Der Bundesfinanzminister hat in einem Ausblick auf die finanzpolitischen Aufgaben bis zum Jahr 2010 die Forderungen nach einer Reform der föderalen Finanzverfassung aufgegriffen, wie sie in Wissenschaft und Publizistik mit zunehmendem Nachdruck erhoben werden. Genaugenommen wird nicht über eine Reform, sondern über die Rücknahme der von der großen Koalition 1969 durchgesetzten Reform und über eine Rückkehr zur Finanzverfassung nachgedacht, wie sie das Grundgesetz ursprünglich vorgesehen hatte.
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