Nach bereits zwölf Jahre andauernden Diskussionen hat sich der Vermittlungsausschuß von EUMinisterrat und EU-Parlament auf eine Übernahmerichtlinie geeinigt. Durch die Fokussierung auf die Neutralitätspflicht des Vorstandes bei „feindlichen“ Übernahmen droht allerdings die grundsätzliche Zielsetzung der Übernahmerichtlinie aus dem Blick zu geraten. Der Regulierungsbedarf in der EU ergibt sich aus dem Umstand, daß grenzüberschreitende Fusionen wegen rechtlicher Hindernisse nicht auf dem Wege einer De-jure-Übernahme oder Verschmelzung vereinbart werden. Statt dessen begnügt man sich zunächst mit einer De-factoÜbernahme, indem einer der Fusionspartner eine strategische Mehrheit der Aktien erwirbt.
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