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Einige Tage vor dem Friedensschluß mit der Ukrainischen Volksrepublik, mit dem die Übergangswirtschaft im Verkehr mit dem Südosten begonnen hat, sind die ersten Angaben über die Neuordnung der Beziehungen des Reichswirtschaftsamts und des Reichskommissariats für Übergangswirtschaft veröffentlicht worden. Die Mitteilungen bleiben in vielen Punkten unklar und lückenhaft, lassen aber die Grundgedanken der Regelung deutlich erkennen. Es bestätigt sich danach, daß das im Sommer 1916 geschaffene Reichskommissariat ganz vom Reichswirtschaftsamt aufgesogen wird. Daß der Staatssekretär des neuen Amts zum Reichskommissar für Übergangswirtschaft ernannt worden ist, wird lediglich auf budgetrechtliche Erwägungen zurückzuführen sein. Die Fragen der Übergangswirtschaft werden in Zukunft in der Abteilung I A der wirtschaftspolitischen Hauptabteilung unter Leitung des Ministerialdirektor Müller im Zusammenhang mit den anderen wirtschaftspolitischen Fragen (mit Ausnahme der Seeschiffahrt, des Nachrichtendienstes und der Sozialpolitik), bearbeitet werden.

Verglichen mit dem früheren Zustand erscheint diese Regelung als ein erheblicher Fortschritt. Das Reichskommissariat war infolge seiner ungenauen und unzureichenden Kompetenzen nicht in der Lage gewesen, die ihm gestellten Aufgaben klar und zweckmäßig zu lösen. Der Gedanke, eine kleine Gruppe von spezifischen „Übergangsproblemen“ aus dem Gesamtzusammenhang der Fragen zu lösen, vor welche die deutsche Volkswirtschaft nach Friedensschluß gestellt sein wird, hatte sich damit als theoretisch wie praktisch gleich fehlerhaft erwiesen. In keinem anderen Zeitpunkt wird die organische Verkettung aller Wirtschaftsfragen inniger sein als in den Jahren nach dem Kriege, nirgends das Bedürfnis nach straffer Zusammenfassung aller Regierungsbestrebungen dringlicher als bei der Vorbereitung auf jene Zeit. Indem das Reichskommissariat neben das Reichsamt gesetzt wurde, ohne daß doch diese Konstruktion benutzt wurde, um eine übergreifende Verbindung mit den übrigen Reichsstellen zu schaffen, die sich aus den Gesichtspunkten ihrer Ressorts ebenfalls mit den Fragen der Übergangswirtschaft beschäftigen müssen, wurde die Behördenorganisation nur verwickelt, die Verantwortlichkeit verwischt und die Möglichkeit einer disparaten Behandlung der Dinge vervielfacht.

Alle diese Fehler werden nur aus der Grundüberzeugung des damals amtierenden Staatssekretärs verständlich: da die wirtschaftspolitische Gesamtkonstellation durch den Krieg unverändert sei, so lasse sich der Kern der übergangswirtschaftlichen Fragen nett und eindeutig dadurch abgrenzen, daß man die beiden Einzel-Faktoren für sich behandle, die dem unbedingten Übergang zur Friedenswirtschaft alten Stils, wenn auch nur in der ersten Zeit nach dem Kriege, im Wege stehen müssen: Schiffsraumknappheit und Valutanot. Die Eingliederung des Kommissariats in das Reichswirtschaftsamt zeigt an, daß man die Unrichtigkeit dieser Anschauung einzusehen begonnen hat. Die Einfuhrfragen, die aus den angedeuteten Problemen sich ergeben, können nicht anders als im Zusammenhang mit der Frage der Ausfuhr, der inländischen Rohstoffproduktion und -verteilung, der Demobilisierung und der Währungspolitik, des Kartellwesens und der allgemeinen Handelspolitik bearbeitet werden. Je gründlicher aber man auch nur eines dieser Probleme zu Ende denkt, desto utopischer erscheint die Meinung, die Wirtschaftspolitik nach dem Kriege werde sich nur durch diesen oder jenen Zug, nicht aber im Ganzen und in den Fundamenten von der früheren unterscheiden.

Ein weiteres Anzeichen für die beginnende Wandlung scheint in der Tatsache gegeben, daß man aus dem Gefüge des Reichskommissariats einige wichtige Glieder in das Reichswirtschaftsamt übernommen hat. Der Einsicht folgend, daß die wirtschaftspolitischen Probleme der Übergangszeit nicht mit den Kräften der Reichsbürokratie bewältigt werden können, hat man sich den Rat und die Mitarbeit von führenden Industriellen, Kaufleuten, Bankiers und Reedern dadurch gesichert, daß die „Mitarbeiter“ des Reichskommissars, vermehrt um den früheren nationalliberalen Abgeordneten und Bankdirektor Dr. August Weber, vom Reichswirtschaftsamt übernommen und an die Spitze von Fachausschüssen gestellt werden, deren Mitglieder aus den 400 Angehörigen des früheren „großen Beirats“ des Reichskommissariats ausgewählt worden sind, um eine ständige Fachberatung und Interessenvertretung der verschiedenen Wirtschaftsgebiete im Reichsamt herzustellen. Der „ständige engere Beirat“ soll nach einer Meldung der Frankfurter Zeitung in allen wirtschaftlichen Fragen gehört werden, er soll das Recht der Anregung besitzen und dem Reichswirtschaftsamt als Gutachter dienen. Daneben werden, ebenfalls ehrenamtlich, dem Ministerium berufständische Referenten eingeordnet, die, in der Stellung vortragender Räte und zwar nur auf einige Jahre tätig, den Gedankenaustausch zwischen Bürokratie und Wirtschaftsleben festigen und beleben sollen. Als ehrenamtliche Mitarbeiter fungieren zurzeit außer dem erwähnten Dr. Weber: Bankier Andreae-Berlin, Geh. Kommerzienrat Arnhold-Berlin, Geh. Baurat Dr. Beukenberg-Dortmund, Generaldirektor der Phönix-Akt.-Ges., Geh. Regierungsrat Dr. Duisberg-Leverkusen, Direktor Helms von der Deutschen Dampfschiffahrtsgesellschaft Hansa-Bremen, Ökonomierat Dr. Hoesch-Neunkirchen, Dr. Lohmann-Bremen, Geh. Kommerzienrat Marwitz-Dresden und Geh. Baurat und Reichsrat Dr. Anton Ritter von Rieppel-Nürnberg. Daß Hamburg in dieser Liste nicht zu finden ist, wird darauf zurückzuführen sein, daß der Posten des Reichskommissars für Übergangswirtschaft ursprünglich von dem hamburgischen Senator Dr. Sthamer bekleidet wurde. Nachdem dieser von dem Staatssekretär Freiherrn von Stein auf seinem wenig dankbaren Posten abgelöst worden ist, entfällt jeder Grund für jene den wirtschaftlichen Kräfteverhältnissen nicht mehr entsprechende Verteilung der Mitarbeiterliste.

Problematisch bleibt auch nach den vorliegenden Meldungen die Art der Zusammenarbeit des Reichswirtschaftsamts und der übrigen Zentralbehörden in Angelegenheiten der Übergangswirtschaft. Wir hören zwar davon, daß mit der Kriegsrohstoff-Abteilung ein Austausch von Kommissaren vorgesehen ist, während bisher zwischen diesen Stellen nur eine lose, gelegentliche Verbindung bestand. Ob das neue System fest genug sein wird, um eine einheitliche Willensbildung der zivilen und militärischen Wirtschaftspolitik zu gewährleisten, muß dahingestellt bleiben, solange die Abmachungen der Zentralbehörden nicht bekannt geworden und durch Mitteilungen über die Form der Zusammenarbeit des Reichswirtschaftsamts mit den anderen Zivilbehörden ergänzt worden sind, die ebenfalls in die Vorbereitung und Durchführung der Übergangswirtschaft einzugreifen berufen sind. Es ist nur schwer vorstellbar, wie eine rationelle Koordination der Tätigkeiten so vieler Zentralbehörden sichergestellt werden kann, ohne daß, wie in Österreich-Ungarn, eine interministerielle Kommission eingerichtet oder die Entscheidung, wie in England, einem besonderen Ministerialauschuß übertragen wird. Kommissare können nur zur gegenseitigen Unterrichtung dienen. Ihre Tätigkeit findet notwendig dort eine Grenze, wo etwa das Reichswirtschaftsamt und das Kriegsernährungsamt über irgendeine Frage der Übergangswirtschaft von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehen und zu abweichenden Schlüssen gelangen.

Aber die eigentlichen Pläne für die Organisation der Übergangswirtschaft selbst sind bisher nur sehr vage und, wie man annehmen muß, lückenhafte Andeutungen in die Öffentlichkeit gelangt. Ursprünglich scheint die Absicht bestanden zu haben, das Schiffsraum- und Valutaproblem bei der Einfuhr der Rohstoffe so zu lösen, daß man eine Art von Bezugsscheinsystem zur Grundlage der Einfuhrbewilligungen machen wollte. Da die Knappheit an Schiffsraum und Auslandszahlungsmitteln eine Kontingentierung des industriellen Verbrauchs nötig macht, wenn nicht unter den Industriellen ein ruinöser Wettkampf um die Erlangung des Rohstoffs ausbrechen soll, wollte man die ersten Verarbeiter zu Verteilungsverbänden zusammenschließen, deren Mitglieder ein nach besonderen „Schlüsseln“ berechnetes Verarbeitungskontingent in Form von Scheinen erhalten sollten, die nicht nur zur Einfuhr des Rohstoffkontingents, sondern auch zum Belegen eines entsprechenden Schiffsraums und zum Ankauf der nötigen Devisen bei der Devisenzentrale berechtigen sollten.

Gegen diesen Plan haben die Vertreter des Einfuhrhandels eingewendet, daß er mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Förderung der auf Ausschaltung des Einfuhrhandels gerichteten Bestrebungen der Industrie führen, in jedem Fall aber den Händler in eine Art von agentenhaftem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Verarbeiter setzen würde. Die Vertreter des Projekts erwiderten darauf, daß nur die Gewährung der Einfuhrberechtigung an die Industrie die Sicherheit böte, daß die eingeführte Ware auch ohne Verzug verarbeitet und dem Verbrauch zugeführt würde. Dies Argument waren die Vertreter des Handels nicht gelten zu lassen geneigt, und es scheint, daß ihre Vorstellungen nicht ohne Wirkung geblieben sind. Wenn die Handelskammer in Hamburg recht unterrichtet ist, so soll, wie sie in ihrem letzten Jahresbericht mitteilt, zwar an dem Gedanken der Rationierung und Einfuhrbeschränkung festgehalten, „den Fragen der Verteilung von Valuta und Tonnage aber nicht mehr die Bedeutung beigelegt werden, wie es ursprünglich geschah.“ Es wird ferner angedeutet, daß die Kontrolle der Einfuhr in die Hände der „Wirtschaftsstellen“ gelegt werden soll, die ihren Sitz in den Haupteinfuhrplätzen haben und denen Vertreter des Reichswirtschaftsamts als Kommissare beigegeben werden. Die Wirtschaftsstellen selbst sind als Organe kaufmännischer Selbstverwaltung gedacht.

Wird dieser neue Plan verwirklicht, so entfallen auch einige allgemeinere Einwendungen, die gegen das erste Projekt gemacht worden sind. Geht man nämlich von dem Gedanken der Verteilung von Schiffsraum und Valuta aus, so unterliegen alle diejenigen Importe nicht der nationalwirtschaftlichen Regelung, die auf ausländischen Schiffen herangebracht und mit Auslandskrediten finanziert werden. Wenn nun auch solchen Importen eine größere Freiheit gewährt werden muß, um die den deutschen Zentralstellen zur Verfügung stehenden Mittel zu schonen, so wird man doch nicht darin einwilligen können, daß jene ganz der Aufsicht der Wirtschaftsstellen entzogen werden. Denn auch die Summe der uns zur Verfügung stehenden ausländischen Schiffsräume und Kredite ist ziemlich eng begrenzt und verlangt Freihaltung von allen nicht unbedingt erforderlichen Ansprüchen. Es kommt hinzu, daß durch die nicht von jenen Selbstverwaltungskörpern kontrollierten Käufe leicht der Markt infolge von unsinnigen Preistreibereien zerrüttet und der Erlaß von Ausfuhrverboten des Herkunftsstaates, wie es oft während des Krieges geschah, in bedrohliche Nähe gerückt werden kann. Schließlich ist darauf verwiesen worden, daß Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer strikten Zentralisierung des Frachten- und Devisenmarktes in der Zeit nach dem Kriege durchaus nicht mit auch nur leidlicher Sicherheit feststehen, und vielleicht ist es der stärkste Einwand gegen das frühere Projekt, daß es die Verteilung von Schiffsraum und Valuta zur Grundlage machte, ohne daß die Tragfähigkeit dieser Grundlage selbst geprüft war.

Aber die Regelung des Devisenverkehrs nach dem Kriege sind noch keine endgültigen Beschlüsse gefaßt. Der gesamte Komplex der Valutafragen soll in einem aus Vertretern der Regierung und des Wirtschaftslebens zusammengesetzten Sonderausschuß beraten werden, von dessen Votum es abhängen dürfte, ob die Zentralisierung des Devisenverkehrs ganz oder teilweise mit Friedensschluß aufhören und welche Form von Aufsicht oder Einwirkung an ihre Stelle treten soll. Über die Schiffsraumverteilung verlautet, daß der Gedanke, jedem Wirtschaftszweig eine bestimmte Menge unserer Tonnage zuzuteilen jetzt aufgegeben ist: der gesamte Schiffsraum soll vielmehr zur Verfügung einer Zentralstelle stehen, die über ihn in jedem Augenblick frei disponieren kann, um die höchste Ökonomie in der Verwendung des deutschen Schiffsraums und seine Sicherung für die Einfuhrbedürfnisse der deutschen Volkswirtschaft zu bewirken. Im übrigen will man die Initiative von Handel und Industrie so wenig wie möglich hindern. Die Kriegsgesellschaften sollen von dem Reichswirtschaftsamt aufgesogen und durch Einschaltung von Vertretern des privaten Wirtschaftslebens dem Mißtrauen der Geschäftskreise entrückt werden. Von der Schaffung neuer staatlicher Organisationen will man absehen. Der Prozeß der Organisierung von Handel und Industrie soll durch die Regierung nicht gehemmt, aber auch nicht beschleunigt werden.

Wenn diese Maximen die Anschauungen des Reichswirtschaftsamts getreu wiedergeben, so bewegt sich die Politik des neuen Staatssekretärs etwa in der Mitte zwischen den beiden Wegen, die der deutschen Wirtschaftspolitik des nächsten Menschenalters offen stehen. Man bekennt sich weder zu der Notwendigkeit, die Volkswirtschaft durch eine Reform an Haupt und Gliedern auf eine neue Grundlage zu stellen, noch macht man sich das Prinzip zu eigen, daß die rascheste Rückkehr zur Friedenswirtschaft von 1913 als uneingeschränkte Forderung zu gelten habe. Vor allem aber hält das Amt, nach der angeführten Information der Frankfurter Zeitung, die Aufstellung eines festen Programms der Übergangswirtschaft heute noch für eine Unmöglichkeit. Es verweist auf die fehlenden Daten über die Einfuhr- und Ausfuhrmöglichkeiten und folgert daraus, daß jedes Suchen nach Grundzügen und Richtlinien einer wohlgeordneten Übergangswirtschaft in der Luft beginnen und im Leeren enden müsse.

Dieses Argument ist indessen nicht so bündig, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Der Generalstab hat bei dem Demobilisieren mit einer nicht geringeren Zahl von Unsicherheitsfaktoren zu rechnen; er wird dennoch nicht auf die Aufstellung von Plänen und Richtlinien verzichten, und er braucht es auch nicht: denn in diesem wie in jenem Falle sind die Grundbedingungen der Lösung schon heute sichtbar und nur in ihren quantitativen Verhältnissen unbestimmt. Wir wissen nicht, wieviel Rohstoffe und Nahrungsmittel eingeführt, wieviel Fabrikate vom Ausland aufgenommen werden; aber wir wissen schon heute, daß die unserer Industrie und unserer Ernährung zur Verfügung stehenden Importe einerseits weit hinter unseren Bedürfnissen und hinter unserer Produktionskapazität zurückbleiben, andererseits aber die Nachfrage nach Valuta und Schiffsraum weit über das Angebot steigern werden. Wir können auch jetzt schon übersehen, zu welchen produktionspolitischen Folgerungen die finanzpolitische Notwendigkeit der Verzinsung der Kriegsanleihen führen muß; und können schon heute nicht mehr im Zweifel sein, daß die Westmächte zum mindesten einen erbitterten Wirtschafts-„Defensiv“krieg mit allen Mitteln des Hypermerkantilismus führen werden. Aus diesen Prämissen mag diese oder jene Konklusion gezogen werden: daß eine solche Folgerung schon heute möglich ist, kann nur dann geleugnet werden, wenn man die Möglichkeit einer revolutionären Umwälzung unserer gesamten Staats- und Wirtschaftsverhältnisse in Betracht zieht. Rechnet man dagegen mit der Fortdauer der gesellschaftlichen Grundlagen unserer Volkswirtschaft, so können die Grunddaten ihrer Entwicklung nach dem Kriege bereits als qualitativ bekannt angesehen werden.

Dr. Kurt Singer

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