Nach fünftägigen Beratungen über das deutsche Moratoriumsgesuch vom 12. Juli ist die Reparationskommission am 31. August zweimal zur Abstimmung geschritten. In der ersten Abstimmung wurde der englische Antrag, Deutschland ein bedingungsloses Moratorium bis Ende des Jahres zu bewilligen, mit den Stimmen Frankreichs und Belgiens bei Stimmenthaltung Italiens abgelehnt.
In der zweiten Abstimmung wurde ein belgischer Vermittlungsantrag einstimmig angenommen. Die Entscheidung selbst, die die Nummer 2119 trägt, hat folgenden Wortlaut:
La Commission des Réparations statuant sur la nouvelle demande de moratoire du 12 juillet 1922, considérant que le Reich a perdu tout crédit tant intérieur qu'extérieur et la chute du mark aux trois millièmes de sa valeur, décide:
1. Qu'elle diffère à statuer sur la demande, telle qu'elle est formulée par le Reich, jusqu'a ce qu'elle ait terminé le projet d'une réforme radicale des finances publiques de l'Allemagne, comportant:
a) L'équilibre du budget;
b) Dans le cas où les gouvernements représentés à la Commission des Réparations auraient donné leur consentement préalable, la réduction éventuelle des charges extérieures de l'Allemagne dans la mesure qui serait jugée nécessaire à la restauration de son pays;
c) La réforme monétaire;
d) L'émission d'emprunts intérieurs et extérieurs en vue de la consolidation de la situation financière;
2. Qu'en vue de donner le temps nécessaire à la préparation et à l'exécution des mesures annoncées au paragraphe 1er ci-dessus, la Commission des Réparations acceptera en paiement des paiements espèces venant à échéance le 15 août et le 15 septembre 1922, et à moins que dans l'intervalle d'autres arrangements aient été faits, des paiements espèces subséquents venant à échéance entre le 15 octobre et le 31 décembre 1922, des bons du Trésor allemand à six mois, payables en or et dotés de garanties au sujet desquelles le gouvernement de l'Allemagne et le gouvernement de la Belgique, auxquels les paiements ont été assignés, se seront mis d'accord, et, à défaut de pareil accord, garantis par un dépôt d'or d'une banque étrangère agréée par la Belgique.
Es liegt nahe, zu fragen, weshalb die Kommission zuerst ein Moratorium ablehnte, um dann einen Zahlungsaufschub zu bewilligen. Daß die Entscheidung tatsächlich einen solchen darstellt, wird von jeder Seite anerkannt. So schreiben die „Times“:
It is not a moratorium which has been granted to Germany by the Reparation Commission, but it is a measure of relief which, if the arrangements now contemplated go through, amounts to a moratorium.
„Manchester Guardian“ bezeichnet die Entscheidung als „virtual moratorium“, „Daily Chronicle“ ebenso als ein tatsächliches Moratorium. In der französischen Presse ist das anrüchige Wort moratoire durch „répit“ ersetzt.
Sehr scharf erfaßt Georg Bernhard in der „Vossischen Zeitung“ die Sachlage:
Denn was ist es im Grunde anderes als ein Moratorium, wenn Deutschland veranlaßt wird, an Stelle der bis zum Schluß des Jahres fälligen Barzahlungen Schatzscheine in Zahlung zu geben? Was sind Schatzscheine eines Schuldnerstaates wert, von dem die Gläubiger, die diesen Wechselbrief entgegenzunehmen haben, selbst erklärt haben, daß er unfähig sei, seinen Verpflichtungen nachzukommen? Man begreift diese Widersprüche nur, wenn man sich vergegenwärtigt, daß auch hier einmal wieder, wie schon so oft seit dem Versailler Vertrag, rein wirtschaftlich-praktische Probleme durch politische Lösungsmethoden kompliziert worden sind.
So ist es in der Tat. Ein Kollegium von der Art und dem Umfang der Reparationskommission, deren Entscheidungen, wenn sie in die Öffentlichkeit hinausgehen, das Ergebnis wohlabgewogenen inneren Ausgleichs darstellen, hätte eine zweimalige Abstimmung leicht vermeiden können. Die französische Politik brauchte aber für ihre Zwecke eine Entscheidung, in der das „Moratorium“ als solches abgelehnt wurde — um so mehr, als sie in ihrer Forderung auf die gages productifs, die linksrheinischen Wälder und die rechtsrheinischen Gruben (so der „Temps“) den entschiedensten Widerstand Englands gefunden hatte. Die Vermutung liegt nahe, daß die Haltung Italiens bei der ersten Abstimmung eine wohlpräparierte Geste darstellt: hätte Italien in seiner bisherigen Haltung als Sekundant der englischen Politik beharrt, so wäre damit eine höchst unangenehme Aufrollung der Majoritätsfrage innerhalb der Kommission gegeben gewesen. Derart kam die Abstimmung über den englischen Vorschlag zustande, die eine Komplizierung bedeutete und für Deutschland zunächst eine gewisse Unsicherheit mit sich brachte, da sie als eine Erschwerung der Situation aufgefaßt werden mußte.
Daß die Annahme des belgischen Kompromißvorschlages für Poincaré, der sich in seinen letzten Reden so sehr auf die Forderung der „wirklichen und produktiven Pfänder“ festgelegt hatte, nicht eben leicht war, geht schon aus den Begleitumständen hervor. Dubois, der während der gesamten Dauer der Verhandlungen in steter Fühlung mit Poincaré gestanden hatte, verließ die Sitzung, um mit seinem Ministerpräsidenten nochmals persönlich Rücksprache zu nehmen. Hierbei wurde der Ausweg gefunden, den englischen Vorschlag pro forma abzulehnen. Als Dubois zurückkehrte, konnte er erklären, daß Poincaré die Entscheidung der Reparationskommission annehme und auf alle weiteren Komplikationen verzichte. — Nach dem „Temps“ ist die Haltung des amerikanischen Vertreters Logan, der, obschon er nur „Beobachter“ und ohne Stimme bei den Abstimmungen, doch aus seinen Ansichten kein Hehl gemacht hat, von einiger Wirkung auf die französische Unnachgiebigkeit gewesen. „Manchester Guardian“ rühmt der Balfour-Note und der Londoner Konferenz nach, Frankreich die Notwendigkeit einer vernünftigen Entscheidung vor Augen gestellt zu haben.
Wie weit die Zuspitzung der Lage vorher gediehen war, läßt sich am besten aus dem Beifall ermessen, der dem Kompromiß von englischer und französischer Seite gezollt wird: man begrüßt es aufs lebhafteste, daß die Reparationskommission sich selbst und damit die Entente erhalten hat. Am optimistischsten ist hier der „Manchester Guardian“: „Excellent news! ... The danger of separate action is at an end. Europe has a breahing-space until the end of the year“ — und die „Times“ schreiben: „The allies agreed . . . rupture has been avoided.“
In Frankreich fürchtet man allerdings, die Stellung Deutschlands als „betrügerischen Schuldner“ durch die Anerkennung der Kreditunfähigkeit zu sehr ermutigt und gestärkt zu haben. Daneben äußert man Bedenken, daß die Einlösung der Bonds zu Anfang 1923 andere deutsche Zahlungen unmöglich macht. Man ist eifrig bemüht, auf Belgien in dem Sinne einzuwirken, daß es seine Forderungen unter allen Umständen durch ausreichende Garantien sichert. — Der französische Ministerrat vom 1. September hat von der Entscheidung Kenntnis genommen und ihr zugestimmt, allerdings unter dem Vorbehalt, daß Frankreich bis zur Festsetzung der endgültigen Garantien für die Zahlungen seine Handlungsfreiheit behält. Das scheint uns im Widerspruch zu der Erklärung Dubois’ in der entscheidenden Sitzung der Kommission zu stehen. — Im übrigen will Frankreich die direkten deutschbelgischen Verhandlungen über den Zahlungsmodus als Präzedenzfall für etwaige französische Verhandlungen ähnlicher Art anzusehen wissen.
Die Stellungnahme der deutschen Öffentlichkeit bietet das bekannte Bild, daß die Regierungspresse, unter Hinweis freilich auf das Bedenkliche des Provisoriums und die Schwierigkeiten der endgültigen Zahlung, ihrer Befriedigung darüber Ausdruck gibt, daß ein vorläufiger modus vivendi geschaffen ist, während die Linksopposition ebenso heftig gegen die — angeblich in der Entscheidung liegende — „Stinnesierung“ der deutschen Politik tobt, wie die Rechtsopposition entschieden ihr „Unannehmbar“ verkündet. Viele Beachtung hat die Haltung der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ gefunden, die in zwei Artikeln, auf Grund deren das Blatt verboten wurde, die Politik der deutschen Regierung aufs schärfste angegriffen und ihr die Kreditwürdigkeit in jedem Sinne abgesprochen hat. Zwischen dieser neuen Gegnerschaft und der Haltung, die Staatssekretär Schröder auf Weisung der deutschen Regierung bei seinen Darlegungen vor der Reparationskommission eingenommen hat, bestehen sicherlich weitgehende Beziehungen. Es erscheint so, als ob Schröder nicht genügend auf die Wünsche und Pläne eingegangen ist, die Stinnes für die Anknüpfung von deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen hatte. — Bemerkenswert ist, daß die Reparationskommission in der Einleitung ihrer Entscheidung mitteilt, daß sie sich zu den deutschen Vorschlägen für Holz- und Kohlenlieferungen zunächst nicht äußern wolle und daß sie sich den Rückgriff auf diese Vorschläge, sobald Veranlassung dazu gegeben sei, vorbehält.
Die belgischen Forderungen an Deutschland bis zum Jahresende, die durch deutsche Goldbonds beglichen werden sollen, belaufen sich auf 270 Mill. Goldmark, das sind bei einem Dollarstand von 1500 etwa 96 Milliarden Papiermark. Wie die Zahlung durchgeführt werden soll, steht augenblicklich in Berlin zur Verhandlung. Ist dies erst entschieden, so kann man auch endgültig beurteilen, was der Beschluß vom 31. August für Deutschland tatsächlich zu bedeuten hat. Vorläufig ist von ihm nur zu sagen, daß er eine Entscheidung darstellt, die weitere Entscheidungen verlangt, daß sie eine unmittelbare Bedrohung durch ein Provisorium ersetzt hat und daß in ihr alle Möglichkeiten zum Guten wie zum Bösen enthalten sind. In der deutschen Öffentlichkeit hat man es als einen Fortschritt bezeichnet, daß die deutsche Kreditunfähigkeit im In- und Ausland nun auch durch die Reparationskommission anerkannt sei — aber wenn „L’Information“ schreibt: „le Reich doit se rendre compte, qu’il lui est accordé un nouveau crédit presque inespéré ...“ — so darf man doch wohl sagen: fast zuviel des Vertrauens auf die deutsche Leistungsfähigkeit! weniger wäre klüger und menschlicher gewesen.