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Man wird gut tun, bei Beurteilung des Abkommens, das Stinnes mit dem Generalverband der französischen Wiederaufbauvereinigungen geschlossen hat, zu berücksichtigen, daß es sich dabei in erster Linie um ein Geschäft handelt. Die Tagespresse hat zu Unrecht die allenfalls möglichen politischen Weiterungen aus dem Abkommen an die Spitze ihrer Beobachtungen gestellt. Ob solche politischen Auswirkungen, zumal in dem da und dort erwarteten ungewöhnlichen Maße, eintreten, bleibt durchaus abzuwarten. Vorläufig liegt kein Grund vor, eine grundsätzliche und entscheidende Wendung in der Reparationspolitik, geschweige denn in der allgemeinen, gegen Deutschland gerichteten Politik Frankreichs anzunehmen.

Das Geschäft des Kaufmanns Stinnes — so bezeichnet er selbst am liebsten seinen Beruf — mit den französischen Geschädigten ist nach dieser Begrenzung daraufhin zu prüfen, ob es ein gutes Geschäft ist, nicht nur für die Nächstbeteiligten, sondern auch in seinen Rückwirkungen auf das Reich. Zum mindesten handelt es sich darum, festzustellen, ob die Interessen des Reiches genügend gewahrt sind.

Wenn der Stinnesvertrag auch eine Abmachung zwischen Privaten darstellt, nicht mehr, so wird das Reich seinerseits doch in mehr als einer Hinsicht hineingezogen. Die Reichsregierung hat sich bereits auf den Standpunkt gestellt, daß der Vertrag zu den bisherigen Abmachungen des Reiches mit Frankreich über die Sachlieferungen, insbesondere zu dem Bemelmansabkommen, nicht im Widerspruch stehe. Die Genehmigung der Außenhandelsstellen für die Ausfuhr auf Grund des Stinnesvertrages bleibt natürlich vorbehalten. Vor allem aber ist es das Reich, das letzten Endes die auf Grund des Stinnesvertrages zu bewerkstelligenden Lieferungen bezahlen muß. Denn die Lieferungen werden der Regierung auf Reparationskonto gutgeschrieben.

Das Stinnesgeschäft bringt die Sachlieferungen an Frankreich nach jahrelangen Versuchen, Verabredungen und Abmachungen, wie es scheint, endlich praktisch in Fluß. Eine rechte Freude darüber aber kann solange nicht aufkommen, als die Reparation nicht grundsätzlich überprüft und mit der deutschen Leistungsfähigkeit in Einklang gebracht worden ist. Auch die Stinneslieferungen wandern in das Faß ohne Boden, das die Reparation darstellt. Ob Sach oder Barlieferungen ist in diesem Zusammenhang ganz gleichgültig. Schließlich vertritt doch auch das als Reparation gezahlte Geld Sachwerte, die auf diese Weise der deutschen Volkswirtschaft verloren gehen. Den Sachlieferungen kommt erst dann ein Vorzug zu gegenüber den Barleistungen, wenn es uns durch die Wahl dieser Form der Abtragung unserer Schuld möglich gemacht wird, im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit zu zahlen. Davon aber kann einstweilen nicht die Rede sein. Der Streit über ein inkonsequentes Verhalten von Stinnes in der Erfüllungspolitik ist müßig; daß der Stinnesvertrag praktische Erfüllungspolitik darstellt, ist jedoch unbezweifelbar.

Einen gewissen Erfolg kann man, wenn der Stinnesvertrag wirklich zur Ausführung gelangt, darin erblicken, daß die Ruinen in Frankreich endlich beseitigt werden. An Deutschland lag es nicht, daß dies nicht schon früher geschehen ist. Der Vertrag Stinnes-Lubersac hat eine längere Vorgeschichte. Schon im Dezember 1918 machte der Vorstand des Deutschen Bauarbeiterverbandes Vorschläge zum Wiederaufbau des zerstörten Gebietes. Daran schlossen sich offizielle Angebote der Reichsregierung im April 1919. Im Verlauf der sich bis zum Herbst 1919 hinziehenden Verhandlungen wurden ein Reichskommissariat und sogar ein Ministerium für den Wiederaufbau errichtet. Zu einem praktischen Ergebnis kam es aber nicht. Erst 1921 folgten dann das Wiesbadener Abkommen Rathenaus und ein Versuch des Verbandes Sozialer Baubetriebe, im Einverständnis mit den Geschädigten und den französischen Gewerkschaften den Wiederaufbau in die Wege zu leiten. Daran schloß sich endlich das Bemelmanabkommen, das den privaten Unternehmungen einen großen Spielraum gegenüber dem Wiesbadener Abkommen ließ und das den Vorläufer des Stinnesvertrages bildet.

Der französischen Regierung lag bisher daran, aus Gründen der Propaganda gegen Deutschland die Wunde in Frankreich offen zu lassen. Es ist immerhin ein Fortschritt, wenn sie jetzt dem wachsenden Drucke der Geschädigten, die den Wiederaufbau immer lauter und nachdrücklicher fordern, nachgibt. Das Problem ist allerdings durch die französische Regierung teilweise dadurch gelöst worden, daß sie die Bewohner der zerstörten Gebiete in anderen Gegenden Frankreichs angesiedelt hat. Entsprechend verliert der Stinnesvertrag an Tragweite. Immerhin scheint dem Unternehmer Stinnes jetzt zu gelingen, was viele vor ihm vergeblich versucht haben. Insbesondere haben die Gewerkschaften sich bisher umsonst bemüht, wie der „Vorwärts“ darlegt, weil Wucht und Einfluß der Gewerkschaften auf deutscher Seite nicht unterstützt und ausgeglichen wurden durch einen ebensolchen Druck der allzusehr gespaltenen Gewerkschaften auf französischer Seite.

Die Sozialisten in Deutschland erblicken in dem Stinnesvertrag die Gefahren des Entstehens eines Reparationsgewinnlertums, das durch die Pläne Rathenaus habe verhindert werden sollen. Die „Stinnes-Z.-A.-G.“, wie man die mit der Vermittlung der Wiederaufbaulieferungen betraute Hoch- und Tiefbau-A.-G. in Essen wohl bezeichnen kann, soll eine Provision bis zu 6% für ihre Tätigkeit beziehen, die dem Reiche auf Reparationskonto gutgeschrieben, also auch von ihm zu bezahlen ist. An und für sich ist die Bezahlung der Tätigkeit eines kaufmännischen Unternehmens selbstverständlich; ob der in Aussicht genommene Satz angemessen ist, läßt sich jetzt noch nicht beurteilen. Eine weitere Belastung des Reiches entsteht durch die Finanzierung der Geschäfte. Denn es müssen Betriebsmittel aufgebracht werden, um die Produktion für den Wiederaufbau durchzuführen. Die Industrie allein wird dazu nicht imstande sein. Die Banken müssen wohl einspringen; sie brauchen dann ihrerseits eine Garantie der Regierung. In der gegenwärtigen Zeit der Kreditnot ist dieses Problem besonders schwierig.

Da die Steuern voraussichtlich nicht ausreichen werden, um die nach dem Stinnesvertrag zu bewerkstelligenden Lieferungen der Industrie zu bezahlen, so muß wohl die Notenpresse erneut in Aktion treten. Die Folgen davon können nur verheerend sein, und dies bestätigt unsere Auffassung, daß für unsere Gesamtlage mit dem Stinnesvertrag noch nicht viel gewonnen ist, solange die Reparation nicht grundsätzlich revidiert wird. Daß für die Lieferungen ein Preis in Ansatz kommt, der dem in Frankreich für entsprechende Lieferungen der dortigen Industrie gezahlten entspricht, ist zu begrüßen, weil dadurch die Deutschland zuzuschreibenden Summen vermutlich größer werden als bei Zugrundelegen der deutschen. Inlandpreise und weil gleichzeitig die deutschen Unternehmungen durch entsprechend größere Erträge innerlich gestärkt werden.

Die innige finanzielle Verflechtung der Reichsinteressen mit den Interessen der Kontrahenten aus dem Stinnesvertrag hat dazu geführt, daß angeregt wurde, dem Reich das Recht des Eintritts in die Essener Stinnes-Z.-A.-G. zu sichern. Das würde eine Rückentwicklung im Sinne der gemeinwirtschaftlichen Gedanken Rathenaus bedeuten, für die sich die Industrie wohl kaum begeistern würde.

Viel Gewicht ist von der Tagespresse auf die Bestimmung des Stinnesvertrages gelegt worden, daß die Reparationskohle in einem Maße an die mit den Sachlieferungen betrauten Unternehmungen zurückgeführt werden soll, das ihnen die Produktion für den Wiederaufbau ermöglicht. Ein Optimismus in dieser Hinsicht wäre jedoch verfrüht. Der französische Minister Reibel hat bereits erklärt, daß diese Kohlenrückstellung erst dann erfolgen dürfe, wenn das Programm der Kohlenlieferungen, das der Reparationsausschuß aufstellte, hinsichtlich Menge und Güte durchgeführt würde. Sollte es sich zeigen, daß Deutschland mit den Kohlensendungen im Rückstand bliebe, so würden von den zurückgestellten Kohlen entsprechende Mengen abgezogen. Wenn diese Auffassung Reibels die Meinung des offiziellen Frankreich wiedergibt, woran zu zweifeln kein Grund besteht, dann ist die betreffende Bestimmung des Stinnesvertrages praktisch so gut wie wertlos. Bekanntlich war Deutschland in der letzten Zeit dauernd mit seinen Kohlenlieferungen im Rückstand, so daß ohne weiteres mit der Ausgleichung dieses Ausfalls durch die auf die Sachlieferungen entfallende Kohle zu rechnen ist. Es liegt aber weiter in der Hand des Reparationsausschusses, das deutsche Liefersoll für Kohle und Koks heraufzusetzen und dadurch die Bestimmung des Stinnesvertrages über Kohle illusorisch zu machen.

Von dem Verhalten der französischen Regierung in diesem Punkte wird es nicht zuletzt abhängen, ob und in welchem Umfange das Stinnesabkommen durchführbar ist. Die deutsche Industrie leidet unter einer solchen Brennstoffnot, daß schon aus diesem Grunde von einer Überschußproduktion nicht die Rede sein kann. Überschüsse müßten aber doch vorhanden sein, wenn Sachlieferungen auf Konto Reparation bewerkstelligt werden sollen. Immerhin ist durch das Stinnesabkommen ein Schritt getan, um dem Eintritt von Arbeitslosigkeit in Deutschland bei einem Umschlag der Konjunktur entgegenzuwirken. Und es ist auch hervorzuheben, daß das Ausland, das sonst durch Schutzzoll und andere Mittel die deutsche Ware von sich fernzuhalten sucht, in diesem Falle sich für sie offen zeigt. Freilich hat sich die französische Industrie dadurch zu schützen gesucht, daß dieselben Preise wie für französische Erzeugnisse in Anrechnung kommen, so daß insofern kein Vorsprung für den deutschen Wettbewerb besteht. Doch bleibt abzuwarten, ob sich Widerstände gegen größere Bestellungen in Deutschland auf Grund des Stinnesvertrages in Frankreich im Laufe der Zeit einstellen werden, Widerstände, die von der französischen Regierung und der Konkurrenz ausgehen. Jedenfalls ist durchaus damit zu rechnen. Schließlich sind die Kräfte, die bisher den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete durch Deutschland zu verhindern wußten, auch heute noch am Werke, wenn sie auch im Augenblick zurückgedrängt sind. Der Umfang der Bestellungen aber liegt durchaus im französischen Belieben.

Abgesehen von der Leistungsfähigkeit der deutschen Unternehmungen für Reparationszwecke ist die Preisfrage ausschlaggebend dafür, in welchem Umfange sie sich an den durch die Stinnes-Z.-A.-G. zu vermittelnden Lieferungen beteiligen können. Dies kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Der Stand der Devisen und der deutschen Inlandpreise sind dabei die ausschlaggebenden Faktoren, von denen es abhängt, ob die Lieferungen rentieren. Zur vollen Auswirkung kann das Stinnesabkommen außerdem nur gelangen, wenn die deutschen Arbeiter ihre Leistungen steigern, d. h. auch den Achtstundentag mindestens vorübergehend hintanstellen. In dieser Hinsicht kann man sich aber keinen großen Hoffnungen hingeben. Die Bergarbeiter haben sich zwar nach langem Sträuben zu Überschichten bereiterklärt. Aber die dahingehende Verabredung kann von Monat zu Monat gekündigt werden, und die Monate Dezember und Januar bleiben überhaupt überschichtenfrei. Der Allgemeine Bergarbeiterverband hat es als selbstverständlich bezeichnet, daß er niemals zu einer dauernden Schichtverlängerung seine Zustimmung geben werde.

Was die Stinnesunternehmungen selbst anbetrifft, so ist ihre Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der Baumaterialien, das für den Wiederaufbau Nordfrankreichs in erster Linie in Frage kommt, begrenzt. Stinnes verfügt im wesentlichen nur über die Ziegelei in Eschborn der A.-G. für Hoch- und Tiefbau, die Bimssteinwerke in Besigheim und das Hochofenzementwerk der Hütte Vulkan in Duisburg-Hochfeld, das zur Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. gehört. Es kommt also darauf an, was bei der Vermittlungstätigkeit der Hoch- und Tiefbau-A.-G. gegenüber den nicht zum Stinneskonzern gehörigen Unternehmungen herausspringt. Auch mit den Bauhandwerkern hat Stinnes bereits persönlich Fühlung genommen.

Wenn man im Anschluß an den Stinnesvertrag von einer großzügigen Zusammenfassung der deutschen Kohle und der französischen Erze bzw. des französischen Eisens spricht, die im Sinne einer rationellen Bewirtschaftung bevorstehen soll, so ist Zurückhaltung gegenüber derartigen Erwartungen sehr zu empfehlen. Es sei nur daran erinnert, daß die im gleichen Zusammenhang aufgetauchte und durch die ganze Presse des In- und Auslandes gegangene Nachricht über die angebliche Verständigung der deutschen und der elsässischen Kaliindustrie sich sehr rasch als Fabel erwiesen hat.

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