Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon kann in seiner Bedeutung kaum überschätzt werden. Wurde zunächst noch so getan, als ob das Gericht zwar ein wenig an der sogenannten Begleitgesetzgebung monieren, aber den Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen werde, so wird bei eingehender Beschäftigung mit dem Urteil deutlich, dass sich dahinter viel mehr verbirgt.
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