III. Die Folgen des Mißverständnisses
Bedürfte es noch eines Beweises, daß die Liste der feindlichen Schadensersatzforderungen den Vergleich mit den im Herbst 1918 vereinbarten Grundsätzen des Friedensschlusses scheuen muß, so wäre er leicht in der Art zu finden, in der der feindliche Verband die Einwendungen der Deutschen Friedensdelegation abzutun versucht hat. Er hat es abgelehnt, sie zu diskutieren. Wenn er geglaubt hat, die Schwäche seiner Rechtslage durch die Brutalität der Geste verhüllen zu können, so wird er keinen Einsichtigen dadurch täuschen. Wenn er aber die deutschen Unterhändler auf den Wortlaut der Lansing-Note verwies, um die Unhaltbarkeit der deutschen Auffassung darzutun, so muß zugestanden werden, daß das Verfahren der Delegation selbst es ihm erleichtert hat, die öffentliche Meinung durch einen Kunstgriff zu täuschen, der den Methoden eines Taschenspielers nah verwandt ist: denn der Text der Lansing-Note stand in einigen Punkten so handgreiflich im Widerspruch mit der deutschen Interpretation, daß die weniger handgreifliche, aber in jedem Betracht schwerer wiegende Abweichung des Versailler Dokuments von jener Novembernote dem oberflächlichen Leser nicht bewußt wurde. Der Wortbruch konnte verschleiert werden, weil die deutsche Deutung des Wortes selbst dem Gegner eine allzu breite Angriffsfläche bot.
Daß der Gewinn, der aus dem Festhalten an der einschränkenden Interpretation möglicherweise entstehen konnte, sehr viel kleiner sein mußte als der Nachteil, der sich aus einer Verkoppelung guter mit minder guten Forderungen ergeben konnte, zeigt eine Schätzung der Größenordnungen, in denen sich diese Forderungen bewegen. Da von legitimierter deutscher Seite solche Schätzungen nicht veröffentlicht worden sind, stützen wir uns dabei auf die Angaben von Keynes, der in seiner Eigenschaft als amtlicher Vertreter des britischen Schatzamts auf der Pariser Friedenskonferenz und als Vertreter des Schatzkanzlers im obersten Wirtschaftsrat über die besten Informationsquellen der Gegenseite verfügen konnte und der durch seine wirtschafts-wissenschaftliche Schulung zugleich instand gesetzt war, die ihm zur Verfügung stehenden Daten kritisch zu sichten und zu bewerten. Das Ergebnis seiner Untersuchungen ist denn auch – zum mindesten für den Leser der westeuropäischen Zeitungen und den im Bann ihrer Ideologie stehenden – überraschend genug: die Höhe der wirklich ersatzpflichtigen Schäden ist in den politischen und publizistischen Erörterungen ungeheuerlich übertrieben worden, am meisten aber in dem Fall Belgiens.
Da sich auch in Deutschland unter dem suggestiven Druck der feindlichen Propaganda ganz falsche Vorstellungen von der Größe des angerichteten Schadens verbreitet haben, seien hier einige Sätze des Keyneschen Buches selber angeführt: „Die populäre Gefühlsmeinung irrt am meisten im Falle Belgiens. An sich ist Belgien ein kleines Land; das wirkliche Verwüstungsgebiet ist aber nur ein kleiner Teil des ganzen. Der erste Ansturm der Deutschen im Jahre 1914 richtete einigen örtlichen Schaden an; nach dem schwang die Kampflinie nicht, wie in Frankreich, über einen großen Landgürtel vor und zurück. Sie konnte als stationär angesehen werden, und die Feindseligkeiten beschränkten sich auf einen kleinen Winkel des Landes, der zum großen Teil in neuerer Zeit zurückgeblieben, arm und schläfrig war und nicht die tätige Industrie des Landes einschloß. Es verbleiben einige Verluste in dem kleinen Überschwemmungsgebiet, der absichtlich von den Deutschen bei ihrem Rückzug angerichtete Schaden an Gebäuden, Anlagen und Verkehrsmitteln, und die gewaltsame Fortführung von Maschinen, Vieh und anderem beweglichen Eigentum. Aber Brüssel, Antwerpen und sogar Ostende sind im wesentlichen intakt, und die große Masse des Landes, in der Belgiens hauptsächlichster Reichtum besteht, ist fast ebenso bebaut wie bisher. Wer im Automobil durch das belgische ‚Verwüstungsgebiet‘ reist, kann es von einem zum andern Ende durchfahren, bevor er es merkt; während die Zerstörung in Frankreich einer ganz anderen Ordnung angehört. Für die Industrie wog die Beraubung schwer: für den Augenblick war sie lähmend; aber die wirklichen Ausgaben für den Ersatz von Maschinerie steigen nur langsam, und wenige Dutzend Millionen würden den gesamten Betrag sämtlicher Maschinen jeglicher Art decken, die Belgien je besessen hat. Überdies darf der kühle Statistiker nicht vergessen, daß dem belgischen Volk ein ganz ungewöhnlich entwickelter Instinkt individueller Selbstbehauptung innewohnt, und die große Zahl von deutschen Banknoten, die das Land im Augenblick des Waffenstillstandes besaß, zeigt, daß wenigstens einige Klassen einen Weg gefunden hatten, trotz aller Härten und Wildheiten der deutschen Herrschaft, auf Kosten der Eindringlinge Gewinne zu machen.“
Nach einer amtlichen Statistik des belgischen Finanzministeriums aus dem Jahre 1913 betrug der Wert des gesamten Volksvermögens 1181 Mill. £. Davon entfielen 264 Mill. £ auf Grundstücke, 235 Mill. £ auf Gebäude. Auch wenn man annimmt, daß die übrigen Posten zu niedrig geschätzt sind, so wird der Gesamtwert doch nicht höher als 1500 Mill. £ angenommen werden dürfen. Nach Keynes' Schätzung betragen die Schädigungen durch Zerstörung und Raub nicht mehr als 150 Mill. £, also ein Zehntel dieser Summe; er zweifelt sogar, daß Ansprüche auch nur bis zu dieser Summe substanziiert werden können. Es kommen hinzu etwa 100 Mill. £ Ansprüche aus Abgaben, Bußen, Requisitionen usw. und etwa 250 Mill. £ zur Deckung der belgischen Kriegskosten, einschließlich der Hilfsaktion, so daß sich eine Gesamtsumme von 500 Mill. £ ergibt. Hierin sind, wie billig, nicht die Ansprüche auf Erstattung der Gewinne eingeschlossen, die „von den Belgiern vernünftigerweise hätten erwartet werden können, wenn kein Krieg ausgebrochen wäre“. Es scheint, daß Belgien solche Ansprüche in der Tat auf der Friedenskonferenz angemeldet hat.
Die französischen Ersatzansprüche dürften größer als die belgischen sein. Aber auch sie erreichen nach Keynes höchstens die Summe von 800 Mill. £. Das gesamte Gebäude-Eigentum Frankreichs wird in dem amtlichen Statistischen Jahrbuch mit 2380 Mill. £ angegeben. Da weniger als vier Prozent des französischen Territoriums in erheblichem Maße der Zerstörung ausgesetzt waren, erscheint die französische Schätzung des Gebäudeschadens auf 800 Mill. £ grotesk übertrieben. Keynes setzt 120 Mill. £ zu Vorkriegspreisen oder 250 Mill. £ zu heutigen Preisen an; für die gesamten physischen Schäden die doppelte Summe. Die Schätzung bewegt sich in gleicher Höhe wie die Berechnung eines französischen Sachverständigen (René Pupin: La Richesse de la France devant la guerre, 1916). Loucheur aber, als französischer Minister für Wiederaufbau, erklärte vor dem Senat am 17. Februar 1919, daß die Kosten der Wiederherstellung allein 3000 Mill. £, also die sechsfache Summe betragen würden; hierin sind allerdings nicht nur direkte materielle Schädigungen eingeschlossen. Keynes wirft ihm vor, daß er wie viele andere Teilnehmer der Friedenskonferenz geglaubt habe, strenge Wahrhaftigkeit sei mit dem Patriotismus nicht in Einklang zu bringen.
Einschließlich der Wiedererstattung von Requisitionen, Bußen und der Vergütung für versenkte und beschädigte Schiffe ergibt sich nach Keynes bei sehr reichlicher Schätzung ein Höchstbetrag von 800 Mill. £ – gegen 5360 Mill. £ nach der Kammerrede des Finanzministers Klotz am 5. September 1919. Es ist anzunehmen, daß bei genauer Prüfung des Sachverhalts nicht einmal jene 500 Mill. £ belgischer und 800 Mill. £ französischer Entschädigungsansprüche begründet werden können. Auch wenn man der Einrechnung von Schadensersatz-Kategorien zustimmt, die von der deutschen Delegation nicht als ersatzpflichtig anerkannt waren, kann also die an Belgien und Frankreich zu zahlende Entschädigung 26 Milliarden Mark (Gold) nicht übersteigen.
Die Forderungen, über die keine Übereinstimmung erzielt werden konnte, sind in zwei Gruppen zu scheiden: in solche, die nach der extensiv interpretierten Lansing-Note erhoben werden können, und in solche, die auch bei solcher Deutung nicht begründet sind. In die erste Gruppe gehören in erster Linie die Ansprüche Italiens und der Balkanstaaten auf den Wiederaufbau der mit Krieg überzogenen Gebiete und die Ansprüche Englands auf Vergütung der Schäden, die durch den See- und Luftkrieg verursacht worden sind. Keynes nimmt für England 230 Mill. £ an für versenkte Schiffe (zu 30 £ je gross ton) und 310 Mill. £ für Ladungen (zu 40 £ je ton); für alle anderen Ersatzverpflichtungen (Luftangriffe, Internierungen usw.) hält er 30 Mill. £ für mehr als hinreichend; insgesamt ergibt sich ihm eine Schätzung von 570 Mill. £ für England und von 250 Mill. £ für die übrigen Verbündeten. Die strittigen Forderungen dieser Gruppe können also 820 Mill. £ nicht übersteigen; gegen 1300 Mill. £ französisch-belgischer Forderungen. Die Gesamthöhe der sich aus der extensiv interpretierten Lansing-Note ergebenden Verpflichtungen betrüge demnach schätzungsweise 2120 Mill. £. Sie kann, unter Berücksichtigung aller Fehlerquellen, nach Keynes nicht weniger als 1600 Mill. £ und nicht mehr als 3000 Mill. £ betragen.
Das ist viel, aber nicht unerträglich – wenn man der deutschen Wirtschaft Zeit und Raum läßt zu gesunden und zu erstarken. Die Last wird aber verhängnisvoll, wenn man die zweite Kategorie strittiger Forderungen übernehmen muß, die aus der Lansing-Note herauszulesen nur einer verächtlichen Sophistik gelingen kann. Der wichtigste Posten dieser Gruppe betrifft die Entschädigungen für Pensions- und Unterstützungsgelder; sie sollen nach den französischen Sätzen berechnet werden, die sich in der Mitte zwischen den amerikanischen oder englischen einerseits, den italienischen, belgischen oder serbischen andrerseits halten.
Tabelle 1
Keynes schätzt diese Forderungen auf: (Mill. £)
| England | 1400 |
| Frankreich | 2400 (nach Klotz 3000) |
| Italien | 500 |
| andere Staaten | 700 |
| Summe | 5000 |
Er nimmt an, daß die Fehlergrenze dieser Schätzung nach oben und unten 25 Prozent beträgt. Stellt man ihr die 820 Mill. £ der ersten strittigen Gruppe gegenüber, so ergibt sich, daß der Vorteil, der aus dem Festhalten an der einschränkenden Deutung der Lansing-Note entstehen konnte, ein Sechstel des Schadens betrug, den zu leiden man durch die Verquickung haltbarer und unhaltbarer Positionen Gefahr lief. Man wollte um jeden Preis der Zahlung von 16 Milliarden Mark (Gold) entgehen, anstatt seine Kräfte zur Abwehr jener 100 Milliarden-Forderung zusammenzuhalten. Eine solche Politik verrät wenig Augenmaß.
Kurt Singer