Dienst der Frankfurter Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung, der jetzt vom Deutschen Überseedienst übernommen und teilweise (allerdings nicht überall zum Besseren) verändert worden ist. Immerhin wird man sich mit diesen Fortschritten nicht begnügen, sondern ihre Ergänzung durch eine Umgestaltung der konsularischen Berichterstattung fordern müssen, zur Entlastung, Kontrolle und Ergänzung der privaten Nachrichtendienste und Zeitschriften.

Zugleich hat aber der Krieg eine andere Lücke unserer reichsamtlichen Publikationen sehen gelehrt, die durch keine private Organisation ausgefüllt werden kann. Die „Nachrichten für Handel und Industrie“ veröffentlichen wohl wirtschaftlich relevante Gesetze, Zolltarifänderungen und verwandte Anordnungen. Aber es fehlt an einem Organ, das die dem Praktiker oft nur sehr schwer verständlichen Texte interpretiert, ihren wirtschaftspolitischen Zweck darlegt, sie in den Zusammenhang der übrigen Regierungsmaßnahmen einordnet und so die ganze vielschichtige und mühsame Arbeit der wirtschaftlichen Verwaltung und Gesetzgebung in ihrer organischen Einheit verstehen und bewerten lehrt. Der Krieg hat das Bedürfnis nach einer solchen Veröffentlichung sehr stark vergrößert. Aber nur wenige Ämter und Kriegsgesellschaften haben Verständnis für diese Lage gezeigt und publizistische Methoden angewendet, die ihnen Kritik, Opposition und Widerstand ersparen konnten. Daß dieser Weg nicht öfter und erfolgreicher beschritten worden ist, wird man übrigens in den meisten Fällen nicht den einzelnen Organisationen vorwerfen können, die innerhalb der ihnen gezogenen Grenzen sich meist lebhaft um Fühlung mit der Presse und um Aufklärung der Öffentlichkeit bemüht haben, sondern der Zentralbehörde selbst, die jene Grenzen sehr eng abgesteckt hatte und wenig unternahm, um die Wirtschaftskreise methodisch und offen mit den Absichten und Maßnahmen der wirtschaftlichen Verwaltung vertraut zu machen.

Die Schranken, die der Aufklärung des Landes durch die Rücksicht auf das feindliche Ausland gezogen werden, mußten nicht überall so eng sein, wie die dem Beamten eigne Scheu vor Publizität anzunehmen geneigt ist. Die Folgen dieser Haltung sprechen sich in dem populären Urteil über Geist und Erfolg der Kriegswirtschaft aus, das fast ausnahmslos unverständig und absprechend ist. Gelegentliche Aufsätze und Notizen in den Tageszeitungen reichen nicht aus, das zu ändern — auch dann nicht, wenn sie, was selten zutrifft, geschickt und lebendig geschrieben sind.

Mit einiger Beschämung müssen wir feststellen, daß die englische Regierung auch auf diesem Felde einen Vorsprung gewonnen hat. Sie hat das „Board of Trade Journal“ seit dem Beginn dieses Jahres so umgestaltet, daß die Zeitschrift zum Vorbild auch für die künftig zu schaffenden deutschen Publikationen geworden ist. Um eine deutliche Vorstellung von dem Gehalt des Journals zu geben, möge hier eine Inhaltsübersicht des ersten Heftes des neuen Jahrgangs wiedergegeben werden:

Vorwort von Albert Stanley, Präsident des Handelsamts.

Spezialaufsätze:

  1. Übergangswirtschaft. Berichte über die Schaffung von Amtsausschüssen (Kohle, Eisen und Stahl, Maschinenbau, Elektrizität, Metalle [außer Eisen], Schiffahrt und Schiffbau, Textilien), ihre Zusammensetzung und den Stand ihrer Arbeiten.
  2. Der Patent- und Musterschutz-Gesetzentwurf I (Analyse der Bestimmungen und des Zwecks des Gesetzes).
  3. Handels-Nachrichtendienst. Organisation des Auskunftswesens (1. Anfragen an das Amt für Überseehandel. 2. Vertrauliche Mitteilungen durch das Amt, „Formular K“).

„Notes on Trade“ (Erläuterungen zu Gesetzen, Verordnungen, Statistiken usw.)

  1. Verkauf von Streichhölzern.
  2. Straßenbahnmaterialien und Anlagen.
  3. Die Zweigmünze in Bombay.
  4. Ernteschätzungen.
  5. Gewerbezählung in Südafrika.
  6. Bergbauamt.

Außenhandel:

  • Australien: Kriegsgewinnsteuer-Veranlagungs-Gesetz 1917.
  • Neu-Seeland: Landwirtschaft, Gartenbau und Meiereiwesen im Jahre 1916/17 (Handelssachverständigen-Bericht).
  • Brasilien: Wirtschaftliche Lage (Bericht des Gesandten).
  • China: Geldwesen, Bergbau, Verkehrswesen (Bericht des Handels-Attachés).
  • Frankreich: Neue Wirtschaftsverordnungen.
  • Japan: Förderung von Erfindungen.
  • Japan (Korea): Sojabohnen und Baumwolle.
  • Malayenstaaten: Abänderung des Bergbaugesetzes 1911.
  • Niederländisch-Indien: Plan einer neuen Petroleum-Gesellschaft.
  • Schweden: Ausfuhrverbot für Textilabfälle.
  • Vereinigte Staaten: Handel mit den Feinden.

Absatzgebiete für englische Waren:

  • Vereinigtes Königreich: Nachweis von Bezugsquellen solcher Waren, die früher aus Deutschland oder Österreich-Ungarn bezogen wurden.
  • Kanada: Nahrungsmittel, Küchenartikel, Flaschen, Konserven.
  • Französisch-Marokko: Bericht des brit. Konsuls über die Aufnahmefähigkeit des Landes für eine große Zahl von Waren.
  • Ägypten, Goldküste (Verkauf deutschen Eigentums).
  • Brasilien, Japan, Vereinigte Staaten.

Regierungs-Bekanntmachungen:

Ausfuhr-Abteilung:

  1. Bekanntmachung über Dringlichkeitsscheine für Ausfuhrwaren.
  2. Ausnahme von den Stahlbestimmungen.
  3. Abänderungen der Defence of the Realm Regulations.

Allgemeine Abteilung:

  • Flachs: Einschränkung der Verarbeitung.
  • Verordnung über Zugautomobile.
  • Pässe für die Südafrikanische Union.

Nahrungsmittel-Verordnungen (Öl- und Fettbeschlagnahme, Verschiedene Verordnungen).

Zollbestimmungen und Tarifänderungen: Australien, Kanada, Nigeria, Frankreich, Marokko, Norwegen, Schweden, Niederlande.

Schiffahrts-Nachrichten: Ver. Königreich, Südafrika, Brasilien, Marokko, Spanien.

„Die Zentralmächte“ (Auszüge aus Aufsätzen deutscher und österreichischer Zeitungen.)
Deutschland: Volkszählung zu Rationierungszwecken — Stahlwerksverband 1916/17 — Die Kartoffelpreisregelung und das Gesetz von Angebot und Nachfrage — Münzprägungsstatistik — Kaufkraft des Geldes.
Österreich-Ungarn: Staatshaushalt und Kriegskosten 1914 bis 1918 — Wirkungen der Kohlennot — Bericht der Kriegsprodukten-Akt.-Ges. — Zuckerproduktion 1917 — Landwirtschaftliches Programm.

Ein Textil-Ersatzstoff: Versuche mit Nesselfasern.

Handelsausweise: Baumwoll-Ein- und Ausfuhr; Getreidepreise.

Über das Ziel der Veröffentlichung sagt Sir Albert Stanley in dem Vorwort zum neuen Jahrgang: „Unser Ziel ist, die freundschaftlichen Beziehungen zu Produzenten, Fabrikanten und Händlern herzustellen und durch freundlichen Rat und Mitarbeit bei der gigantischen Aufgabe zu helfen, die der Wiederaufbau und die Ausdehnung von Handel und Industrie nach Kriegsende stellen. Im Streben nach diesem Ziele werden wir uns bemühen, die Interessenten durch das Medium dieser Zeitschrift, so weitgehend wie möglich, über die Schritte zu informieren, die wir von Zeit zu Zeit unternehmen müssen, um die vielen vor uns auftauchenden Probleme zu lösen, und über die Gründe unserer Maßnahmen. Wir werden auch für unsere Geschäftskreise, seien es Industrielle, Kaufleute oder Beförderer, Auskünfte aus aller Welt beschaffen. Der wirtschaftliche Nachrichtendienst wird entwickelt und ausgedehnt werden; Berichte von Handelssachverständigen, Handelsattachés und Konsularbeamten werden ständig entgegengenommen und ohne Verzug in Umlauf gesetzt werden. Ein Teil dieser Nachrichten wird notwendig nur durch private Mitteilung verbreitet, ein anderer Teil nur einzelnen Gattungen von Interessenten zugänglich gemacht werden müssen. Ein großer Teil aber wird von Interesse für die breite Öffentlichkeit sein und in einer knappen und lesbaren Form in dieser Zeitschrift dargeboten werden.“

Um die Verbreitung des Nachrichtenmaterials zu befördern, werden alle Originalartikel aus amtlicher Quelle der Presse, einschließlich der Fachzeitschriften, zur gleichzeitigen Veröffentlichung übergeben. Mit dem Brauch, auch Inserate aus Geschäftskreisen zu veröffentlichen, wird die Zeitschrift vom 31. März an brechen.

Die Reorganisation des „Board of Trade Journal“ ist nur ein Teil der Umgestaltung des Handelsamts selbst, über die wir in einem unserer nächsten Hefte berichten werden. Sie zeigt, daß der wirtschaftsgeschichtliche Vorsprung des englischen Staatswesens sich auch jetzt wieder in der größeren Bereitschaft zeigt, die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens rasch und klar zu erkennen und ohne Rücksicht auf hemmende Traditionen und Amtsbedenklichkeiten auf einem neuen Wege zu befriedigen.

K. S.

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