Wissenschaft für die Praxis
85. Jahrgang, 2005 · Heft 5 · S. 335–340
Die Unbundling-Entscheidung im EU-Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft
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Kürzlich hat das europäische Gericht erster Instanz den Antrag des Software-Herstellers Microsoft abgelehnt, die von der EU-Kommission ausgesprochenen Auflagen einstweilig auszusetzen. In der Hauptsache ist dadurch aber noch keine Entscheidung gefallen. Die EU-Kommission hatte gegen Microsoft ein Wettbewerbsverfahren angestrengt, weil das Unternehmen technische Informationen zurückgehalten und Software als Paket verkauft hatte. Wurden beim aktuellen Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission die Besonderheiten von Betriebssystem-Märkten ausreichend berücksichtigt?
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