Nachdem der Antrag Sachsens und Bayerns auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden war, können Lesben und Schwule seit dem 1. August heiraten. Wenngleich sich im Gesetzgebungsverfahren die engagierten Befürworter und Gegner nahezu unversöhnlich gegenüberstanden, ist in der breiten Öffentlichkeit die Institution einer der Ehe ähnlichen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle bemerkenswert widerstandslos hingenommen worden. Dies ist nicht nur auf die gewachsene Toleranz gegenüber den Homosexuellen zurückzuführen, sondern erklärt sich auch daraus, daß jenseits aller Ideologien die Ehe in der Bevölkerung ihre traditionelle Bedeutung weitgehend eingebüßt hat.
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