In seinem Aufsatz (WIRTSCHAFTSDIENST Heft 8/9) schreibt Norbert Andel im Zusammenhang mit dre im Jahre 1990 vorgenommenen Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung zur Definition des Investitionsbegriffs, dies sei unter Ausschluß der Öffentlichkeit geschehen mit der Folge, "daß diese Gesetzesänderungen offensichtlich noch nicht einmal den Mitgliedern des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklun, seines Stabes und den eigeladenen Sachverständigen zur Kenntnis gelangte" (S. 459).
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