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Entscheidung Nr. 1841

Am 22. März hat die Reparationskommission den Vertretern der Reichsregierung zwei Schriftstücke übergeben, die zu den wichtigsten seit der Unterzeichnung der Versailler Bedingungen gewechselten gehören: die Antwort der Kommission auf das Schreiben der Reichsregierung vom 28. Januar, und die „Entscheidung Nr. 1841“ über das Gesuch um Zahlungsaufschub. Die beiden Schriftstücke zeigen in jeder Zeile den Stempel des formalistisch-hölzernen Geistes des Vorsitzenden der Kommission, des Herrn Dubois. Sie sind in allen Lagern des zerklüfteten Reiches mit Empörung und Ekel aufgenommen worden. Wenn es die Absicht der Entente sein sollte, das schlaffe deutsche Nationalgefühl zum tatbereiten Haß aufzupeitschen, so wird sie gut daran tun, uns recht häufig solche Noten zu schicken.

Es ist aus den beiden Dokumenten nicht ersichtlich, warum acht Wochen nötig waren, um auf das Gesuch der Reichsregierung diese Antwort zu finden — viermal so viel Zeit wie der Reichsregierung zur Abfassung ihrer Denkschrift über Zahlungsplan und Garantiestellung gewährt war. Man wird nichts in der Entscheidung Nr. 1841 finden, was nicht sofort nach Empfang des deutschen Schreibens hätte mitgeteilt werden können.

Nach den Beschlüssen von Cannes sollte Deutschland ein vorläufiges Teilmoratorium für das Jahr 1922 gewährt werden: Statt 3 Milliarden „Goldmark“, die zum größten Teil in Devisen aufzubringen waren, sollten 720 Mill. in Devisen, 1450 Mill. in Sachleistungen abgetragen werden. An diese Beschlüsse war die Reparationskommission gebunden. Durch die Verzögerung, die ihre sonderbaren Arbeitsmethoden nötig gemacht haben, ist die deutsche Reparationsfähigkeit empfindlich geschwächt worden. Der Dollar ist in diesen acht Wochen von 200 auf 300 gestiegen, und es wird keinen Kenner des Valutamarktes im In- und Ausland geben, der die Ursache nicht in den deutschen Interimszahlungen von 31 Mill. Goldmark pro Dekade gesehen hätte. Den Schaden trägt nicht nur die deutsche Wirtschaft, der durch den Kursfall der Mark eine neue Inflation aufgedrängt wird, und nicht nur die ausländischen Besitzer von Markguthaben und Marknoten, sondern auch die Ententestaaten selber. Denn eine Belastung mit „Goldmarkforderungen“, die bei einem Dollarstand von 200 eben noch erträglich sein mag, wird bei einem Stand von 300 bestimmt nicht zu tragen sein.

Der einzige Einwand, den die Reparationskommission gegen dieses Argument erheben könnte, wäre das Zugeständnis, daß auch bei einem Dollarkurs von 200 (wie Mitte Januar) die Lasten des Teilmoratoriums die deutsche Leistungsfähigkeit beträchtlich überstiegen. Da die Kommission nicht geneigt scheint, dieses Zugeständnis zu machen, und da die Reparationsgläubiger sich noch immer nicht entschließen können, die Entscheidung über das Maß der deutschen Leistungsfähigkeit in die Hände von Sachkennern zu legen, ist es an uns, das schon so oft Gesagte wieder zu sagen und wieder zu sagen — bis es eines Tages gehört wird.

Deutschland hatte im letzten Jahr eine Ausfuhr im Wert von ungefähr 3,6 Milliarden Goldmark, deren Erlös nicht ausreichte, um auch nur die deutsche Einfuhr zu bezahlen, geschweige denn die anderen Auslandsleistungen zu bewirken, die unsere Zahlungsbilanz aus dem Gleichgewicht gebracht haben: aus dem Abrechnungsverfahren für die Vorkriegsverbindlichkeiten und aus den übrigen „unsichtbaren Importen“, vor allem der Benutzung ausländischer Transport-, Handels- und Versicherungsunternehmungen, und der Belastung mit Auslandsschulden. Die Passivität der Zahlungsbilanz betrug, vor allen Reparationszahlungen, sicherlich nicht weniger als eine Milliarde Goldmark, und wird auch in diesem Jahr nicht wesentlich weniger betragen.

Es ergibt sich hieraus, daß auch 720 Mill. Goldmark nicht gezahlt werden können, ohne die Zerrüttung der Mark bis in die Nähe jener Grenze zu treiben, jenseits derer von einer geordneten Geldwirtschaft überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann. Dies ist auch die Meinung des Londoner „Economist“; er schreibt in seiner Ausgabe vom 25. März: „It is true that the new decision shows a marked advance towards reason, but the amounts demanded from Germany are still too high to be paid without danger of something approaching a collapse, and the demand for a further drastic increase in taxation coming on the top of the heavy increases already agreed upon with difficulty in the Reichstag has produced dismay and confusion in Germany. It is a matter of tragic irony that this central point of difficulty in the European economic situation should be excluded from consideration by the Genoa Conference, which has been convoked for the very purpose of dealing with this situation.“ Es sind übrigens nicht nur die Devisenleistungen, die den Markkurs bedrohen, sondern auch die Sachleistungen, solange es nicht gelingt, eine Form der Finanzierung zu finden, die uns die Einfuhr der für die Sachlieferungen nötigen Rohstoffe ohne Belastung des Devisenmarktes sichert und die Entschädigung der Lieferanten ohne Vermehrung der Geldmenge möglich macht.

Wenn von einigen Beurteilern auch im Inland zugegeben wird, daß die neue Entscheidung einen wesentlichen Fortschritt gegen frühere Diktate zeige, so gestehen wir, keine erhebliche Verbesserung darin sehen zu können, daß an die Stelle einer chimärischen eine technische Unmöglichkeit getreten ist. Es ist ein fragwürdiger Fortschritt, wenn zweimal fünf gleich fünfzig, statt gleich dreihundert gesetzt werden. Der einzig mögliche Ausweg aus der in jedem Betracht verfahrenen Lage ist die Rückkehr zum Versailler Vertrag, der ausdrücklich festlegt, daß die deutschen Leistungen die deutsche Leistungsfähigkeit nicht übersteigen sollen; und die unverrückbare Anerkennung des Satzes, daß jede Leistung die deutsche Leistungsfähigkeit überschreitet, die eine Senkung des Markkurses im Gefolge haben muß. Die „Deflation“ der deutschen Währung wird erst beginnen können, wenn die „Deflation“ der Ententeforderungen, ihre Reduktion auf das Maß des wirtschaftlich Möglichen begonnen hat. Je eher man in Frankreich einsieht, daß Deutschland in den nächsten drei oder fünf Jahren überhaupt keine Devisenleistungen und nur die nötigsten Sachleistungen übernehmen kann und daß auch die künftigen Leistungen in Frage gestellt sind, wenn das Reich nicht schon jetzt eine erhebliche Auslandsanleihe zur Stabilisierung seiner Währung und zur Deckung des Passivsaldos seiner Zahlungsbilanz erhält, desto besser ist es auch für Frankreich.

Der Fortschritt der Besinnung auf die Gegebenheiten der Wirtschaft würde aufgehalten werden, wenn Deutschland den Versuch machen wollte, aus den Erträgnissen einer Auslandsanleihe die nächsten Jahresraten der Reparationen zu zahlen. Wir wissen nicht, ob dieser Versuch, der in der Umgebung des Kanzlers lebhaft befürwortet zu werden scheint, irgendeine Aussicht auf Verwirklichung hat. Man hat in England im Herbst 1921 die Beteiligung an einer Anleihe abgelehnt, da die Lasten des Londoner Zahlungsplans zu groß seien. Darf die Haltung der City heute eine andere sein? Die Deckung der auferlegten Devisenzahlungen für das Jahr 1922 aus dem Erlös einer Auslandsanleihe (ein Akt, der in einer Reihe von Jahren wiederholt werden müßte), bedeutet nichts anderes als die künstliche Stützung der Fiktion der deutschen Zahlungsfähigkeit. An einer solchen Operation hat England kein Interesse.

Es scheint aber, daß die Reichsregierung eine solche irrationale Politik für unabwendbar hält. Sie hat zwar in ihrer Note vom 28. Januar erklärt, daß Deutschland „nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet“ für längere Zeit, mindestens aber für das ganze Jahr 1922 von allen Reparationsleistungen in bar befreit werden müsse; sie hat auch angedeutet, daß das Programm für 1922, wie es unter den Westmächten in Cannes vereinbart und jetzt dem Reich aufgenötigt worden ist, die deutsche Reparationsfähigkeit empfindlich schwächen und Deutschland verhindern müsse, seine Finanzen in Ordnung zu bringen. Sie hat aber hierauf nicht den Nachdruck gelegt und hat es unterlassen, die Verantwortung für diese Folgen der Entente zuzuschieben. Sie hat nämlich hinzugefügt, „die deutsche Regierung verschließe sich jedoch nicht der Erkenntnis, daß sie unter den gegebenen Verhältnissen selbst die schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reiches hinter die politischen Notwendigkeiten zurückstellen müsse“; und sie hat sich darauf beschränkt, zu der Ententeforderung von 720 Mill. „Goldmark“ Barzahlungen und 1450 Mill. „Goldmark“ Sachleistungen zu erklären, daß die „Mittel zur Deckung so bedeutender Leistungen auch nach Durchführung der inneren Finanzreform zum größten Teil nur durch eine Erhöhung der schwebenden Schuld beschafft werden können und daß sie mit Rücksicht darauf bitte, die deutschen Barzahlungen nötigenfalls unter Erhöhung der Sachleistungen auf geringere Beträge festzusetzen.“1

Indem die Reichsregierung darauf verzichtete, die Ententeregierungen für die wachsende Unordnung der deutschen Finanzen verantwortlich zu machen, sondern durch Anerkennung gegebener, nicht näher bezeichneter „politischer Notwendigkeiten“ diese Verantwortung auf ihre eigenen Schultern nahm, hat sie — vielleicht — die Stimmung im gegnerischen Lager verbessert, das sich damit einem bis dahin ungewohnten Verständnis seiner innerpolitischen Bedrängnisse gegenübersah — aber sie hat zugleich die Schwierigkeiten der deutschen Position ganz außerordentlich vermehrt. Wenn der Einspruch gegen die Leistungspflicht von 2170 Mill. Goldmark nicht entschiedener erhoben und nicht zwingender begründet wird, so muß Deutschland gewärtig sein, daß alle Folgen einer solchen Regelung ihm selber zur Last geschrieben werden. Die Kontroll- und Garantieforderungen der Reparationskommission zeigen die Richtung an, die der Gang der Ereignisse zu nehmen droht. Wir sehen mit Sorge und Spannung den nächsten Schritten unserer Regierung entgegen.

Hamburg, den 28. März. Kurt Singer

Nachschrift: Die Erklärungen, die Dr. Wirth und Dr. Rathenau am Dienstag und Mittwoch im Reichstag abgegeben haben, können unsere Zweifel nicht beheben. Der Reichskanzler hat sich mit Geschick und Nachdruck gegen die Übergriffe der Reparationskommission gewandt, die ebenso verletzend wie rechtswidrig und unsinnig sind. Aber er scheint nicht in der Lage zu sein, gegen die Festsetzung der Reparationen in Höhe von 2,17 Milliarden (einschließlich der Zahlungen aus dem Clearingverfahren über 2 ½ Milliarden Goldmark) kategorische Einwendungen zu erheben. Nach einer Bemerkung Dr. Rathenaus, die allerdings nicht ganz eindeutig ist, muß dies Verhalten auf ein stillschweigendes Übereinkommen zurückgeführt werden: es scheint uns danach in Cannes bedeutet worden zu sein, daß nur das „Moratorium“ gewährt werden würde, „wenn wir das Angebot einreichten, das uns vorgeschrieben wurde.“ Es ist immer die gleiche Taktik: die Gegner geben einen unbeträchtlichen Bruchteil ihrer Forderungen (in diesem Fall ein Drittel) und auch diesen nur bedingt auf — und verlangen als Gegengabe, daß wir vor der Welt den gefährlicheren Rest als freies Angebot statt als oktroyierte Last erscheinen lassen, unter Verzicht auf den einzigen Schutz, der uns verblieben ist: Artikel 234 des Versailler Vertrages.

K. S.

Scheingewinne

„Aus dem Ertrag, den eine Unternehmung aus ihren Leistungen erzielt — Erlös aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse — ist in erster Linie der bisherige Umfang des Betriebes, die gleiche Leistungsfähigkeit sicherzustellen, d. h. der Betrieb muß in der Lage sein, aus dem Erlös die ursprüngliche Menge von Rohstoffen anzuschaffen oder Waren einzukaufen, die Löhne für die gleiche Zahl von Arbeitskräften zu zahlen, die Produktionsanlagen durch Reparaturen und Vorsorge für deren Ersatz auf dem alten Stand zu erhalten. In dem Kreislauf: Geld — Ware — Geld muß immer das Kapital in der ursprünglichen Höhe zurückkehren, ehe von einem Zuwachs an Kapital, das ist Gewinn, gesprochen werden kann. Scheingewinne liegen also dann vor, wenn die bilanzmäßig errechneten Gewinne nicht ausreichen, um die ursprüngliche Ausstattung eines Betriebes mit dem erforderlichen Sachkapital sicherzustellen.“

So definiert Prion in einer gemeinsam mit Professor Schmalenbach herausgegebenen Schrift (Zwei Vorträge über Scheingewinne, Jena, Verlag von Gustav Fischer, 1922. Preis 27 ℳ) den Scheingewinn. Wie aus der überaus lehrreichen Schrift, der wir auch in nachstehenden Ausführungen folgen, hervorgeht, ist die Einführung dieses Begriffs von größter Tragweite für die theoretische Behandlung, mehr vielleicht noch für die Praxis von Bilanz und Unternehmung. Es ist ein außerordentlich fruchtbarer Begriff.

Scheingewinne treten in den verschiedensten Formen auf. So hat sich ein Vermögen nur nominell vergrößert und ist tatsächlich zurückgegangen, wenn es in Waren umgerechnet qualitativ und quantitativ weniger bedeutet als ehedem. Die Forderungen einer Gesellschaft mögen dem Nennbetrag nach noch so sehr angewachsen sein, es ist Selbsttäuschung, einen Gewinn darin zu erblicken, solange der Zuwachs nicht die Erlangung einer größeren Warenmenge sichert, als sie einem geringeren Stand der Debitoren bei weniger fortgeschrittener Inflation entspricht. Ebenso darf man bei den Warenlägern nicht von den Markwerten, sondern nur von Menge und Qualität der Waren ausgehen. Bei den dauernden Anlagen sind die Scheingewinne nicht bei den Grundwerten selbst, sondern erst bei den Abschreibungen zu erkennen. Es fragt sich lediglich, ob die Abschreibungen genügend hoch sind. Wenn ja, dann können sich Scheingewinne nicht bilden. Baugrundstücke beispielsweise verlangen überhaupt keine Abschreibung, deshalb kann auch von Scheingewinn bei ihnen keine Rede sein. Bedürfen die Anlagen der Abschreibung, so verursacht den Scheingewinn immer nur die anteilige Quote der Abschrei-

  • [1] Die Begründung der letzten Bitte ist, wie man leicht bemerkt, nicht bündig. Auch die Sachleistungen müssen, falls sie nicht aus den Einkünften aus Steuern und Anleihen gedeckt werden können, durch Erhöhung der schwebenden Schuld finanziert werden. Die wirkliche Begründung liegt in der bedingten Entlastung des Devisenmarkts bei vorwiegenden Sachleistungen — soweit diese nicht das Preisniveau erhöhen, die Ausfuhrfähigkeit schwächen und dadurch auch den Valutamarkt ungünstig beeinflussen.

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