Der EU-Reformkonvent hat Mitte Juni den Entwurf für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union (EU) vorgelegt. Ab Herbst 2003 werden die EU-Staats- und Regierungschefs in einer Regierungskonferenz den Konventsentwurf prüfen, beraten, möglicherweise ändern und am Ende über sämtliche Vertragsänderungen einstimmig beschließen müssen. Auch wenn die vielfältigen nationalen Stimmen der einzelnen EU-Länder im 105-köpfigen Chor des Konvents bereits weitgehend eingebunden gewesen sein dürften, könnte der eine oder andere Misston während der Regierungskonferenz in Frage stellen, ob der Vertrag wie erwartet 2006 in Kraft treten wird. Zwar warnt Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing davor, den Entwurf in der anstehenden Debatte wieder aufzudröseln.
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