Mit seiner Grundsatzentscheidung zur steuerlichen Entlastung von Familien zwingt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, den gesamten Sachund Betreuungsbedarf eines Kindes steuerlich freizustellen. Gleichzeitig erklärte Karlsruhe die derzeitige Regelung der steuerlichen Befreiung des Existenzminimums von Kindern für unzureichend.
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