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Das Reichskabinett hat am 10. September einstimmig beschlossen, die Währungsfrage durch Schaffung einer Goldnotenbank zu lösen, die bei voller rechtlicher Selbstständigkeit und unbedingter Unabhängigkeit von den Reichsfinanzen arbeiten solle. „Die Arbeiten zur Errichtung der Goldnotenbank werden sofort in Angriff genommen werden." Als Unterlage der neuen Währung sollen vorläufig nur Gold, Devisen und Warenwechsel dienen. Dieser Beschluss deckt sich mit den Ankündigungen des Reichswirtschaftsministers v. Raumer in seiner Rede vom 31. August, die wir mehrfach (insbesondere in Nr. 36: „Der Goldschleier") besprochen haben.

Der Reichsfinanzminister hat am 12. September im Reichswirtschaftsrat zur Währungsfrage gesprochen. Dieser Teil seiner Rede ist überhaupt nicht, der Rest seiner Mitteilungen – über Ruhrkredite und Inflationsgefahren – ist nach zwei Tagen bekanntgegeben worden.

Das Reichskabinett hat weiter, am 14. oder 15. September (nach einer Meldung der „Zeit", die dann offiziell kommentiert wurde), einstimmig beschlossen, den Helfferichschen Plan einer Roggenwährung (aufgebaut auf Roggenpfandbriefen des landwirtschaftlichen Besitzes) als eine „Zwischenlösung" des Währungsproblems zu akzeptieren. Die Roggennoten sollen im Herbst 1924 durch die neue Goldnotenbank eingelöst werden.

Der Reichsfinanzminister hat am 18. September ein neues Währungsprogramm bekanntgegeben, dessen Durchführung unmittelbar bevorsteht. „Die Reichsbank wird von den Staatsfinanzen völlig losgelöst. Reichsschatzscheine werden bei der Reichsbank nicht mehr diskontiert. Die Reichsbank wird wie im Frieden die Funktion einer reinen Goldnotenbank ausüben." Weiter: Der Geldbedarf des Reiches in einer Übergangszeit bis zur Balancierung des Reichshaushaltes – die nach einer Schätzung Hilferdings in drei bis vier Monaten erreicht sein soll – wird durch eine „Währungsbank" sichergestellt. Der Betrag dieser neuen Noten ist begrenzt, sie werden gesetzliches Zahlungsmittel. Die neue Note wird gedeckt durch auf Gold lautende Verpflichtungsscheine der gesamten Wirtschaft, die – eventuell als Hypothekarverpflichtung – zunächst eine Belastung von etwa 5 v. H. jeglichen Besitzes nach dem Wehrbeitragswert darstellen. Es wird also eine „Sachwerterfassung" von rund 5 v. H. der „Substanz" vorgenommen. (Diese Sachwerterfassung ist freilich „unecht", da es sich hier nur um eine Goldgarantie, nicht um effektive Zahlungen handelt; nur die Zinsen der Goldobligationen sind „wertbeständig" zu zahlen.) Eine Nachveranlagung wird hier am 31. Dezember vorgenommen. Die neue Note wird in einem festen Wertverhältnis zur Papiermark stehen. Die neue Note ist gegen die verzinslichen Goldobligationen der Wirtschaft einlösbar.

Die Währungsbank, die ihren Namen sehr mit Unrecht trägt und eigentlich als „Finanzbank des Reichs" zu bezeichnen wäre, wird nach Erfüllung ihrer Funktion – der Ummünzung der Goldobligationen der Wirtschaft in ein „wertbeständiges" Zahlungsmittel für den Reichsbedarf – alsbald liquidiert. Die Reichsbank übernimmt dann wieder die Rolle der Zentralnotenbank – ohne für den Geldbedarf des Staates herangezogen zu werden.

Kurz gesagt, geschieht also folgendes: es wird eine Stabilisierung der Währung versucht, wobei das Defizit des Reichshaushalts und der Außenhandelsbilanz durch eine „Sachwerterfassung" bei gleichzeitigem Ausgleich zwischen vermehrten Einnahmen und verringerten Ausgaben, bei einer straffen Einfuhrbeschränkung, gedeckt werden soll. Der Ertrag der Sachwerterfassung, der auf 4 Milliarden Goldmark geschätzt wird, soll zur Ausgleichung des Defizits auf der einen Seite, zur Schaffung einer genügenden Menge von „Goldumlaufsmitteln" auf der anderen Seite ausreichen. Dass eine neue „Goldnote" geschaffen wird, hat eigentlich nur psychologische Bedeutung. Es ist in der Sache dasselbe, ob man neue „Goldnoten" druckt oder erklärt, dass in Zukunft Papiermark nur noch begrenzt bis zur Höhe des Goldbondsbetrages – zum festen Kurs in solche Goldbonds einlösbar – ausgegeben werden.

Es tritt aber nun weiter neben die neue „Goldnote" der Währungsbank, die die Papiermark in sich aufnimmt – sie wäre vielleicht am besten als „Neumark" zu bezeichnen –, eine durch Gold, Devisen und beste Gold-Handelswechsel gedeckte Note der Reichsbank, also eine wahre „Goldmark". Die Reichsbank wird damit zunächst, also für die Übergangszeit von drei oder vier Monaten, zu einer reinen Privatnotenbank.

Also: es werden zwei Währungen nebeneinander bestehen, nämlich die „Neumark" der Währungsbank, in welche die Papiermark umtauschbar ist und welche ihrerseits an die Goldbonds der Wirtschaft einlösbar ist, auf der anderen Seite die Goldmark der Reichsbank, gänzlich unabhängig davon, d. h.: es wird am bestehenden Zustand nur insoweit eine Änderung eintreten, als das Nebeneinander von Devisen und Papiermark im Rechnungs- und Zahlungsverkehr der letzten Monate sich in ein Nebeneinander der innerdeutschen Devise „Reichsbankgoldnote" (eine Einheitsbildung statt der Vielzahl fremder Währungen, für die Zwecke der „großen" Wirtschaft bestimmt) und der Neumark-Papiermark (gesetzliches Zahlungsmittel, Lohn- und Steuerfeld) wandelt.

Das Entscheidende der ganzen Reform kann darin liegen, dass jetzt mit dem Ausgleich des Etatsdefizits, mit der Einstellung der Notenpresse und mit der Besteuerung (wozu ja die „Sachwerterfassung" des Planes gehört) ernst gemacht werden soll. Der Plan der Währungsreform selbst ist so problematisch wie nur möglich. Was gegen die Begründung einer Währung auf Garantien, auf Schuldverschreibungen und Obligationen der „Wirtschaft" zu sagen ist, haben wir an dieser Stelle bereits gesagt; unsere Einwände werden durch die Festsetzung einer begrenzten Notenausgabe nicht entkräftet. Was über die Folgen der Einführung einer „wertbeständigen Privatwährung" neben einer anderen („gesetzlichen") Währung zu sagen ist, haben wir hier gleichfalls ausgesprochen. Die Verknüpfung der beiden Projekte lässt vor allem die Frage entstehen, wie die Höhe des Zahlungsmittelumlaufs geregelt werden soll. Geldausgabe an zwei verschiedenen Stellen: einmal (Reichsbank) auf Grund von Gold- und Devisenbeständen und auf Goldhandelswechseln (also nur zum kleinen Teil der faktischen Produktion angepasst) – Geldausgabe andererseits durch die Währungsbank, ganz ohne Berührung mit dem Produktionsprozess, nur auf die Erfordernisse des Reichs abgestellt – das ist nichts anderes als Schaffung zusätzlicher Kaufkraft, ist nichts anderes als Inflation, wobei es beinahe gleichgültig ist, ob die „Neumark" in Höhe von 1 oder 4 Goldmilliarden ausgegeben wird.

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Das Reichskabinett, vom Tage seines Entstehens her unheilvoll mit dem Prestigeverlust belastet, den die Beibehaltung des Reichsbankpräsidenten bedeutete, hat in seiner Wirtschaftspolitik bisher keine glückliche Hand gehabt. Die Devisenpolitik hat versagt; die Finanzpolitik konnte unter der Wirkung des rasenden Währungsverfalls nicht planmäßig durchgeführt werden. Alle Regierungserklärungen zur Wirtschaftspolitik sind auf die Formel zu bringen, dass „... die Lage verzweifelt ist ... dass Beratungen bereits stattgefunden haben und ein ... Programm demnächst durchgeführt wird".

Die Währungspolitik der Regierung in ihrem unverhüllt zugegebenen Pendeln zwischen den verschiedenen Entscheidungen ist das trübste Kapitel in diesen, das Chaos so hart streitenden Zeiten. Man hat nun, anscheinend aufs Höchste beunruhigt durch die Entwicklung der Valutenkurse der letzten Tage, ein halbfertiges Währungsprogramm in die Öffentlichkeit geworfen, das wie ein Kompromissprodukt aus den verschiedenen unglücklichen Währungsplänen anmutet. Die erste Forderung, die an ein Währungssystem gestellt werden muss, ist Gradlinigkeit und Durchsichtigkeit. Der vorliegende Plan erfüllt diese Forderung so wenig, dass die schwersten Zweifel an seiner Wirksamkeit berechtigt sind.

E.T.

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