Nachdem das Düsseldorfer Landgericht dem Textilhaus C&A eine Rabattaktion verboten hatte, ist dasWettbewerbsrecht in jüngster Zeit wieder verstärkt in Diskussion geraten. Verwirrung entstand vor allem deshalb, weil das Rabattgesetz bereits im letzten Jahr abgeschaft wurde. Das Landgericht beruft sich bei seiner Entscheidung jedoch auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Besteht auch hier Reformbedarf?
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