In den letzten Jahren haben öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zunehmend Kapitalbeteiligungsgesellschaften gegründet. Wie sind diese unter Corporate-Governance-Gesichtspunkten zu beurteilen? Gibt es Kontrolldefizite bei den Beteiligungsgesellschaften? Können dort anreizkompatible Überwachungsinstrumente zum Einsatz kommen?
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