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Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Sozialpartner zu einer „konzertierten Aktion gegen den Preisdruck“ eingeladen. Die erste Runde fand am 4. Juli 2022 statt; weitere regelmäßige Runden sind vorgesehen. Viele Gründe sprechen dafür, alle relevanten wirtschaftspolitischen Akteur:innen an einen Tisch zusammenzurufen, wie es das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 in Gestalt der „konzertierten Aktion“ (KA) vorsieht. Kann sie ein Muster in der heutigen Situation sein? Ja und nein! Einerseits war der Anlass damals wie heute eine massive Preissteigerung für Energieimporte und ihre Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Preisentwicklung. Die damals vorherrschende und auch heute noch vertretene wirtschaftspolitische Zuordnung sah vor, dass die Geldpolitik für die Preisstabilität, die Sozialpartner für die Beschäftigung und die Wirtschaftspolitik für solide Staatsfinanzen verantwortlich sein sollen. Jedoch kann kein wirtschaftspolitischer Akteur sein Ziel allein erreichen und gleichzeitig dabei neutral gegenüber den Zielen der jeweils anderen Akteure sein. So kann z. B. die Geldpolitik wie 1973/74 ihr Stabilitätsziel bei stabilitätswidrigen Lohnabschlüssen nur um den hohen Preis einer massiven Stabilisierungsrezession erreichen. Die Rezession wiederum bringt die Staatsfinanzen aus dem Lot und läuft dem Ziel der Vollbeschäftigung zuwider. Derartige Wechselwirkungen erfordern nach wie vor Konzertierung und Kooperation.

Andererseits hat sich die „Geschäftsgrundlage“ einer Konzertierung massiv verändert. Deutschland ist wie derzeit 18 weitere Länder Mitglied der Währungsunion. Das bedeutet gegenüber der Zeit der KA den Verlust der eigenen Geld- und Währungspolitik und damit – ohne Wechselkurspuffer – unmittelbare Auswirkungen der nationalen Wirtschaftspolitik auf andere Mitgliedstaaten. Im Europäischen Rat im Juni 1999 haben die Staats- und Regierungschefs neben dem bereits existierenden Stabilitäts- und Wachstumspakt daher die Einrichtung eines Makroökonomischen Dialogs für die EU (EUMED) beschlossen. Er tagt bis heute zweimal jährlich unter dem Vorsitz der jeweiligen EU-Präsidentschaft und wird durch einen Makrodialog auf fachlicher Ebene vorbereitet. Teilnehmende sind der Finanzminister der aktuellen Präsidentschaft als Vorsitz, die Finanzminister der kommenden und übernächsten Präsidentschaft, der Vorsitzende der Eurogruppe, der für die Wirtschafts- und Finanzpolitik zuständige EU-Kommissar, die Präsidentin der EZB sowie Vertretende des Europäischen Gewerkschaftsbunds und der europäischen Arbeitgeberverbände. Ständige Tagesordnung sind die wirtschaftliche Lage und Perspektiven, die Identifikation der wirtschaftspolitischen Herausforderungen sowie die Beiträge der Teilnehmenden und deren Erwartungen an die Beiträge der anderen Akteure zu einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Politik­ausrichtung. Dabei bleibt die Unabhängigkeit gewahrt; jede/r entscheidet autonom, jedoch vor dem Hintergrund des vorangegangenen Dialogs.

Die Bilanz der bisherigen 46 Sitzungen ist gemischt. Große Konflikte zwischen Geldpolitik und der Lohnentwicklung, gemessen am Durchschnitt der WWU, hat es seitdem nicht mehr gegeben. Dagegen konnte der Makrodialog – wie auch der rein fiskalische Stabilitäts- und Wachstumspakt – die Krise des Euroraums 2010 nicht vermeiden, weil er sich wie andere Gremien erst zu spät und zu wenig mit den krisenhaften binnen- und außenwirtschaftlichen Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten befasst hat. Erst nach der Krise wurde das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (VMU) eingeführt, dessen Wirkung indes bis heute auch deshalb begrenzt geblieben ist, weil bisher nationale Makrodialogforen als Adressaten der VMU nicht existieren.

Die von Scholz einberufene Gesprächsrunde sollte die Erfahrungen von mehr als 20 Jahren Makrodialog auf EU-Ebene nutzen. So gab es im EU-Makrodialog vom 23. Mai 2022 Einmütigkeit, dass die aktuelle Preisentwicklung durch Energiepreisschock, Lieferengpässe und Coronabekämpfung in China verursacht, in ihrer Wirkung auf die Kaufkraft der Einkommen hinzunehmen und nicht durch Geldpolitik zu bekämpfen sei. Notwendig sei allerdings eine starke fiskalische Entlastung besonders von der Inflation belasteter Beschäftigter, Unternehmen und anderer Bevölkerungsgruppen. Die Sozialpartner sprachen sich speziell auch deshalb für die Verlängerung der Ausnahmeregelung der europäischen fiskalischen Regeln im nächsten Jahr aus. Im Urteil aller Teilnehmenden sind bisher die Löhne nicht Ursache der Inflation. Auch für die Zukunft sei eher eine Lohnentwicklung zu erwarten, die sich zusätzlich zum Produktivitätswachstum bei Tarifabschlüssen nicht an der gesamten Verbraucherpreisinflation, sondern an der Kerninflation, d. h. unter Ausschluss von Energie- und Lebensmittelpreisen orientiert. Gleichzeitig sollte im Unternehmenssektor eine kostenbedingte Preisanhebung bei Energieproduzenten nicht Übergewinne beinhalten. All dies würde insbesondere die Aufgabe der Geldpolitik im derzeit schwierigen Umfeld erleichtern. Ebenso wichtig für die Kanzlerrunde ist allerdings auch, das anzusprechen, was offensichtlich im MED nicht diskutiert wurde. Das betrifft die Ankündigung von EZB-Präsidentin Lagarde, die Nettokäufe unter dem APP im dritten Quartal einzustellen, die Zinsen erstmalig im Juli anzuheben, mit weiteren Schritten im Herbst und perspektivisch eine nicht nur graduelle, sondern prompte Abkehr von akkommodierender Politik zu vollziehen, falls das Wachstumspotenzial dauerhaft niedriger ausfallen sollte.

Die weiteren Kanzlerrunden sollten zu einem ständigen nationalen Makroökonomischen Dialog auf politischer Ebene werden, jedoch im engen Kontext der WWU. Denn über die aktuelle inflationsträchtige Krisensituation hinaus muss präventiv sichergestellt werden, dass auch der längerfristige makrostrukturelle Wandel in Gestalt von Klimaneutralität und Digitalisierung von einer konfliktfreien gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Politik für gutes Einkommen, hohe Beschäftigung und möglichst große Preisstabilität getragen wird, und zwar in allen Mitgliedstaaten der WWU. Dieser kann von dem Makrodialog auf Fachebene vorbereitet werden, der in Deutschland schon seit Beginn der WWU besteht und zweimal jährlich parallel zu den EU-Dialoggremien tagt. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Bundesfinanzminister zu. Er ist neben der nationalen Fiskalpolitik auch für die EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik und damit auch für den Makrodialog auf EU-Ebene zuständig. Er kann dessen halbjährliche Ergebnisse in die jeweilige nationale Dialog­runde als Orientierungshilfe einbringen und umgekehrt deren Befunde an die Gremien der EU und WWU rückmelden. Gleichzeitig sollte im Rahmen der laufenden Überlegungen zur Reform des wirtschaftspolitischen Rahmenwerks der EU die Bundesregierung bei der EU-Kommission wie beim Rat darauf drängen, dass nationale Makrodialoge in allen Mitgliedstaaten der WWU eingerichtet werden. Wie vor der letzten Krise des Euroraums drohen wiederum krisenhafte Divergenzen in den Leistungsbilanzsalden und der außenwirtschaftlichen Verschuldung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Gefahren spiegeln sich jetzt schon in der Ausweitung der Spreads auf dem Anleihemarkt wider. Die EZB will dieser Fragmentierung mit einem neuen geldpolitischen Instrument begegnen. Als solches könnte es aber eher zu spät und bestenfalls korrektiv wirken. Präventiv wäre dagegen eine a priori gleichgewichtige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in allen Mitgliedstaaten, unterstützt durch das Zusammenspiel von nationalem und EU-Dialog. Beide Gremien würden auch dazu beitragen, die derzeitige Preisentwicklung weiterhin primär als unvermeidbaren, importierten Preisschock bei Energie hinzunehmen, ohne eine Lohn-Preis- oder Gewinn-Preis-Spirale loszutreten. In Abwesenheit von inflatorischen Zweitrundeneffekten kann und sollte sich dann die Geldpolitik derzeit auf eine leichte Zinsanhebung beschränken, soweit diese als Signal zur Stabilisierung von Inflationserwartungen als unumgänglich erscheint, und von destabilisierenden Zinsschritten in einem höchst fragilen wirtschaftlichen Umfeld in der WWU absehen.

© Der/die Autor:in 2021

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DOI: 10.1007/s10273-022-3223-3