Seit Wochen ringt die Politik um die Rente mit 63, welche die Alterssicherungskommission zur Streichung vorgeschlagen hat. Das Argument für die Beibehaltung: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat (lange) genug (Beiträge) gezahlt. Allerdings: Hier wird nicht um die Anerkennung besonderer Leistungen gerungen, sondern um ein Privileg.
Ein Blick auf die Beitragsseite zeigt die Dimensionen. Wer 1961 geboren wurde, 1981 in den Arbeitsmarkt eintrat und seitdem durchgängig beschäftigt war, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Zwischen 1981 und 2025 hat er im Mittel 19 % seines Bruttogehaltes an die Rentenversicherung entrichtet, Arbeitgeberanteil eingeschlossen.
Nehmen wir diesen Beitragssatz als Maßstab für einen Lebensleistungsvergleich mit einer Person des Jahrgangs 2006, die in diesem Jahr in den Arbeitsmarkt eintritt. Nach geltendem Recht hat sie bis zum Rentenzugang mit 67 einen gemittelten Beitragssatz von 21,3 % zu erwarten. Bei durchgängigem Durchschnittsentgelt zahlt sie 58.000 € mehr ein als beim Maßstabssatz von 19 %, ohne je Beitragsjahr mehr Rentenanspruch zu erwerben als der Jahrgang 1961.
Die Rente mit 63 ist nur ein Teil des Pakets der Kommission. Was das Paket dem Jahrgang 2006 abverlangt, lässt sich am selben Maßstab messen. Im Umlageverfahren senkt es diesen Betrag deutlich, von 58.000 € auf rund 32.000 €. In der hier verwendeten Modellrechnung, die in Kalenderjahren zählt, ergibt sich daraus ein über die Erwerbsphase gemittelter Beitragssatz von 20,28 %. Unterstellt ist dabei ein Rentenzugang von 67,5 Jahren, den die Kommission als ersten Schritt zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung bis 2041 vorschlägt. Hinzu kommt die neue gesetzliche Kapitalrente, ein Pflichtbeitrag von 2 % auf das Einkommen, gesammelt auf individuellen Kapitalkonten: bis zum Rentenzugang 46.000 €. Das Paket entlastet den Jahrgang 2006 also nicht, es schichtet um: 26.000 € weniger Umlagebeitrag, dafür eine Zwangsersparnis mit Rendite, aber ohne vollständige Verfügungsrechte: Unterm Strich zahlt er 20.000 € mehr ein als nach geltendem Recht.
Dem steht gegenüber, was die Streichung der Rente mit 63 den Älteren abverlangt. Stellten wir uns vor, sie träfe einen Arbeitnehmer Jahrgang 1961 mit durchschnittlichem Entgelt unmittelbar: Wer die 45 Beitragsjahre erfüllt und abschlagsfrei gehen könnte, zahlte bis zur Regelaltersgrenze zwei Jahre länger ein, gut 19.000 €, vergolten mit zwei zusätzlichen Entgeltpunkten, also rund 85 € höherer Monatsrente, lebenslang. Die Belastungen der Jahrgänge 1961 und 2006 sind dabei nicht unmittelbar vergleichbar: Der Jahrgang 2006 ist vollumfänglich betroffen, vom Jahrgang 1961 nur diejenigen, die die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wählten. Bleibt die Rente mit 63, steigt die Vorleistung des Jahrgangs 2006 weiter; die 32.000 € gelten für das Paket einschließlich der Streichung. Er zahlt drei Jahre länger ein, geht drei Jahre später in Rente und finanziert mit einem deutlich höheren Durchschnittsbeitragssatz auch die besonders langjährig Versicherten mit. Dagegen regt sich bei keinem Ministerpräsidenten und bei kaum einem Bundespolitiker nennenswerter Widerstand. Der lauteste Widerstand kommt zugunsten jener Gruppe, von der vergleichsweise wenig verlangt wird: zwei Beitragsjahre, vergütet mit zwei Entgeltpunkten.
Der Protest richtet sich nach der Sichtbarkeit der Belastung. Eine Streichung der Rente mit 63 macht Verlierer zum Stichtag unmittelbar ersichtlich. Die vorgesehene Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel ist hingegen hinreichend versteckt, obwohl dieser ungleich breiter wirkt. Bei steigendem Rentnerquotienten dämpft er die jährlichen Rentenanpassungen – sowohl bei laufenden als bei künftigen Renten. Die Kommission will den Gewichtungsparameter α erhöhen, was dessen Wirkung verstärkt. Dagegen rührt sich kaum Protest. Verteidigt wird mit der Rente mit 63 dagegen eine Regelung, von der nach dem Befund der Kommission vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren. Großzügig ist das Paket gegenüber den Jüngeren jedenfalls nicht. Die Babyboomer trifft es milder, als die Rechnung zur sofortigen Abschaffung nahelegt: Die Kommission will die Rente mit 63 zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt streichen, aber unter Wahrung des Vertrauensschutzes. Die Zumutung für den Jahrgang 1961 kann daher geringer ausfallen, die für den Jahrgang 2006 nicht. Die zusätzliche Steuerfinanzierung zur Sicherung des Rentenniveaus der rentennahen Jahrgänge ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
45 Jahre Lebensleistung verdienen Anerkennung. Anerkennung ersetzt jedoch keine intergenerationale Budgetrestriktion. Was im Umlageverfahren einer Generation erlassen wird, muss eine andere aufbringen. Wer Begünstigungen mit dem Begriff der Lebensleistung zu immunisieren versucht, dabei aber die Anpassungslast noch stärker an junge Generationen weiterreicht, schützt nicht den Generationenvertrag, sondern Besitzstände.