Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 1999 die Bundesregierung aufgefordert, ein Maßstäbegesetz und ein Finanzausgleichsgesetz zu erlassen. Können diese Teilregelungen voneinander getrennt werden? Ist es möglich, die den Finanzausgleich betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe des Grundgesetzes in einem Maßstäbegesetz zu konkretisieren?
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