Im Medizinbetrieb werden immer wieder Fälle von Bestechlichkeit bekannt. Zuletzt ging es um Fangprämien, die Krankenhäuser an einweisende Praxisärzte zahlen. Ein Dauerbrenner ist das Verhältnis von Ärzten und Pharmakonzernen. Betrugsfälle schrecken die Öffentlichkeit auf. Sie sind aber als justitiable Tatbestände klar abzugrenzen und zuzuordnen. Bedenklicher sind Fälle von unethischem Verhalten, die nicht wirklich zu ahnden sind, vor allem, wenn es um Vertrauensmissbrauch geht.
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