Bei der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1957 als
Zwei-Generationenvertrag zwischen Rentnern und Erwerbspersonen wurde die Kindererziehung weitgehend unberücksichtigt gelassen. Neben der Finanzierung der laufenden Renten durch die Erwerbstätigen basiert das Rentensystem auf der Erziehung von Kindern, um die künftigen Rentenzahlungen zu sichern. Ist die gegenwärtige
Krise der Rentenversicherung auf eine unzureichende Berücksichtigung der
Kindererziehung zurückzuführen?
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