Die Lage der deutschen Wirtschaft ist dramatisch. Die seit fast drei Jahren stagnierende bis rückläufige Wirtschaftsleistung hat einen spürbaren Stellenabbau in vielen Branchen und steigende Insolvenzzahlen zur Folge. Ob die massive Erhöhung der Staatsausgaben zumindest zu einer temporären Erholung in den kommenden Jahren führen wird, bleibt abzuwarten. Allseits werden Strukturreformen und Bürokratieabbau gefordert. Auffällig ist jedoch, dass in diesem Zusammenhang die Bedeutung des „European Green Deal“, initiiert von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen im Jahr 2019, kaum diskutiert wird. Dieser hat zum Ziel, in der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, d. h. die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren. Im Jahr 2021 wurden die Zwischenziele durch das „Fit for 55“-Paket signifikant verschärft. Demnach sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % (zuvor 40 %) gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden, um die Vorgaben des Europäischen Klimagesetzes zu erreichen. Darüber hinaus sollen weitere wichtige Umweltziele wie der Erhalt der Biodiversität, der Schutz der Ökosysteme und die Verringerung der Umweltverschmutzung angegangen werden. Die ideale Wirtschaft der Zukunft ist zirkulär, verursacht nur sehr wenig oder gar keine Umweltverschmutzung, basiert überwiegend auf erneuerbaren Energien und ist klimaneutral.
Diese Vision ist unstrittig. Deren Realisierung erfordert jedoch eine tiefgreifende Transformation wichtiger Wirtschaftsbereiche, darunter die Energiewirtschaft, die industrielle Fertigung, die Mobilität sowie der Immobiliensektor und die Landwirtschaft. Gleichzeitig gilt es, die Attraktivität der EU für Investitionen, Innovationen und Talente zu erhalten. Insbesondere in den letzten fünf Jahren hat die EU-Kommission eine große Anzahl von Richtlinien, Verordnungen und delegierten Rechtsakten zur Implementierung des Green Deal auf den Weg gebracht. Dadurch ist eine komplexe Regulierungsarchitektur entstanden, deren Vorgaben von Unternehmen oftmals parallel umgesetzt werden müssen und nicht selten zu kumulativen Belastungen durch steigenden Investitionsbedarf und höhere operative Kosten führen. Angesichts der zahlreichen globalen Krisen wächst die Sorge, dass der dadurch entstandene Transformationsdruck Unternehmen überfordern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefährden könnte.
Man muss sich nur die Automobilindustrie ansehen, die bekanntlich entlang der Wertschöpfungskette unter existenziellem Druck steht. Hier greifen künftig beispielsweise die Emissionshandelsrichtlinie II, die verschärfte Regulierung zu Schadstoffemissionen auf Flottenebene, die erweiterten Anforderungen der Euro 7 Norm, die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie, die Batterie-Verordnung oder die Regulierung für nachhaltige Produkte sowie zahlreiche Vorschriften aus dem „Zero Pollution Action Plan“ (EU-Aktionsplan für eine schadstofffreie Umwelt) und dem „Circular Economy Action Plan“ (EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft). Vom europäischen Lieferkettengesetz ganz zu schweigen. Auch energieintensive Sektoren wie Stahl, Chemie oder Zement unterliegen direkt oder indirekt den schrittweisen Verschärfungen, die sich aus dem Emissionshandelssystem, der Richtlinie für Erneuerbare Energien, der Energieeffizienz-Richtlinie oder der Industrieemissionsrichtlinie ergeben. Hinzu kommt eine Vielzahl von Vorschriften, die aus den Paketen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Förderung der Kreislaufwirtschaft resultieren.
Damit kein Missverständnis entsteht: Jede dieser Initiativen mag für sich genommen sinnvoll sein. Allerdings kann ihre kombinierte Wirkung die Wettbewerbsfähigkeit Europas beeinträchtigen, insbesondere in einem fragilen wirtschaftlichen Umfeld. Was könnte man tun? Obwohl die Europäische Kommission bei den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren Folgenabschätzungen durchgeführt hat, fehlt es an einer Untersuchung der kumulativen Auswirkungen der zahlreichen Vorschriften auf Investitionsbedarf und Betriebskosten in einzelnen Branchen. Dies sollte man dringend nachholen. Die Ergebnisse könnten Grundlage für eine sorgfältige Diskussion über Umsetzungsfristen und Berichtspflichten im Rahmen des Green Deal sein und dazu beitragen, Kompromisse zwischen Umweltzielen und Wettbewerbsfähigkeit in besonders belasteten Sektoren zu finden.
Wir benötigen mehr Initiativen wie das kürzlich vorgeschlagene „Omnibus-I-Paket” der Kommission. Diese zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, größenabhängige Erleichterungen für Unternehmen einzuführen und längere Umsetzungsfristen einzuräumen („Stop-the-Clock“). Diesem Beispiel folgend könnte man die durch das „Fit for 55“-Paket eingeführten beschleunigten Umsetzungsziele – wo erforderlich – anpassen und beispielsweise um fünf Jahre auf 2035 verschieben, ohne die endgültigen Ziele aufzugeben. Denn die Welt hat sich seit 2021 stark verändert. Die europäische Politik würde Handlungs- und Anpassungsfähigkeit beweisen und einen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung leisten.