Nun haben Bundestag und Bundesrat nach langem Ringen die so genannte Föderalismusreform verabschiedet. Die Reform besteht rechtstechnisch im Kern in der Auflösung der Rahmengesetzgebung durch den Bund. Dies führt zu einer klareren Zuordnung von Gesetzgebungskompetenzen entweder auf den Bund oder die Länder in einer Reihe von Aufgabenbereichen.
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