Am 20. Januar 2005 wurde die dritte Novellierung der Verpackungsverordnung vom Bundestag beschlossen und die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen neu geregelt. Sind Mehrwegverpackungen immer umweltfreundlicher als Einwegverpackungen? Dient die neue Regelung langfristig als Vorbild für eine europaweite Pfandpflicht?
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