Als die rot-grüne Koalition der seinerzeit von Gerhard Schröder geführten Regierung am 27. Januar 2000 den Auftrag erteilte, einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen, was bis dahin nur einzelne Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Länder und Kommunen getan hatten, gab ihr der Bundestag dafür inhaltliche und methodische Leitlinien mit auf den Weg. Beispielsweise legten die Abgeordneten fest, dass die Erfassung der Ungleichheit „in die Analyse der gesamten Verteilung von Einkommen und Lebenslagen eingebettet“ sein müsse, dass der Report genaueren Aufschluss über „individuelle und kollektive Lebenslagen“ geben solle und dass er „nicht zu einem Zahlengrab“ werden dürfe. Außerdem heißt es in dem Parlamentsbeschluss unmissverständlich: „Die Berichterstattung muss die Ursachen von Armut und Reichtum darlegen.“
Keiner der bisherigen Regierungsberichte hat diesen Auftrag des Bundestages zufriedenstellend erfüllt. So hat der Reichtum immer ein Nischendasein gefristet. Dass er im Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht nicht mehr stiefmütterlich behandelt wird, ist dem federführenden Arbeits- und Sozialministerium mit Hubertus Heil (SPD) als Ressortchef zu verdanken. Fragwürdig erscheint aber, dass die Bundesregierung den Einkommensreichtum bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.894 Euro (Reichtumsschwelle des zweifachen Medianeinkommens auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels 2017) und Vermögensreichtum bei einem Nettovermögen von 500.000 Euro (in Preisen von 2017) beginnen lässt. Denn man muss gar nicht zu den etwa 120 Multimilliardär:innen im Land gehören, um es kurios zu finden, dass eine Oberstudienrätin wegen ihres Gehalts für einkommensreich und der Eigentümer einer kleinen Wohnung in attraktiver Großstadtlage für vermögensreich erklärt wird.
Zwar geht aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht hervor, dass die Einkommen und vor allem die Vermögen in Deutschland ungleich verteilt sind. Die ganze Dramatik der Verteilungsschieflage wird allerdings nicht deutlich. Vielmehr heißt es, nachdem sich die Ungleichheit der Einkommen bis etwa zum Jahr 2005 verschärft habe, sei sie fortan „relativ stabil“ geblieben. Damit übernimmt man ein vom Institut der Deutschen Wirtschaft lanciertes Narrativ, wonach die soziale Ungleichheit (gemeint: die Einkommensungleichheit) nur bis 2005 gestiegen, seither aber stabil geblieben sei. Am 1. Januar 2005 ist das im Volksmund „Hartz IV“ genannte Gesetzespaket der rot-grünen Bundesregierung in Kraft getreten und der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer mit 42 % auf seinen niedrigsten Stand seit 1949 gesunken; zudem übernahmen CDU und CSU am 22. November 2005 in der ersten Großen Koalition unter Angela Merkel wieder die Regierungsführung – ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass sich die Kluft zwischen Arm und Reich ausgerechnet von nun an nicht mehr vertieft haben soll!
Eine hohe Vermögenskonzentration wird zwar eingeräumt, aber sofort wieder relativiert, ohne dass ihr ganzes Ausmaß deutlich gemacht würde: „Betrachtet man die Haushalte nach der Höhe des Vermögens, entfiel auf die Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung rund 1 % des gesamten Nettovermögens, während die vermögensstärksten 10 % der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens auf sich vereinten. Vor gut zehn Jahren konnte die stärkste Ungleichverteilung der privaten Vermögen beobachtet werden, nachdem sie im Vergleich zu 1998 deutlich angestiegen war. Bis 2017 bzw. 2018 war sie wieder leicht rückläufig.“
Die wachsende Ungleichheit der Vermögensverteilung wird auf diese Weise verschleiert. Denn im Rahmen eines Forschungsprojekts für den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung haben die DIW-Verteilungsforschenden Carsten Schröder, Charlotte Bartels, Konstantin Göbler, Markus M. Grabka und Johannes König frühere Untersuchungsergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aktualisiert, korrigiert und präzisiert. Zu diesem Zweck griffen sie auf eine Spezialstichprobe von SOEP-Daten zurück, nahmen eine Sonderbefragung von Vermögensmillionär:innen vor und bezogen die Reichenliste eines Wirtschaftsmagazins ein, um auch Hyperreiche im Rahmen dieser Sonderauswertung zu berücksichtigen. Demnach entfallen heute 67,3 % des Nettogesamtvermögens auf das oberste Zehntel der Verteilung, 35,3 % des Nettogesamtvermögens konzentrieren sich beim reichsten Prozent der Bevölkerung, und das reichste Promille kommt immer noch auf 20,4 % des Nettogesamtvermögens. Selbst unter den Vermögenden ballt sich der Reichtum bei wenigen Personen zusammen.
Anstelle der Betrachtung von Lebensphasen, die zuletzt im Zentrum der Armuts- und Reichtumsberichte stand und soziale Ungleichheit auf der Ebene aufeinander folgender biografischer Stationen (Kindheit, Jugend, Erwerbsphase und Ruhestand) erfasste, wodurch das Problem individualisiert und Alterseffekte verabsolutiert wurden, ist diesmal eine mehrdimensionale Längsschnittbetrachtung in Fünfjahresschritten erfolgt, welche soziale bzw. Lebenslagen in den Mittelpunkt rückt. Auf der Basis eines Forschungsprojekts der Universität Bremen wurde eine Typologie der sozialen Lagen gebildet, die Einkommen, Vermögen, Erwerbsintegration und Wohnraumversorgung als Dimensionen umfassen. In eine Rangordnung gebracht ergeben sich acht Soziallagen, von „Armut“ ganz unten über „Prekarität“, „Armut – Mitte“, „untere Mitte“, „Mitte“, „Wohlhabenheit – Mitte“ und „Wohlstand“ bis zu „Wohlhabenheit“ ganz oben. Vor allem mit den beiden zuletzt genannten Kategorien trifft man allerdings nicht bloß eine gekünstelt wirkende und sprachlich wenig überzeugende Unterscheidung, sondern lässt auch den Begriff „Reichtum“ – zusammen mit der Armut eigentlich Kern der Berichterstattung – gänzlich verschwinden.
Hier liegt wohl das größte Manko des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts wie bei allen seinen Vorgängern: Er bleibt rein deskriptiv und lässt analytische Tiefenschärfe vermissen. Anders formuliert: Nach den gesellschaftlichen Entstehungsursachen der ausführlich beschriebenen Verteilungsschieflage wird trotz des eingangs zitierten Parlamentsauftrages überhaupt nicht gefragt. Vielmehr geraten nur die Auslöser persönlicher Notlagen wie Erwerbslosigkeit, (Früh-)Invalidität oder Trennung bzw. Scheidung vom (Ehe-)Partner in den Blick. Die gesellschaftlichen Determinanten sozialer Auf- und Abstiege bleiben dagegen im Dunkeln, weil die bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht hinterfragt werden.
Für die Bundesregierung scheint das Kardinalproblem der sozioökonomischen Ungleichheit aufgrund ihrer eigenen Bemühungen weitgehend gelöst zu sein, denn zu jedem Politikfeld enden die Kapitel mit zwei Abschnitten, die „Was bereits getan wurde“ bzw. „Was weiter zu tun ist“ überschrieben sind, und ausnahmslos ist die Liste des angeblich Geleisteten sehr viel länger als die Liste des noch zu Leistenden. Leider nutzt die Bundesregierung einen Großteil des gut 500-seitigen Berichts, um dem (Wahl-)Volk die eigene Praxis als Erfolgsgeschichte zu verkaufen, statt sich den sozialen Problemen des Landes zu stellen. Dabei könnten Armuts- und Reichtumsberichte eine gute Basis für eine bessere Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik der Bundesregierung sein, wenn sie die „Lebenslagen in Deutschland“ – so lautet seit 20 Jahren der Titel – kritisch analysieren, die Gründe für soziale Spaltungsprozesse erschließen und daraus entsprechende Handlungsempfehlungen ableiten würden. Wer die Wurzeln der wachsenden Ungleichheit nicht (er)kennt oder sie verdrängt, kann die Axt auch nicht an die Wurzel des Kardinalproblems unserer Gesellschaft legen. Diesbezüglich fehlt es nämlich keineswegs an statistischen Daten – im Regierungsbericht findet sich eine Fülle informativer Statistiken, Tabellen und Schaubilder –, sondern an politischen Taten!