Die Bundesregierung beabsichtigt, das gesetzliche Rentenalter schrittweise bis zum Jahr 2029 von derzeit 65 auf 67 Jahre anzuheben. Sollte wegen der stark zugenommenen ferneren Lebenserwartung eine beschleunigte Anhebung über das Alter von 67 Jahren hinaus in Erwägung gezogen werden? Wäre es zweckmäßiger, anstelle des Rentenalters die relative Rentenbezugsdauer festzuschreiben, um regelmäßig wiederkehrende Diskussionen um eine weitere Anhebung des Rentenalters aus dem Wege zu gehen?
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