Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.10.2006 sein Urteil in der Normenkontrollklage des Landes Berlin wegen Haushaltsnotlage verkündet, nach dem Berlin leer ausgeht. Das Urteil löst jedoch nicht die grundlegenden Probleme des bundesdeutschen Finanzföderalismus. Deshalb tut konzeptionelles Nachdenken über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern not. Dies hat unter Federführung von Prof. Charles B. Blankart der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Gutachten getan.1 Prof. Markus C. Kerber untersucht den darin enthaltenen Vorschlag eines „Föderalismus mit beschränkter Haftung“.
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