August Thyssen hat einen Brief an den Reichskanzler gerichtet, worin er die unterschiedslose Einführung des gewerblichen Achtstundentages als einen verhängnisvollen Fehler bezeichnet und den Kanzler auffordert, sich an die Spitze einer Bewegung zu stellen, die durch Aufhebung des starren Achtstundentages eine Mehrproduktion und damit die Besserung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland erstrebt. Das Echo, das dieser Schritt im bürgerlichen Lager gefunden hat — es sei an die entsprechenden Entschließungen des Deutschnationalen Parteitages von Görlitz, an die Beratungen über ein gemeinsames Wirtschaftsprogramm der jungen „bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft“ erinnert — scheint der Vermutung der Sozialisten recht zu geben, wonach eine neue und höchst ernsthafte „Offensive“ gegen die gesetzliche Festlegung des Achtstundentages bevorsteht. Nimmt man hinzu, daß der Entwurf über die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit vor kurzem (Ende September) dem sozialpolitischen Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrates vorgelegen hat — nach mehr als anderthalbjähriger Vorbereitungszeit damit der ersten Instanz des allerdings reichlich langen Weges, der für unsere Gesetzgebung in wirtschaftlichen Dingen gilt — daß dieser Entwurf also in absehbarer Zeit den Reichstag beschäftigen dürfte, so gewinnen die Dinge jetzt größeres Interesse als in dem jahrelangen Streit bisher. Und in größerem Zusammenhang erscheint es bedeutsam, daß nunmehr in Frankreich in der Schiffahrt und im Eisenbahnbetrieb die Aufhebung des Achtstundentages durch staatliches Dekret energisch in Angriff genommen wurde — während gleichzeitig die Vertreter auf dem 4. Internationalen Arbeitskongreß zu Genf über die Geringfügigkeit der Fortschritte in den internationalen Abmachungen über die Arbeitszeit klagten. Es kommt hinzu, daß bei der drückenden wirtschaftlichen Not unserer Tage die Frage der nationalen Mehrarbeit in Deutschland aktueller denn je ist. Die allgemeine Stimmung ist entscheidenden und einschneidenden Maßnahmen günstig. Die Gegner des Achtstundentages erwarten von seiner Aufhebung eine Steigerung der Arbeitsleistung und eine Vermehrung der Produktion. Dagegen wird von den Befürwortern der verkürzten Arbeitszeit — es sei erlaubt, diese, zwar ein wenig ungenau, als Sozialisten, die Gegner als Bürgerliche zu bezeichnen — ein Doppeltes eingewandt: einmal, daß die Verkürzung der Arbeitsdauer eine stärkere Intensivierung des Arbeitsprozesses mit sich bringe und damit auf die Dauer die sichere Gewähr für eine Erhöhung der Arbeitsleistung biete — und weiter, daß Mehrleistungen in der Industrie solange ohne Bedeutung wären, als rückläufige Konjunkturen bei mangelnder Absatzmöglichkeit immer wieder Produktionseinschränkungen, Verkürzung der Arbeitszeit und steigende Arbeitslosigkeit im Gefolge haben. Die zentrale Frage ist also einmal: wird durch eine Verlängerung der Arbeitszeit tatsächlich eine Mehrleistung gewährleistet — und weiterhin, wenn ja: wirkt die Vermehrung des Sozialproduktes dahin, daß eine Verstärkung des Konsums eintritt oder aber dahin, daß sie die Tendenz zu Wirtschaftskrisen verschärft?
Beide Fragen sind allgemein gar nicht und bei einer gegebenen Lage nicht eindeutig zu entscheiden. Um sich zunächst mit der zweiten zu beschäftigen, so wäre innerhalb einer abgeschlossenen Volkswirtschaft anzunehmen, daß der Vermehrung der Produktion eine Verstärkung des Konsums entspricht. Die Verflechtung in die Weltwirtschaft aber, die für Deutschland gegeben ist, die besonderen Verhältnisse, die aus der Unsicherheit der Währung und aus der Abschließung des Auslandes gegenüber der deutschen Konkurrenz folgen, komplizieren die Dinge derart, daß man gezwungen ist, auf jegliche weitere Folgerungen zu verzichten. Jedenfalls ist der Hinweis auf die Produktionseinschränkungen, die immer wieder notwendig werden, das stärkste rein wirtschaftliche Argument gegenüber den Bestrebungen für die Verlängerung der Arbeitszeit. Es ändert daran wenig, wenn selbst zugegeben wird, daß durch Produktionssteigerungen in den „Schlüsselindustrien“ — Bergbau, Bauwirtschaft vor allem — und in der Landwirtschaft der Hebel zu einer allgemeinen Produktionssteigerung angesetzt werden könnte, ohne daß damit die geschilderten Gefahren einer (relativen) Überproduktion eintreten müßten: die Möglichkeit zu einer großzügigen Arbeitsumstellung auf diese Gebiete hin scheint nicht gegeben.
Die andere Frage, ob eine Verlängerung der Arbeitszeit auch eine Mehrproduktion im Gefolge hat, ist seit Jahrzehnten zur Genüge erörtert. Die Unterschiede, die zwischen den einzelnen Arbeitsprozessen hinsichtlich der Möglichkeit bestehen, die Intensität zu steigern, sind geläufig. Ebenso sind die Schwierigkeiten bekannt, die bei Veränderungen in der Technik einen Vergleich fast unmöglich machen. Als wichtigster Punkt erscheint aber in diesem Zusammenhang das psychologische Moment, das in der Einstellung des Arbeiters in jedem Einzelfall begründet ist. Aus dem geringen Material, das einzelne industrielle Betriebe über die Wirkungen der verkürzten Arbeitszeit veröffentlicht haben und das für die Nachkriegszeit besonders in den Heften 2 und 3 der Wirtschaftskurve der Frankfurter Zeitung gesammelt ist, geht mit großer Deutlichkeit hervor, daß nach gesteigerter Anspannung während der Kriegsjahre im Spätherbst 1918 ein plötzlicher und gewaltiger Rückschlag in der Arbeitsleistung eingetreten ist, den man aber nur zum Teil der Verkürzung der Arbeitszeit zurechnen kenn. In den letzten vier Jahren ist; nach mehrfachen Schwankungen, nahezu in allen Fällen — auch unter Anrechnung der inzwischen erfolgten technischen Vervollkommnungen im Produktionsprozeß — die Arbeitsleistung der Vorkriegszeit wieder erreicht worden. Das gilt nahezu überall für die Leistungen je Arbeitsstunde, in vielen Fällen auch für die Leistung je Arbeitstag, obwohl dieser von 9 oder 9½ Stunden auf 8 oder 7½ oder 7¼ verkürzt worden ist.
Muß so der Nationalökonom bei der Beantwortung der Kernfragen im wesentlichen resignieren und kann er kaum anderes tun, als die Problematik des Für und Wider zu betonen, so bleibt ihm doch in der Klärung der Schlagworte, die durch ihre ständige Wiederholung nichts an Wahrheitsgehalt gewinnen, eine besondere Aufgabe. Zu diesen Schlagworten gehört vor allem das von der „schematischen Einführung“ des Achtstundentages, von der Unsinnigkeit des Achtstundentages in der Landwirtschaft und dergleichen — das auf der Gegenseite seine Widerspiegelung in der „Durchlöcherung des Achtstundentages“ findet. Beides ist falsch. Es bestehen bereits (als Verordnungen) eine Reihe von Bestimmungen, die gewisse Modifikationen des Achtstundentages in durchgehenden Betrieben, in der Landwirtschaft, in der Gärtnerei, im Eisenbahnbetrieb, im Handwerk u. a. m. bedeuten. Der Gesetzentwurf über die Arbeitszeit bemüht sich, diese Modifikationen in eine allgemeine Form zu bringen und den bestehenden Zustand, in gewissen beweglichen Grenzen, wo Sonderabmachungen eintreten sollen, festzuhalten. Ein weiteres irreführendes Schlagwort ist das vom Luxus des Achtstundentages, den sich Deutschland allein nicht leisten könne. Die Washingtoner Abmachungen über die Beschränkung der Arbeitszeit sind allerdings bisher nur von wenigen Staaten verbindlich angenommen worden (Belgien, Tschecho-Slowakei, Rumänien, Griechenland, Indien) — darüber hinaus aber besteht der Achtstundentag, sei es rechtlich, sei es der Übung nach, in allen Industriestaaten mit der einen großen Ausnahme der Vereinigten Staaten. Ebenso ist die Behauptung der Gegenpartei, daß Deutschland unbedingt durch den Friedensvertrag und die folgenden internationalen Abmachungen zur Beibehaltung des Achtstundentages verpflichtet sei, nur unter gewissen Einschränkungen anzuerkennen.
Endlich ist die Behauptung, der Achtstundentag sei von der Arbeiterschaft in der Novemberrevolution den Unternehmern aufgezwungen worden, unrichtig. Die Verhandlungen, die am 15. November zu den Abmachungen der „Arbeitsgemeinschaft“ zwischen Unternehmern und Gewerkschaften führten, wovon die Einführung des Achtstundentages einen Teil darstellt, waren bereits seit längerer Zeit im Gange. Schon vor dem Krieg war eine Tendenz zu erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit festzustellen. Als Beispiel diene das Holzgewerbe, wo nach der Tarifstatistik von 1914, die sich auf 15000 Betriebe erstreckte, die Arbeitszeit für 27 v. H. der beschäftigten Arbeiter 8½ Stunden und weniger, für 42 v. H. zwischen 8½ und 9 Stunden, für 30 v. H. über 9 Stunden betrug. Im Jahre 1907 arbeiteten noch 41,4 v. H. der beschäftigten Arbeiter über 9 Stunden.
Freilich ist auch darauf hinzuweisen, daß der Achtstundentag oder genauer, die 48-Stunden-Woche, jetzt in der Mehrzahl der Fälle noch nicht einmal erreicht wird: in etwa 60 v. H. der gewerblichen Betriebe ist eine Regelung getroffen, die die Arbeitszeit auf 46 Stunden und weniger beschränkt.
Ist die Ablehnung des gewerblichen Achtstundentages im bürgerlichen Lager nahezu einhellig, so sind doch gewisse Unterschiede festzustellen. Am wenigsten erscheint durch die neue Regelung die Landwirtschaft betroffen, bei der der zwölf- und mehrstündige Arbeitstag der eigentlichen Landarbeiter durch einen acht- bis elfstündigen (verschieden nach den einzelnen Monaten) ersetzt worden ist. Bei allem Räsonnieren sind hier kaum ernsthafte Klagen laut geworden. Am schwersten sind jedenfalls die Kleinbetriebe des Handwerks und die handwerklichen Betriebe der Industrie betroffen, wo sich noch dazu in der gleichen Zeit die weitere Auflösung des Restes von „patriarchalischen Beziehungen“ vollzogen und wo sich das Lehrlingsverhältnis einschneidend geändert hat.
Unter den zahlreichen Äußerungen und Gutachten zum Achtstundentag aus dem bürgerlichen Lager erscheint eine Stimme besonders bemerkenswert: es ist das Gutachten des Stuttgarter Industriellen Dr. h. c. Robert Bosch, das er als Mitglied des Reichswirtschaftsrates erstattet hat. Nach ihm ist es eine Unmöglichkeit, daß ein „fortgeschrittener“ Betrieb, d. h. ein solcher, in dem die Arbeiterschaft seit Jahren zu intensiver Ausnutzung der verkürzten Arbeitszeit erzogen worden ist, zu verlängerter Arbeitszeit übergehe. Es habe sich in seinem Betrieb herausgestellt, daß dadurch auf die Dauer keine Mehrleistungen zu erzielen seien — höchstens durch Raubbau an der Arbeitskraft. Die Quintessenz seiner Anschauung liegt in dem Wort: eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit hat nur dann Wert, wenn es möglich ist, die Arbeitswilligkeit der Arbeitnehmer noch zu erhöhen.
Hier ist allerdings das Entscheidende. Ist für die bürgerlichen Wirtschaftskreise die Einführung des Achtstundentages das Merkmal der proletarischen Emanzipation, der typischen Arbeitsunwilligkeit und -unfreude, des Niedergangs, so bedeutet sie für die Arbeiterschaft eine der wichtigsten Errungenschaften aus der Zeit der staatlichen Umwälzung — vielleicht die wichtigste, da sie unmittelbar täglich zu fühlen ist, — hier ist „gleichsam der Kulturgedanke der gewerkschaftlichen und politischen Organisation der Arbeiterschaft konzentriert“. Das war besonders aus dem Gutachten zu erkennen, das der Vertreter der freigewerkschaftlichen Organisationen, Staatsminister a. D. Leipart, vor dem Reichswirtschaftsrat abgegeben hat. Es kommt hinzu, daß die Arbeiterschaft in Deutschland, mit der stärksten und fortgeschrittensten Arbeiterbewegung der Welt, sich als Vorkämpfer für den internationalen Fortschritt in sozialen Dingen betrachtet. So ist die Aufrechterhaltung des Achtstundentages für die freien Gewerkschaften — nicht so sehr freilich für die anderen Organisationen, die, wie die christlichen Gewerkschaften, zunächst (aber vielleicht doch nur theoretisch) ein gewisses Entgegenkommen zeigen — eine Prestigefrage für ihre Stellung zum Unternehmertum, für ihre politische Geltung und für ihren Rang in der Welt geworden. Die Bestrebungen, die auf eine völlige Beseitigung oder eine Suspendierung des Achtstundentages hinauslaufen, werden mit dieser Tatsache zu rechnen haben.