Nach langen Verhandlungen haben sich Ende Juni Bund und Länder über eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und über die Einzelheiten des Solidarpakts II geeinigt Ist die neue Regelung auch auf mittlere Sicht trag fähig? Wird die Regelung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 1999 gerecht?
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