Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind in die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs auch die Finanzierungslasten aus dem "Fonds Deutsche Einheit" einzubeziehen. Sollen dabei auch die neuen Bundesländer einen Finanzierungsbeitrag leisten? Welche Alternativen bestehen bei der Aufteilung der Finanzierungslasten?
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