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Durch die Ereignisse des November ist auch in Deutschland das Problem des Achtstundentages aus der Versenkung, in der es durch die Kriegswirtschaft verschwinden mußte, ziemlich unvermittelt hervorgeholt und die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit durch Vereinbarungen der unmittelbar an der Regelung der Arbeitszeit Beteiligten, die von der Reichsregierung bekräftigt wurden, gesichert worden. In der am 15. November zustandegekommenen und teils sofort, teils am 1. Januar 1919 in Kraft getretenen Abmachung zwischen den größten Arbeitgeberverbänden Deutschlands einerseits und den Gewerkschaften, den kaufmännischen und technischen Angestelltenverbänden andererseits wird unter neuntens und zehntens vereinbart:

  1. Das Höchstmaß der täglichen regelmäßigen Arbeitszeit wird für alle Betriebe auf acht Stunden festgesetzt. Verdienstschmälerungen aus Anlaß dieser Verkürzung der Arbeitszeit dürfen nicht stattfinden.
  2. Zur Durchführung dieser Vereinbarungen … wird von den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ein Zentralausschuß auf paritätischer Grundlage mit beruflich gegliedertem Unterbau errichtet.

Wie jedwede plötzliche Änderung im Prozeß der Gütererzeugung , so müssen naturgemäß auch diese Maßnahmen auf dem Gebiete der Regelung von Arbeitszeit und Arbeitslohn tiefgreifende Wirkungen auf die Gestaltung und Lage der deutschen Erzeugung am Weltmarkt ausüben. Die erste Frage, die sich in diesem Zusammenhänge aufdrängt, ist deshalb die nach er Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der davon bettoffenen deutschen Industrien. Läge es in der Tat so, daß Deutschland mit der grundsätzlichen Annahme des Achtstundentages anderen Ländern weit vorauseilte, so müßten die schwersten Bedenken gegen die allgemeine Einführung des achtstündigen Arbeitstages geäußert werden. In Wirklichkeit aber stand Deutschland gerade auf dem Gebiete der Beschränkung der Arbeitszeit nicht unerheblich hinter den willigsten der mit ihm in Wettbewerb stehenden Länder zurück, ein Umstand, der bei der führenden Rolle, die es sonst auf sozialpolitischem Gebiete spielte, den oberflächlichen Beschauer zu befremden und die tatsächliche Lage hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit zu verdunkeln geeignet war. Ein gleichfalls ziemlich verbreiteter Irrtum besteht in der Ansicht, als ob die in der Industrie bislang übliche Arbeitszeit gegenüber früheren Zeiten ohnehin schon eine besonders kurze Dauer aufweise. Diese Auffassung konnte sich auch nur breit machen auf Grund mangelnder Kenntnis der Lage in den Gewerben vor dem Maschinenzeitalter. Nachdem seit Einführung der Maschinen in allen Industrien eine erhebliche Verlängerung der Arbeitsdauer Platz gegriffen, die zurückging auf den Wunsch einer möglichst intensiven Ausnutzung des in den wertvollen Fabrikanlagen investierten Kapitals, ist erst allmählich in harten Kämpfen der Arbeiterschaft, teilweise auch dank der Einsicht fortschrittlich gesinnter Unternehmer und dem Eingreifen des Staates in besonders krassen Fällen, wieder eine Arbeitsdauer erreicht worden, wie sie in den Jahrhunderten vor der Einführung der Maschinen als normal angesehen worden war. Es darf da beispielsweise erinnert werden an den Erlaß Ferdinands I. von Österreich, der um 1550 verordnete: „Jeder Arbeiter soll wie von Alters herkommen vor- und nachmittags jedesmal mit Ausnahme des Sonntags und des Samstages nachmittags eine halbe Schicht, d. h. immer vier Stunden arbeiten.“ (Nach C. M. von Unruh: Zur Physiologie der Sozialwirtschaft, Leipzig 1918.) Diese Arbeitsordnung entspricht einer Arbeitswoche von 44 Stunden und gewährt bei einem Normalarbeitstag von acht Stunden den freien Sonnabendnachmittag und die volle Sonntagsruhe; sie geht somit noch erheblich über das hinaus, was nun bei uns erreicht und anderwärts angestrebt ist. Denn, wie noch gezeigt werden soll, ist es nicht Deutschland allein, ein dem die neue Arbeitszeitregelung vollzogen wird. Man wende auch nicht ein, daß die Arbeit wegen des Fehlens mechanischer Hilfsmittel, wie sie den modernen Fabrikbetrieb kennzeichnen, in früheren Zeiten schwerer, eine kürzere Arbeitsdauer deshalb naturgemäß gewesen sei. Das hieße den Charakter der modernen Arbeit an der Maschine gänzlich verkennen, denn nicht die Muskelkraft ist es, die in erster Linie im modernen Fabrikbetriebe so viel mehr angestrengt wird, sondern die Nervenkraft. Damit soll im übrigen nicht gesagt sein, daß nicht auch heute noch in manchen Betrieben Kraftleistungen verlangt werden, die wie im Falle der ‚Gaswerke, Hochöfen und Walzwerke um beim Kohlenhauen zu physischer Überanstrengung und frühzeitiger Invalidität führen können.

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