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Daß in der Bundesrepublik ein kompetentes Gremium geschaffen worden ist, das sich wissenschaftlich fundiert mit allen wirtschaftlichen und sozialen Problemen der Wiedervereinigung befaßt, ist eine Mindestleistung, zu der wir im Dienste dieses vornehmsten politischen Zieles verpflichtet sind. Es dürfte als ein erfreuliches Zeichen innerpolitischer Gleichgestimmtheit wenigstens auf diesem Problemsektor gedeutet werden, daß jenseits des politischen Tagesstreites ein Gremium von Wissenschaftlern in seinen Plenarsitzungen zu einstimmigen Ergebnissen in den wirtschaftspolitischen Grundfragen gekommen ist. Zweifellos ist es in erster Linie Aufgabe dieses Gremiums, eine Bestandsaufnahme des wirtschaftlichen Potentials in der Sowjetzone durchzuführen und die wirtschaftlichen Potentiale der beiden Teilgebiete zu bilanzieren. Der vom Forschungsbeirat überreichte „Zweite Tätigkeitsbericht“ läßt nur andeutungsweise die ungeheure Arbeit erkennen, die auf dem Gebiet der Bestandsaufnahme geleistet worden sein muß, wenn er bei der Beschränktheit der Quellen zu so klaren Ergebnissen kommt. Dieses Fundament der Arbeit des Forschungsbeirates wird bis zur Wiederherstellung der politischen Einheit unseres Vaterlandes nicht vollendet werden können. Die wirtschaftliche Dynamik in beiden Teilen wird das Gesamtpotential stets verändern und die potentiellen Proportionen der Wirtschaftszweige zueinander laufend verschieben. Natürlich kann sich ein Gremium so hervorragender Wissenschaftler nicht mit der Bestandsaufnahme und der Bilanzierung an sich begnügen. Jede Bilanz zwingt zu einer Stellungnahme, wie der Ausgleich von Fehlbeträgen und die Verwendung von Überschüssen vorgenommen werden kann, um das Gesamtpotential zu steigern.

Es muß hervorgehoben werden, daß der Forschungsbeirat hierbei mit aller gebotenen Vorsicht — dem Wirtschaftspolitiker mag es manchmal als eine zu große Vorsicht erscheinen — zu Werke gegangen ist. Man wird unter diesen Auswertungen und Empfehlungen zwei Gruppen unterscheiden müssen: Die erste Gruppe betrifft Empfehlungen, die sich auf die güterwirtschaftliche Versorgung beziehen und als echte Auswertungsergebnisse der Bilanzierung der wirtschaftlichen Potentiale angesprochen werden können. Die hier gezogenen Schlußfolgerungen dürften ein objektiv zutreffendes Bild über die Quantität und Qualität güterwirtschaftlicher Verschiebungen geben, die sich bei einer Wiedervereinigung notwendig machen. Die zweite Gruppe von Empfehlungen betrifft wirtschaftspolitische Maßnahmen, die für eine reibungslose Verschmelzung der beiden verschiedenen Wirtschaftssysteme als erforderlich gehalten werden.

Es hat sich in der Diskussion der Pressekonferenz bei Übergabe dieses „Zweiten Tätigkeitsberichtes“ gezeigt, daß gerade der zweiten Gruppe von Empfehlungen besonderes Interesse entgegengebracht wurde, wie es bei der Anwesenheit so vieler Wirtschaftsjournalisten nicht anders erwartet werden konnte. Ich glaube mich nicht zu irren, daß die Antworten der Beiratsmitglieder auf diese Anfragen manchen Fragesteller enttäuscht haben mögen. So blieb beispielsweise die Frage nach der personellen Lösung des wirtschaftlichen Führungsproblems offen. Auch die Antwort über die Lösung des Währungsproblems wird nicht alle Teilnehmer befriedigt haben, und die Empfehlungen über die eigentumsrechtliche Regelung sind wenig konkret. Interessant war auch die Frage, ob der Forschungsbeirat bei Formulierung seiner Empfehlungen außer der Meinung von Flüchtlingen auch die Meinung der in der Sowjetzone verbliebenen Menschen — wenn auch illegal — eingeholt habe. Nun, es hieße zweifellos die Möglichkeit eines offiziellen wissenschaftlichen Gremiums überfordern, wenn man das erwarten wolle. Aber die Fragestellung weist zweifellos auf eine Schwäche aller wirtschaftspolitischen Empfehlungen, die im Rahmen einer solchen Forschung gegeben werden können. Ich darf betonen, daß ich die Haltung des Forschungsbeirates trotz möglicher Enttäuschung meiner Kollegen für außerordentlich korrekt halte. Von den wirtschaftspolitischen Empfehlungen sind klar solche unterschieden worden, die lediglich ein Provisorium für eine Übergangszeit, und solche, die eine Empfehlung für eine gesamtdeutsche Gesetzgebung darstellen sollen. Jedenfalls hat es der Forschungsbeirat peinlich vermieden, den Eindruck eines Präjudizierens zu erwecken.

Gewiß ist es unsere Aufgabe, Vorbereitungen für eine marktwirtschaftliche Ausrichtung der Sowjetzone zu treffen. Nun braucht man dabei nichts zu überstürzen. Die Wiedervereinigung ist kein Tag X, sondern ein Prozeß. Und für diesen Prozeß ist die Mitwirkung der in der Sowjetzone lebenden Menschen unerläßlich. Wir sind sicher, daß bei einer freien Meinungsbefragung die überwältigende Mehrheit der Bewohnerschaft der Sowjetzone sich für ein wirtschaftliches und politisches System entscheiden wird, das die persönliche Freiheit des Menschen zur Grundlage hat. Aber diese Sicherheit soll uns hindern, Überstürztes zu tun. Die Wiedervereinigung ist keine Annexion und kein Anschluß, sondern das Zusammenwachsen zweier organisch zueinander gehörender Gebiete, die eine längere Zeit getrennt gewesen sind. Infolgedessen muß den Bewohnern der Ostzone selbst Zeit gegeben werden, ihre eigenen wirtschaftlichen und politischen Führungskräfte auszusuchen (bitte keine Fragebogen!). In diesem Zusammenhang hat es mich etwas gewundert, daß man allzu stark betont hat, daß die Übergangszeit, in der eine wirtschaftliche Tätigkeit der in Westdeutschland und Westberlin ansässigen Unternehmen untersagt oder beschränkt sein soll, „möglichst kurz bemessen“ werden müsse. Wir haben es schließlich nicht nötig, um den good will der Spekulanten auf diese Weise zu werben. Es dürfte sogar empfehlenswert sein, auch den Rückfluß der Flüchtlinge in ihrem eigenen Interesse zu dosieren.

Unter diesem Aspekt verliert auch das eigentumsrechtliche Problem an Dringlichkeit. Es bieten sich viele Formen an, um Produktions- und Handelsbetriebe ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Erfolg unternehmerisch zu führen. (Schließlich braucht man nur an das Volkswagenwerk zu denken.) Ebenso kennen wir viele gemeinwirtschaftliche und genossenschaftliche Formen, um auch reine Staatsbetriebe in die Unternehmungswirtschaft oder die Privatwirtschaft zu überführen. Das dürfte lediglich eine Frage der Führungskräfte sein. Es ist erfreulich, daß der Forschungsbeirat von einer Restaurationstheorie energisch abrückt. Ein besonderes Problem wird in eigentumsrechtlicher Beziehung die Landwirtschaft bilden, wenn man bei der durch die Bodenreform entstandenen Besitzstruktur lebensfähige Einheiten schaffen will. Aber gerade in der deutschen Landwirtschaft ist der genossenschaftliche Gedanke von jeher lebendig geblieben.

Es ist natürlich unmöglich, auf dem besonders wichtigen Gebiet der Währungsangleichung etwas Verbindliches vorauszusagen, solange der Zeitpunkt der Wiedervereinigung noch völlig im Ungewissen steht. Wir sollten uns aber darüber klar werden, daß gerade die Währungsangleichung ein bedeutsames Instrument darstellen kann, um der Sowjetzone eine Initialhilfe zu gewähren, selbst auf die Gefahr hin, daß unsere überharte Währung dabei eine gewisse Erweichung erfährt. Man könnte bei uns gern einmal an die Wiedervereinigung denken, wenn wir über die Unterbewertung der DM klagen. Auch die strukturelle Verzerrung unseres Außenhandels wird in der gesamtdeutschen Wirtschaft ein anderes Gesicht erhalten. In diesem Hinblick verdient die einmütige Erklärung des Forschungsbeirates hervorgehoben zu werden, daß die gesamtdeutsche Wirtschaft dem Ostblock alle Vorteile erhalten kann, die er jetzt wirtschaftlich aus der Beherrschung der Sowjetzone zieht, ja, daß die gesamtdeutsche Wirtschaft wahrscheinlich noch mehr Vorteile wird bieten können.

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