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Binnen weniger Jahre hat die Politik mehrere Kurskorrekturen in der Ausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vollzogen – mit direkten Folgen für die Jobcenter, die diese Reformen umsetzen müssen. In zwei Erhebungswellen wurden Jobcenter-Beschäftigte befragt. Das Ergebnis: Die Beschäftigten teilen zentrale Kritikpunkte der öffentlichen Debatte zur Bürgergeld-Reform. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Arbeitsanreize als auch für die Sanktionsregelungen im SGB II. So erachten 84 % der Befragten Leistungskürzungen für erforderlich, um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen. Insofern dürfte die von der Regierungskoalition geplante Reform aus Sicht vieler Jobcenter-Beschäftigter in die richtige Richtung weisen. Allerdings haben die Jobcenter-Beschäftigten einen im Vergleich zur öffentlichen Debatte differenzierteren Blick bezüglich der vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Leistungsberechtigten auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Als größtes Problem werden psychische Erkrankungen genannt.

Das Bürgergeld-Gesetz sollte nicht nur die nachhaltige Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung der knapp 4 Mio. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stärken, sondern auch deren Zusammenarbeit mit den Jobcentern auf eine vertrauensvollere und damit kooperativere Basis stellen (Bundesregierung, 2022). In der öffentlichen Debatte stieß die Einführung des Bürgergelds hingegen vielfach auf Ablehnung. Kritisiert wurde, dass für die Leistungsberechtigten kaum noch Arbeitsanreize bestünden und ihre Mitwirkung nicht mehr wirksam eingefordert werden könne. Entsprechend galt die Kritik vor allem der Erhöhung der Regelleistung, der Aussetzung der Vermögensprüfung während der Karenzzeit sowie der Entschärfung der – fortan als Leistungsminderungen bezeichneten – Sanktionen (Diermeier et al., 2023; Fitzenberger, 2024).

Unter dem Eindruck dieser Debatte, aber auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes hatte bereits die Ampel-Regierung erste Änderungen des ursprünglich eingeschlagenen Reformkurses auf den Weg gebracht. So wurde Anfang 2024 mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz die Rechtsgrundlage geschaffen, um Leistungsberechtigten bei mehrfacher Arbeitsverweigerung das Bürgergeld für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten vollständig zu streichen. Mit ihrer wenige Monate später vorgelegten „Wachstumsinitiative“ (Bundesregierung, 2024) wollte die Ampel-Regierung noch einen Schritt weitergehen, um die öffentlich monierte Dysbalance von „Fördern und Fordern“ auszutarieren. Aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition im Herbst 2024 wurden die Änderungen nicht mehr umgesetzt.

In eine ähnliche Richtung zielen die Reformvorhaben, die CDU, CSU und SPD (2025) in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Im Zentrum stehen auch hier die Stärkung von Arbeitsanreizen und eine Verschärfung der Sanktionsregelungen. Darüber hinaus sollen weitere Elemente der Bürgergeld-Reform rückgängig gemacht werden, die im Rahmen der Wachstumsinitiative unangetastet geblieben wären. So soll unter anderem der Vermittlungsvorrang wieder eingeführt werden, wodurch eine möglichst schnelle Arbeitsaufnahme wieder Vorrang vor einer nachhaltigen Integration erhält. Neben der Karenzzeit Vermögen steht auch der 2023 eingeführte Anpassungsmechanismus zur Regelsatzermittlung wieder zur Disposition.

Binnen weniger Jahre vollzieht die Politik damit gleich mehrere Kurskorrekturen in der Ausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – mit direkten Folgen für die Jobcenter, die diese Reformen in der Praxis umsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund rückt der vorliegende Beitrag die Perspektive der Jobcenter-Beschäftigten auf die Bürgergeld-Reform in den Mittelpunkt und geht der Frage nach, inwieweit sie die öffentliche Kritik an der Reform teilen. Grundlage der Analyse sind die ersten beiden Erhebungswellen der „Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld“ (OnJoB), einer standardisierten Online-Befragung von Beschäftigten in gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern (Bernhard et al., 2024a).

Befragung von Jobcenter-Beschäftigten

Die Zuständigkeit für die praktische Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihrer arbeitsmarkt- wie teilhabepolitischen Zielsetzungen liegt bei den 404 Jobcentern. Von diesen sind 300 sogenannte gemeinsame Einrichtungen aus Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Kommune. Hinzu kommen 104 kommunale Jobcenter, die die Leistungen des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) in alleiniger Verantwortung erbringen. Die Jobcenter und ihre Beschäftigten in Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung fungieren dabei als institutionelles Bindeglied zwischen den gesetzlichen Vorgaben des SGB II, in dem die Grundsicherung für Arbeitsuchende kodifiziert ist, und den auf Unterstützung angewiesenen Leistungsbeziehenden.

Letztlich sind es die Beschäftigten in den Jobcentern, die die (unter-)gesetzlich formulierten Zielvorgaben vor Ort in beraterische und vermittlerische Praxis überführen. Als sogenannte „Street-level bureaucrats“ (Lipsky, 1980/2010) verfügen sie über relevantes Erfahrungswissen in der Beratung und Vermittlung der Leistungsberechtigten. Ihre Einschätzungen bilden damit einen zentralen Bezugspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bürgergeld-Reform. Sie ergänzen wirkungsanalytische Studien, indem sie – im Sinne eines Frühindikators – Hinweise auf die Akzeptanz und Praxis­tauglichkeit der Reform liefern. Das bedeutet zugleich, dass die erhobenen Angaben – trotz der beruflichen Expertenrolle, in der die Befragungspersonen adressiert werden – kein Beleg für tatsächliche Wirkungen sind. Gerade wenn bewertende Einschätzungen erhoben werden, dürften sich neben der professionellen Perspektive darin immer auch persönliche Erfahrungen und Positionen niederschlagen.

Der Beitrag stützt sich auf Daten der „Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld“ (OnJoB), einer standardisierten Panelbefragung von Beschäftigten in gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern (Bernhard et al., 2024a). Befragt wird eine Stichprobe von Fachkräften und Teamleitungen aus der Beratung und Vermittlung sowie der Leistungsgewährung. Zudem werden die Geschäftsführungen aller 404 Jobcenter für die Befragung kontaktiert. Die Ergebnisse des Beitrags basieren auf Angaben der ersten und zweiten Befragungswelle. Die Feldphase der ersten Welle war zwischen März und Mai 2024, die der zweiten im gleichen Zeitraum des Jahres 2025. An Welle 1 (Welle 2) haben 3.100 (3.022) Beschäftigte teilgenommen, darunter 681 (989) Personen aus kommunalen Jobcentern (Tabelle 1).

Tabelle 1
Deskriptive Informationen zur Nettostichprobe
  Welle 1 Welle 2
N in % N in %
Realisierte vollständige Antworten 3.100 100 3.022 100
Davon:
Beschäftigte in kommunalen Jobcentern 681 22 939 31
Kommunale Beschäftigte 1.219 39 1.236 41
Frauen 2.084 67 1.997 66
 
Alter in Jahren 46,2   47  
Berufserfahrung im Jobcenter in Jahren (bezogen auf das Befragungsjahr) 10,9   11,8  
Berufliche Stellung
Arbeitsebene Beratung & Vermittlung 1.454 47 1.420 47
Arbeitsebene Leistung 999 32 898 29
Mittlere Führungsebene (Teamleitung und vergleichbar) 129 4 192 6
Obere Führungsebene (Bereichsleitung, Geschäftsführung) 289 9 301 10
Sonstige 229 7 211 7

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024a), eigene Berechnungen.

Jobcenter-Beschäftigte teilen mehrheitlich Kritik der Bürgergeld-Debatte

Den Befragungsergebnissen zufolge teilen die Jobcenter-Beschäftigten zentrale Kritikpunkte der öffentlichen Debatte zur Bürgergeld-Reform. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Arbeitsanreize als auch für die Sanktionsregelungen im SGB II. Die Befunde bestätigen damit für das gesamte Bundesgebiet, was zuvor bereits eine Befragung von Beschäftigten in ausgewählten Jobcentern in Nordrhein-Westfalen gezeigt hatte (Beckmann et al., 2024). Bemerkenswert ist zudem, dass die Jobcenter-Beschäftigten der Bürgergeld-Reform insgesamt etwas kritischer gegenüberstehen als die Erwerbsbevölkerung im Durchschnitt (Ramos Lobato et al., 2025).

72 % der befragten Jobcenter-Beschäftigten stimmen der Aussage „eher“ oder „voll und ganz“ zu, dass sich Erwerbsarbeit für Geringverdiener:innen aufgrund der Regelungen des Bürgergeldes nicht lohne (Abbildung 1). Dieser Befund lässt mindestens zwei, sich gegenseitig nicht ausschließende Interpretationen zu: Zum einen könnte er darauf hinweisen, dass die Befragten den Abstand zwischen dem Bürgergeld und dem im Niedriglohnsektor erzielbaren Einkommen als zu gering einschätzen. Zum anderen ist denkbar, dass sie die Transferentzugsrate bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen als zu hoch bewerten. In diesem Fall würden die Befragten davon ausgehen, dass Bürgergeldbeziehende zu wenig von ihrem erzielten Einkommen behalten dürfen und daher zu geringe finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme bestehen – ein Problem, das nachweislich nicht nur die Grundsicherung betrifft, sondern insbesondere auch das Zusammenspiel mit vorgelagerten Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag (Peichl et al., 2023; Wiemers et al., 2025).

Abbildung 1
Einschätzung fordernder Elemente des Bürgergelds
Einschätzung fordernder Elemente des Bürgergelds

N = [1.417; 1.443] je nach Item.

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024a), eigene Berechnungen.

Auch beim Thema Leistungskürzungen spiegelt sich in den Antworten der Befragten eine in der öffentlichen Diskussion verbreitete Problemperspektive wider. So stimmen etwa 62 % der Jobcenter-Beschäftigten der Aussage „eher“ oder „voll und ganz“ zu, dass das Bürgergeld von den Leistungsbeziehenden ausgenutzt wird. 71 % sind der Auffassung, dass das Bürgergeld Deutschland zu viel Geld kostet. Dazu passt, dass 84 % der Befragten Leistungskürzungen für erforderlich erachten, um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen.

Jobcenter-Beschäftigte sprechen sich mehrheitlich für harte Sanktionen aus

Entsprechend begrüßt eine Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten, dass mit dem Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes zum Jahresbeginn 2023 sogenannte Pflichtverletzungen – etwa die Ablehnung zumutbarer Arbeit oder der Teilnahme an einer Maßnahme – wieder mit Leistungsminderungen belegt werden können. In den sechs Monaten zuvor galt hingegen ein Sanktionsmoratorium, während dessen lediglich Meldeversäumnisse mit einer Kürzung der Regelleistung belegt werden sollten. Ein Viertel der Befragten hält die Neuregelung hingegen nicht für sinnvoll, weitere 24 % zeigen sich unentschieden (Bernhard et al., 2024b). Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes gestuft erfolgen: Die maximale Kürzung von 30 % des maßgebenden Regelsatzes über drei Monate greift erst bei der dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres – zuvor konnte sie bereits bei der ersten Pflichtverletzung verhängt werden.

Obwohl mehr als die Hälfte der Befragten die aktuellen Sanktionsregelungen als sinnvoll einschätzt, zeigt sich eine deutliche Präferenz für Kürzungssätze oberhalb von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs. Dies trifft auf 58 % der Befragten zu. So sprechen sich 22 % für die Möglichkeit einer vollständigen Kürzung des Bürgergelds aus, 10 % sogar zusätzlich für die Streichung der Kosten der Unterkunft (Abbildung 2).

Abbildung 2
Maximal akzeptierte Höhe von Leistungsminderungen für Alleinstehende

aus Sicht der Jobcenter-Beschäftigten, in %

Maximal akzeptierte Höhe von Leistungsminderungen für Alleinstehende

N = 3.055; Frageformulierung: „Eine alleinstehende arbeitslose Person bekommt im Monat 563 € + Kosten der Unterkunft. Was meinen Sie ganz persönlich: Um bis zu wieviel Euro sollte das Bürgergeld monatlich gekürzt werden dürfen?“

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024a), Welle 1 (2024), eigene Berechnungen, ähnlich in Bernhard (2025).

Angesichts dessen ist nicht überraschend, dass ebenfalls knapp 60 % der Befragten die Möglichkeit einer 100-Prozent-Kürzung des maßgebenden Regelbedarfs, wie sie mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zum April 2024 geschaffen wurde, als sinnvoll erachten. Allerdings beurteilen die Befragten die 100-Prozent-Kürzungen im Durchschnitt als weniger sinnvoll verglichen mit den Kürzungssätzen zwischen zehn und 30 % (Bernhard et al., 2024b). Dies könnte damit zusammenhängen, dass die gesetzlichen Vorgaben in diesem Fall sehr voraussetzungsvoll und daher nur selten anwendbar sind (Schiele et al., 2025).

Analysiert man mit Hilfe von multivariaten Methoden, mit welchen sozio-demografischen Merkmalen die Einstellung zu den erfragten Sanktionshöhen korreliert, zeigen sich einige interessante Unterschiede (Tabelle 2). Demnach sind die Einstellungen der Jobcenter-Beschäftigten zu Sanktionen erwartungsgemäß von den jeweiligen institutionellen Kontexten geprägt. Auch die berufliche Sozialisation sowie die hierarchische Position innerhalb der Organisation spielen offenbar eine Rolle. So fällt die Zustimmung zu harten Sanktionen unter Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) höher aus als die von kommunalen Beschäftigten in gemeinsamen Einrichtungen. Auch eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung außerhalb der BA oder ein Hochschulabschluss an einer Hochschule der öffentlichen Verwaltung gehen mit einer stärkeren Befürwortung höherer Leistungsminderungen einher. Es fällt zudem auf, dass männliche Befragte harte Sanktionen signifikant häufiger befürworten als weibliche.

Tabelle 2
Ideale maximale Höhe von Leistungsminderungen und sozio-ökonomische Merkmale von Jobcenter-Beschäftigten
Unabhängige Variable Koeffizient (Standardfehler)
Arbeitgeber  
Beschäftigte der BA in gemeinsamen Einrichtungen (Ref.) ---
Kommunale Beschäftigte in gemeinsamen Einrichtungen -0.180 (0.067)***
Kommunale Beschäftigte in kommunalen Jobcentern -0.002 (0.060)
Sozio-demografische Merkmale  
Mann (Ref.: Frau) 0.239 (0.047)***
Alter 0.014 (0.016)
Alter quadriert <0.001 (<0.001)
Berufserfahrung im Jobcenter 0.017 (0.014)
Berufserfahrung im Jobcenter quadriert -0.001 (0.001)
Berufliche Position  
Arbeitsebene Beratung & Vermittlung (Ref.) ---
Arbeitsebene Leistungssachbearbeitung -0.040 (0.049)
Mittlere Führungsebene (Teamleitung o. Ä.) 0.017 (0.098)
Obere Führungsebene (Geschäfts-/Bereichsleitung o. Ä.) -0.155 (0.077)**
Höchster beruflicher Abschluss  
Kein Abschluss -0.226 (0.223)
Berufsausbildung innerhalb der BA 0.040 (0.066)
Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung (außerhalb BA) 0.226 (0.076)***
Sonstige Berufsausbildung 0.092 (0.068)
Hochschulabschluss der Hochschule der BA 0.061 (0.079)
Hochschulabschluss einer Hochschule der öffentlichen Verwaltung 0.161 (0.078)**
Sonstiger Hochschulabschluss (Ref.) ---
Pseudo-R² = 0.011
N = 2.760

Geschätzt wurde ein Ordered-Probit-Modell auf die Wahrscheinlichkeit, höhere Sanktionen zu befürworten. Zusätzlich zu den angegebenen Variablen wurde für die SGB-II-Regionaltypen kontrolliert; *** = p<0.01, ** = p<0.05, * = p<0.10.

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (Bernhard et al., 2024a), Welle 1 (2024), eigene Berechnungen.

Demgegenüber befürworten Beschäftigte in oberen Führungsebenen signifikant seltener harte Sanktionen als andere Jobcenter-Beschäftigte. Dieser Unterschied in der Bewertung zwischen Fach- und Führungskräften könnte darauf zurückzuführen sein, dass Führungskräfte seltener in direktem Kontakt zu Leistungsberechtigten stehen. Zudem dürften sie die öffentliche Wahrnehmung solcher Maßnahmen stärker im Blick haben und mögliche Reputationsrisiken in ihrer Bewertung eher berücksichtigen als das operativ tätige Personal. Gleichzeitig verweisen andere Studien auf erhebliche Unterschiede in der Bewertung und Anwendung von Sanktionen auch innerhalb der Gruppe der Integrationsfachkräfte (Senghaas et al., 2025).

Nicht-motivationale Vermittlungshemmnisse überwiegen

Ein Teil der Jobcenter-Beschäftigten spricht sich für schärfere Sanktionsregelungen aus als sie das Bürgergeld-Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung vorsah. Damit problematisieren sie einen Umstand, der auch in der öffentlichen Debatte um das Bürgergeld vielfach geäußert wurde. Während diese Debatte häufig einseitig auf die vermeintlich geringe Arbeitsbereitschaft der Leistungsberechtigten fokussierte, fällt der Blick der Jobcenter-Beschäftigten auf die Vermittlungschancen deutlich differenzierter aus – was jedoch keineswegs bedeutet, dass motivationale Hemmnisse aus ihrer Perspektive keine Rolle spielen.

Rund 10 % der Jobcenter-Beschäftigten nennen die mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der von ihnen betreuten Bürgergeldbeziehenden als zentrale Herausforderung (Abbildung 3). Mit Blick auf die Motivation der Leistungsberechtigten äußern dies sogar 40 % der Befragten. Gleichzeitig werden andere Hemmnisse von den Befragten als deutlich relevanter für die Arbeitsmarktintegration eingeschätzt. An erster Stelle stehen psychische Erkrankungen, die von 58 % der Befragten genannt werden – und damit deutlich häufiger als körperliche Beeinträchtigungen, die 30 % als wesentliches Vermittlungshemmnis einstufen. Diese Einschätzung deckt sich mit bisherigen Forschungsergebnissen zu psychischen Erkrankungen unter Leistungsberechtigten der Grundsicherung (Oschmiansky et al., 2017). Das Ergebnis verweist zudem darauf, dass unter den Jobcenter-Beschäftigten offenbar ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Bedeutung psychischer Erkrankungen besteht. Suchterkrankungen hingegen werden vom Beratungs- und Vermittlungspersonal als deutlich weniger bedeutsam eingeschätzt.

Abbildung 3
Wichtigste Herausforderungen bei der Vermittlung von Bürgergeld-Berechtigten

aus Sicht von Beratenden in den Jobcentern

Wichtigste Herausforderungen bei der Vermittlung von Bürgergeld-Berechtigten

N = 1.454; Frageformulierung: „Wenn Sie an alle Bürgergeld-Berechtigten denken, die Sie betreuen: Was sind die 3 häufigsten Herausforderungen bei Bürgergeld-Berechtigten?“, max. 3 Nennungen pro befragter Person möglich.

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024a), Welle 1 (2024), eigene Berechnungen (ähnlich in Globisch et al., 2025).

Neben gesundheitlichen Einschränkungen sehen die befragten Fachkräfte auch qualifikatorische Aspekte als bedeutendes Hindernis bei der Arbeitsmarktintegration an. Als besonders relevant werden unzureichende Deutschkenntnisse angesehen. Mit 55 % ist dies die am zweithäufigsten genannte Herausforderung der Beratung und Vermittlung durch die Jobcenter. Ein wesentlicher Grund dürfte der gestiegene Anteil von Migrant:innen unter den Leistungsberechtigten sein – insbesondere infolge der Fluchtmigration aus Krisenregionen des Nahen Ostens und der Ukraine in den vergangenen zehn Jahren. So hatten im März 2025 etwa 1,9 Mio. oder 47 % der knapp vier Mio. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2025). Studien zeigen jedoch, dass Sprachförderung und Integrationsprogramme den Einfluss dieses Hemmnisses im Zeitverlauf verringern und die Arbeits­marktintegration geflüchteter Menschen verbessern können (Brücker et al., 2024).

Neben unzureichenden Deutschkenntnissen sehen 38 % der Jobcenter-Beschäftigten auch eine fehlende berufliche Qualifikation als Herausforderung für die Arbeitsvermittlung. Angesichts der Tatsache, dass rund zwei Drittel der Arbeitslosen im SGB II keinen berufsqualifizierenden Abschluss haben (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024) und die berufliche Qualifikation maßgeblich die Beschäftigungschancen beeinflusst, überrascht diese Einschätzung kaum. Ein zentrales Anliegen der Bürgergeldreform war, stärker auf Qualifizierung zu setzen, um Leistungsberechtigte bei der nachhaltigen Überwindung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug zu unterstützen. Damit schreibt die Reform eine politische Linie fort, die bereits seit rund zehn Jahren mit verschiedenen Gesetzesinitiativen zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen verfolgt wird (Kruppe, 2020).

Rahmenbedingungen beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit der Jobcenter

Neben der weiten Verbreitung von Vermittlungshemmnissen unter den Leistungsberechtigten der Grundsicherung (vgl. hierzu auch Beste et al., 2023) wird in der Diskussion um die Reform des Bürgergeldes häufig ausgeblendet, dass auch die organisatorischen Rahmenbedingungen in den Jobcentern die Vermittlung erschweren können. So zeigt Abbildung 4, dass knapp zwei Drittel der befragten Jobcenter-Geschäftsführungen den hohen Verwaltungsaufwand als zentrales operatives Hemmnis bei der Vermittlung von Leistungsberechtigten benennen. Für 45 % stellt zudem der Personalmangel eine relevante Einschränkung dar. Beide Sachverhalte dürften zudem nicht unabhängig voneinander sein: Es ist naheliegend, dass Personalknappheit seltener problematisiert würde, wenn weniger Zeitressourcen durch administrative Anforderungen gebunden wären.

Abbildung 4
Wichtigste operative Hindernisse bei der Beratung und Arbeitsvermittlung

aus Sicht der Geschäftsführungen der Jobcenter

Wichtigste operative Hindernisse bei der Beratung und Arbeitsvermittlung

N = 289 Geschäftsführungen; Frageformulierung: „Was sind aus Ihrer Sicht für Ihr Jobcenter die 2 wichtigsten operativen Hindernisse bei der Beratung & Vermittlung?“, max. 2 Nennungen pro befragter Person möglich.

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024a), Welle 1 (2024), eigene Berechnungen.

Knapp 35 % der Befragten sehen darüber hinaus in der finanziellen Ausstattung der Jobcenter ein Hemmnis, weitere 34 % konstatieren Fehlanreize durch Controlling und Zielsteuerung – letzteres ist ein Aspekt, der ebenso wie der interne Verwaltungsaufwand in größerem Umfang personelle Ressourcen binden dürfte, die an anderer Stelle fehlen. Auch hier könnten organisationsinterne Reformen helfen, um zusätzliche Kapazitäten für die Arbeitsvermittlung zu erschließen. Schließlich ist aus verschiedenen Untersuchungen bekannt, dass ein besserer Personalschlüssel, d. h. eine geringe Zahl von Leistungsberechtigten pro Beratungsfachkraft, zu positiven Beschäftigungseffekten bei Arbeitslosen führt (Hofmann et al., 2012; Fertig, 2015).

Fragt man Jobcenter-Geschäftsführungen nach dem aus ihrer Sicht größten Einsparpotenzial im organisatorischen Bereich, nennen fast 80 % die hohe Komplexität der Sozialgesetze (Abbildung 5). Gemeint sind damit vermutlich vor allem die Vielzahl an Einzelfallentscheidungen und das geringe Maß an Pauschalierungsmöglichkeiten innerhalb des SGB II. Hinzu kommen die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen wie dem Wohngeld, die eine Abstimmung mit anderen Behörden sowie den Umgang mit unterschiedlichen Einkommensbegriffen und Verfahrenslogiken erfordern. Rund 50 % der Befragten sprechen sich in diesem Zusammenhang für Erleichterungen im Datenschutzrecht aus. Anforderungen übergeordneter Stellen – wie etwa von Bundesländern oder den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit – werden von einem Drittel der Geschäftsführungen als hemmend wahrgenommen. 29 % sehen Verbesserungspotenzial bei der Qualität der IT. Bemerkenswert ist, dass alle Geschäftsführungen Effizienzreserven im bestehenden System sehen.

Abbildung 5
Organisatorische Einsparpotenziale

aus Sicht der Geschäftsführungen der Jobcenter

Organisatorische Einsparpotenziale

N = 301 Geschäftsführungen; Frageformulierung: „In welchen Bereichen sehen Sie das größte Potenzial, Verwaltungsaufwand einzusparen?“, max. 2 Nennungen pro befragter Person möglich.

Quelle: Online-Jobcenter-Befragung (Bernhard et al., 2024), Welle 2 (2025), eigene Berechnungen.

Fazit

Mit dem Bürgergeld-Gesetz sollte die Grundsicherung für Arbeitsuchende einer grundlegenden Reform unterzogen werden (Gellermann et al., 2025). Ziel war es insbesondere, eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen – ein Anspruch, der in der Vergangenheit in vielen Fällen nicht eingelöst werden konnte (Bruckmeier & Hohmeyer, 2018). Leistungsberechtigte sollten eine dauerhafte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten und langfristig unabhängig von Sozialtransfers werden. Zu diesem Zweck wurde der so genannte Vermittlungsvorrang abgeschafft und die berufliche Qualifizierung gestärkt.

Unter dem Eindruck des inflationsbedingten Preisanstiegs infolge des Ukrainekriegs wurde zudem der Anpassungsmechanismus für die Regelsatzbemessung reformiert, was zu einem deutlichen Anstieg des Bürgergelds führte. Diese Maßnahme war jedoch kein originärer Bestandteil des Reformkonzepts, wie es die SPD bereits 2019 formuliert hatte – und selbst im Referentenentwurf des Bürgergeld-Gesetzes vom August 2022 sucht man diese vergeblich. Mit anderen Worten: Die Bürgergeldreform stärkte in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung vor allem die fördernden Elemente und – unter dem Eindruck der externen Krisen – auch die finanzielle Absicherung. Fordernde Elemente wie Leistungskürzungen wurden nicht vollständig abgeschafft, aber im Vergleich zu den Regelungen, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sanktionsrecht im SGB II galten, jedoch abgeschwächt. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass neben der Erhöhung des Bürgergeldes insbesondere die Sanktionsregelungen im Zentrum der öffentlichen Kritik standen.

Nicht zuletzt unter dem Eindruck der anhaltenden Kritik hatte die Ampel-Regierung bereits im Frühjahr 2024 damit begonnen, ihre Reform zu korrigieren – zugleich motiviert von möglichen fiskalischen Einsparungen im Bundeshaushalt. Mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde das Sanktionsrecht um die Möglichkeit einer vollständigen Streichung des Bürgergeldes erweitert. Wenige Monate später sollte weitere Verschärfung folgen, darunter eine Ausweitung der Zumutbarkeitskriterien und verschärfte Leistungskürzungen. Diese Änderungen konnten infolge des Bruchs der Ampel-Koalition jedoch nicht mehr realisiert werden. Die Nachfolgeregierung aus CDU/CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag nun eine Reform des SGB II mit vergleichbarer Stoßrichtung angekündigt.

Aus Sicht vieler Jobcenter-Beschäftigter dürften die geplanten Änderungen in eine richtige Richtung weisen. Das zumindest legen die hier präsentierten Ergebnisse der Jobcenter-Befragung nahe. Leistungsminderungen werden von einer Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigen als unverzichtbares Element im Vermittlungsprozess betrachtet. Zudem sprechen sich die Befragten mehrheitlich für höhere Leistungsminderungssätze aus, als sie mit dem Bürgergeld-Gesetz zunächst beschlossen wurden.

Hervorzuheben ist vor allem der – im Vergleich zur öffentlichen Debatte – differenziertere Blick der Jobcenter-Beschäftigten auf die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Leistungsberechtigten auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Viele dieser Hürden, wie etwa gesundheitliche Einschränkungen, entziehen sich dem unmittelbaren Einfluss der Jobcenter – auch wenn sich die Politik in den letzten Jahren verstärkt um eine bessere Abstimmung von Arbeits- und Gesundheitsförderung bemüht hat (Boockmann et al., 2024). Die Einschätzungen der Jobcenter-Beschäftigten sensibilisieren somit für Aspekte, die in der oft zugespitzten Debatte häufig ausgeblendet werden. Dazu zählen neben der hohen Relevanz von nicht-motivationalen Hemmnissen auf Seiten der Leistungsberechtigten auch organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen, die die Beschäftigten in den Jobcentern vielfach beklagen. Dies zeigt einmal mehr, dass die öffentliche Diskussion um die Grundsicherung für Arbeitsuchende mitunter an den zentralen (arbeitsmarkt-)politischen Herausforderungen vorbeigeht.

Literatur

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Bernhard, S., Nützel, U.-M., Osiander, C., Ramos Lobato, P. & Zins, S. (2024a). OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld. IAB-Forschungsbericht, 17/2024.

Bernhard, S., Osiander, C. & Ramos Lobato, P. (2024b). Jobcenter-Beschäftigte finden die verschiedenen Elemente des Bürgergeldes unterschiedlich sinnvoll. IAB-Forum.

Beste, J., Coban, M. & Trappmann, M. (2023). Zahlreiche Faktoren verringern die Erfolgsaussichten von Grundsicherungsbeziehenden. Wirtschaftsdienst, 103(2), 123–129.

Brücker, H., Ehab, M., Jaschke, P. & Kosyakova, Y. (2024). Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten: Verbesserte institutionelle Rahmenbedingungen fördern die Erwerbstätigkeit. IAB-Kurzbericht, 10/2024.

Bruckmeier, K. & Hohmeyer, K. (2018). Arbeitsaufnahmen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern: Nachhaltige Integration bleibt schwierig. IAB-Kurzbericht, 02/2018.

Boockmann, B., Brussig, M. & Nolting, H.-D. (Hrsg.). (2024). Special issue: Arbeits- und Gesundheitsförderung: Neue Analysen zur institutionellen Differenzierung und Interpenetration. Zeitschrift für Sozialreform, 70(4).

Bundesregierung. (2022). Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergelds (Bürgergeld-Gesetz).

CDU, CSU & SPD. (2025). Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 21. Legislaturperiode.

Fertig, M. (2015). Quantitative Wirkungsanalysen zur Berliner Joboffensive. IAB-Forschungsbericht, 6/2015.

Fitzenberger, B. (2024, 11. März). Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. IAB-Forum.

Gellermann, J., Penz, R. & Ramos Lobato, P. (2025). Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? Wirtschaftsdienst, 105(1).

Globisch, C., Berger, F., Feldens, S., Fuchs, P. & Kupka, P. (2025). Wie komplexe Problemlagen im Fallmanagement bearbeitet werden. IAB-Kurzbericht (im Erscheinen).

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Oschmiansky, F., Popp, S., Riedel-Heller, S., Schwarzbach, M., Gühne, U. & Kupka, P. (2017). Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung. IAB-Forschungsbericht, 14/2017.

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Statistik der Bundesagentur für Arbeit. (2024). Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen. Blickpunkt Arbeitsmarkt Juli 2024.

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Schiele, M., Tübbicke, S., Wolf, M. & Wolff, J. (2025). Rechtsfolgenbelehrungen bei wiederholter Arbeitsverweigerung – Nicht viel zu berichten. IAB-Forum (im Erscheinen).

Title: Job centre employees on citizen’s allowance (Bürgergeld): challenges are significant and complex

Abstract: Within just a few years, politicians in Germany have made several course corrections in the orientation of basic security for job seekers, with direct consequences for the job centres, which must implement these reforms. Job centre employees were surveyed in two waves of the survey. The result: Employees share key criticisms of the public debate on the citizens’ allowance reform. This applies to both work incentives and the sanction provisions in the Social Code (SGB II). For example, 84% of respondents believe benefit cuts are necessary to ensure the cooperation of benefit recipients. In this respect, the reform planned by the governing coalition appears to be a step in the right direction from the perspective of many job centre employees. However, compared to the public debate, job centre employees have a more nuanced view of the diverse challenges that benefit recipients face on their way back into the job market. Mental illness is cited as the biggest problem.

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© Der/die Autor:in 2025

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