Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 1999 wird eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs erforderlich. Damit steht auch die Berücksichtigung der Seehafenlasten der Küstenländer auf dem Prüfstand. Wie sind diese Vergünstigungen zu beurteilen? Welche Alternativen gibt es zur gegenwärtigen Praxis?
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