Nach der langen Ungewissheit über das Schicksal des EU-Verfassungsvertrages stand die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vor der Aufgabe, einen Weg für die Fortsetzung des Reformprozesses zu finden. Ein erster Schritt war die anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Römischen Verträge am 25.3.2007 von allen Mitgliedstaaten der EU angenommene „Berliner Erklärung“, in der es hieß, sie seien „in dem Ziel geeint, die EU bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen“.
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