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Die Rentendebatte kreist um alte Konzepte – doch die demografischen Herausforderungen verlangen andere Ansätze. Mit der „ResilienzRente“ wird ein Modell vorgestellt, das die strukturelle Benachteiligung einer geringeren Lebenserwartung korrigiert, die mit niedrigeren Einkommen einhergeht. Eine Simulation der Effekte bis 2060 zeigt: Systemstabilität und Beitragsgerechtigkeit lassen sich durch degressive Mechanismen wirksam miteinander verbinden.

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) weist eine systematische Umverteilung zugunsten höherer Einkommen auf. Ursache ist ein Konstruktionsproblem: Die Rentenansprüche werden in monatlichen Zahlungen bemessen, obwohl die zugrunde liegende Lebensleistung ein gesamtes Erwerbsleben umfasst. Da Personen mit höherem Einkommen signifikant länger leben, beziehen sie nicht nur höhere Monatsrenten, sondern diese auch über einen längeren Zeitraum. Der positive Zusammenhang zwischen Einkommen und Lebenserwartung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zudem weiter verstärkt (Auerbach et al., 2017; Haan et al., 2020).

Betrachtet man die Rentenversicherung über den gesamten Lebensverlauf, wird dieser Effekt besonders deutlich. Setzt man die Summe der erwarteten Rentenzahlungen ins Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen, ergibt sich die interne Rendite der GRV. Diese variiert erheblich zwischen einzelnen Versicherten und fällt für Personen mit höherer Lebenserwartung systematisch günstiger aus (Richter & Werding, 2020). Bereits Breyer (2013) leitet daraus die Notwendigkeit einer Reform der Entgeltpunktelogik ab. Entsprechende Ansätze wurden jüngst auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021) sowie vom Sachverständigenrat (SVR Wirtschaft, 2023) aufgegriffen.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob, sondern wie die implizite Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt werden kann, und wie sich dadurch zugleich die Herausforderungen des demografischen Wandels entschärfen lassen. Herkömmliche Reformansätze wie eine Anhebung des Rentenalters oder eine stärkere Kapitaldeckung adressieren intragenerative Verzerrungen nicht.

Die ResilienzRente als integriertes Reformkonzept

Ein wirksamer Reformansatz kann auf den Ideen von Breyer (2013) und dem Sachverständigenrat (2023) aufbauen. Durch eine degressive Zuteilung von Entgeltpunkten (mit steigendem Einkommen gibt es weniger zusätzliche Entgeltpunkte) können Rentenansprüche gezielter gesteuert werden, ohne die individuelle Rangposition der Versicherten zu verletzen. Eine solche Ausgestaltung bewegt sich – bei Wahrung der ordinalen Äquivalenz und ausschließlicher Anwendung auf künftige Anwartschaften – im verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wie eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (2023) nahelegt. Mehr Lebensleistung bedeutet dann auch in Zukunft eine höhere Rente. Wird diese Maßnahme mit einer getrennten Anpassung von Bestands- und Zugangsrenten kombiniert, wobei Bestandsrenten mit der Inflation und Zugangsrenten weiterhin mit der bestehenden Rentenanpassungsformel wachsen, entsteht ein integriertes Konzept: die ResilienzRente.

Resilienz beschreibt in diesem Zusammenhang die Fähigkeit der GRV, ihre Leistungs- und Beitragssatzziele in einem fortgesetzten demografischen Schock gleichzeitig aufrechtzuerhalten. Relativ gleiche Rente für relativ gleiche Leistung: Das ist das Kernversprechen der Teilhabeäquivalenz, das deutlich gestärkt und neu etabliert würde.

Mit der Degression in der Entgeltpunktezuteilung soll der Grenzertrag an Entgeltpunkten (EP) mit steigendem Einkommen abnehmen. Der Lebenserwartungsvorteil hoher Einkommen wird demnach durch absolut niedrigere hinzukommende Rentenansprüche ausgeglichen. Die ungewollte Umverteilung wird bereits in der Anspruchsentstehung systematisch reduziert. Mathematisch ist dies auf verschiedenen Wegen darstellbar, denen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht im Detail gewidmet wird. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen exemplarisch drei Typen von Degressionsmodellen betrachtet werden.1

Alle Varianten sind so angelegt, dass sie – wie unter geltendem Recht – für ein durchschnittliches Einkommen pro Jahr weiterhin einen EP zuteilen. Innerhalb der Versichertengemeinschaft, die in diesem Jahr aktiv einzahlt, findet aber eine Umgewichtung der Einzahlungsleistungen statt: Niedrige Einzahlungsbeträge werden aufgewertet (erhalten relativ mehr EP), hohe Einzahlungsbeträge werden in der Anspruchsentstehung reduziert. Dies gleicht unmittelbar bei Anspruchserwerb die Renditeunterschiede aus: Die GRV verteilt nun weniger über unterschiedliche Lebenserwartungen um. Drei mögliche Ausgestaltungsformen der neuen Entgeltpunktezuteilung finden sich in Abbildung 1. Qt stellt das Einkommen eines Versicherten relativ zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten dar, EPt die durch Beiträge auf dieses Einkommen erworbenen Entgeltpunkte; jeweils in einem beliebigen Jahr t nach Einführung der Reform.

Abbildung 1
Verschiedene Degressionstypen
Verschiedene Degressionstypen

Quelle: eigene Darstellung.

Die in Abbildung 1 dargestellten Degressionsvarianten erzielen durch ihre Ausgestaltung unterschiedlich starke (Rück-)Umverteilungseffekte. Das ihnen gemeinsame Ziel der Angleichung der internen Rendite lässt sich auch erreichen, wenn von den bei hohen Einkommen abgeschöpften (überzähligen) Entgeltpunkten nichts an niedrige Einkommen „weitergereicht“ wird. Da die ResilienzRente langfristig niedrige Renten stützen soll, ist eine Aufwertung kleiner Einkommen bei der Anwartschaftsentstehung vorzuziehen. Überdies werden in den vorgeschlagenen drei Varianten die reduzierten Anwartschaften oberhalb des Durchschnittseinkommens nicht vollumfänglich weitergereicht. Dadurch reduziert sich die Gesamtauszahlungsleistung in der Zukunft und die GRV spart Rentenauszahlungen ein. Eine Umkehrung der Rangfolge findet nicht statt: Höhere Beitragsleistungen führen weiterhin zu höheren Rentenansprüchen.

Der zweite Anker der ResilienzRente ist die Trennung von Zugangs- und Bestandsrenten. Solange ein Versicherter aktiv am Erwerbsleben teilnimmt, werden seine absoluten Rentenansprüche (wie unter geltendem Recht) mit den Löhnen dynamisiert. Ist der Renteneintritt erreicht, steigen die Renten fortan mit der Preisentwicklung. Die Kaufkraft einer Rente bleibt auf dem Niveau des Renteneintritts erhalten. Die Verbindung beider Maßnahmen soll sowohl zu einer schnellen als auch nachhaltigen Entlastung der GRV und einer Annäherung an eine gleichmäßige Rendite für alle Einkommensgruppen führen.

Ein Prognosemodell

Die Auswirkungen der Anpassungen werden anhand eines einfachen Gleichgewichtsmodells der GRV auf Basis der 15. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bis zum Jahr 2060 berechnet.2 Ausgangspunkt sind eine angenommene Inflation von 2 % und ein unterstelltes Nominallohnwachstum von 3 %. Der Bundeszuschuss wächst ebenfalls mit 3%. In der Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass der aktuelle Reformpfad („Haltelinie“ bis 2031, ab dann neues Recht) eingehalten wird. In der Prognose entfaltet die Reform ab dem Jahr 2032 schrittweise ihre Wirkung, wobei der Einfluss der degressiven Entgeltpunktezuteilung erst allmählich an Bedeutung erlangt.3

Wirkungen der ResilizenRente auf die Beitragssätze

Die Modellrechnungen zeigen, dass die Inflationsanpassung der Bestandsrenten eine unmittelbare Wirkung auf die Beitragssätze entfaltet und die Bedeutung der degressiven EP-Zuteilung mit fortschreitender Zeit zunimmt (Abbildung 2). Die Spreizung zwischen den Reformvarianten erklärt die unterschiedlich hohen Beitragssätze zum Ende des Betrachtungszeitraums. Da sie zusätzlich alle weniger umverteilen als entziehen, fällt der Beitragssatz langfristig erheblich niedriger aus als im Ausgangsszenario (geltendes Recht). Die Reform ist also – egal in welcher Form sie durchgeführt wird – beitragssatzsenkend. Ein Anstieg der Beitragssätze bis in die 2030er Jahre kann gleichwohl nicht verhindert werden, da die bestehende Rechtslage ein Standardrentenniveau von mindestens 48 % festschreibt. Abbildung 2 zeigt auch: Je stärker der Eingriff, desto drastischer können die Beitragssätze im Zeitverlauf wieder zurückgehen und das gegenwärtige Niveau gegebenenfalls sogar noch unterschreiten. Der abrupte Abfall des Beitragssatzes in 2036 ist dem Einsetzen des Generationenkapitals geschuldet, dessen Wirkung aber im Ausgangsszenario bereits im Folgejahr verpufft.

Abbildung 2
Beitragssätze unter verschiedenen Reformregimes

Anteil am beitragspflichtigen Bruttoverdienst

Beitragssätze unter verschiedenen Reformregimes

Quelle: eigene Darstellung.

Bestands- und Zugangsrenten im Reformmodell

Eine Absenkung der Beitragssätze allein kann nicht Ziel einer Reform sein. Ohne die Betrachtung der Entwicklung der Rentenniveaus ist nicht erkennbar, ob die GRV ihrem Versicherungszweck nachkommt. Die Betrachtung muss zudem aufgeteilt werden: Durch die Inflationsanpassung der Bestandsrenten hat das Standardrentenniveau allein keine Aussagekraft mehr. Die Modellrechnungen zeigen, dass das Bestandsrentenniveau sinkt. Hingegen liegt das Zugangsrentenniveau für 45 Beitragsjahre und durchschnittliches Einkommen in allen Szenarien oberhalb des Status quo (Abbildung 3).4

Je höher das Einkommen, desto stärker fallen die Einbußen an Entgeltpunkten in allen Varianten aus. Zugleich zeigt sich, dass die ResilienzRente geeignet ist, niedrige Renten zunächst zu stabilisieren und in der langen Frist deutlich aufzuwerten. Auch die Medianrente profitiert langfristig erheblich von den vorgeschlagenen Änderungen. Dadurch wird ein Ausgleich der intragenerativen Umverteilung erreicht, während die intergenerative Umverteilung durch nach 2035 sinkende Beitragssätze abgemildert wird.

Abbildung 3
Entwicklung des Standardrentenniveaus

Standardrente relativ zum Durchschnittsentgelt

Entwicklung des Standardrentenniveaus

Quelle: eigene Darstellung.

Kurz- bis mittelfristig fällt das Bestandsrentenniveau niedriger Renten in der Reformvariante unter das Niveau des Ausgangspfades (Abbildung 4). Ursache hierfür ist die Preisdynamisierung der Bestandsrenten. Trotz deutlich steigender Zugangsrenten dominiert zunächst das zahlenmäßige Übergewicht von Bestands- und Zugangsrentnern mit überwiegend klassisch gebildeten Rentenanwartschaften, sodass dieser Übergangseffekt nur durch ergänzende sozialpolitische Maßnahmen abzufedern ist.

Abbildung 4
Entwicklung des Rentenniveaus für niedrige Einkommen

Rente im 2. Einkommensdezil relativ zum Durchschnittsentgelt

Entwicklung des Rentenniveaus für niedrige Einkommen

Quelle: eigene Darstellung.

In der langen Frist erfahren niedrige Renten jedoch eine erhebliche Aufwertung, wodurch das Risiko von Altersarmut erkennbar reduziert wird. Der Reformvorschlag wirkt damit in mehrfacher Hinsicht korrigierend auf bestehende Ungleichheiten und strukturelle Herausforderungen. Die Ergebnisse belegen die Wirksamkeit der ResilienzRente deutlich.

Arbeitsanreize, Äquivalenz und Verteilung

Die Argumente für die ResilienzRente liegen auf der Hand: Langfristig geringere Altersarmutsrisiken, stabile Finanzen der GRV, sinkende Beiträge ab Mitte der 2030er Jahre und eine Abmilderung intragenerativer Umverteilung. Gegen eine solche Reform lassen sich aber auch Einwände erheben. So befürchteten Mitglieder des Sachverständigenrates, dass eine solche Reform die geltenden Äquivalenzbeziehungen verletzen oder das Arbeitsangebot stark negativ beeinflussen könne (SVR Wirtschaft, 2023). Es ist nicht auszuschließen, dass die Absenkung der internen Rendite hoher Einkommen das Arbeitsangebot in oberen Einkommensbereichen dämpft; Ausmaß und Persistenz solcher Effekte hängen davon ab, ob Rentenanwartschaften im individuellen Arbeitsangebot eine relevante Entscheidungsgröße darstellen oder gegenüber dem laufenden Erwerbseinkommen nachrangig bleiben.

Die Aufwertung kleiner Anwartschaften erhöht den Arbeitsanreiz, insbesondere im Übergangsbereich zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wer bei hohen Einkommen negative Arbeitsanreize befürchtet, muss im Umkehrschluss fragen, ob das gegenwärtige Arbeitsangebot dort tatsächlich nur auf dem Renditevorteil beruht. Dies erscheint unplausibel; aber selbst, wenn eine solche Kausalbeziehung zuträfe, ließe sich aus Gründen der intragenerativen Gerechtigkeit kein schlüssiges Gegenargument ableiten.

Die langfristige Senkung der rentenbezogenen Lohnnebenkosten führt zu sinkenden Arbeitskosten sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite, was wiederum für einen stärkeren Arbeitsanreiz bei der gesamten Erwerbsbevölkerung spräche. Ältere Arbeitnehmer hätten einen starken Anreiz zu längerer Arbeit, um weiterhin von der Lohnanpassung der Rentenanwartschaften zu profitieren. Jedes zusätzliche Erwerbsjahr ermöglicht eine höhere Kaufkraft im Ruhestand. Auch eine übermäßige Abwanderung in die Selbstständigkeit ist nicht zu erwarten: Die Selbstständigkeit hält kein Altersvorsorgesystem bereit, und die Beitragssätze sinken mittel- bis langfristig auf ihr Ausgangsniveau. Angesichts dieser Aussichten stellt sich die Frage, warum sich nicht bereits jetzt viel mehr Menschen in selbstständiger Arbeit befinden, zumal das Sozialabgabenniveau unverändert hoch ist.

Verfechter der reinen Äquivalenz übersehen zudem, dass sich die GRV stets im Spannungsfeld zweier Hauptprinzipien befand: Äquivalenz und Solidarität. Die reine Äquivalenz hat überdies in der GRV nie gegolten. Bereits der Versicherungsstatus (Teilhabe) begründet ein Anrecht auf Zahlung einer Rente. Die stärkere Heranziehung hoher Einkommen zur nachhaltigen Finanzierung hat klar solidarische Elemente und reduziert zudem die bestehende Umverteilung in der GRV – sie schafft tatsächlich mehr Äquivalenz, wo diese bisher zu wenig Berücksichtigung fand. Die Ausgestaltung der Degression ist dabei kein Selbstzweck, sondern muss so gesetzt werden, dass die Reduktion intragenerativer Umverteilung nicht in eine Überentlastung künftiger Beitragszahler umschlägt.

Mehrheiten, Verlierer und Reformbarrieren

Der ökonomischen Logik der ResilienzRente steht die Frage nach ihrer Durchsetzbarkeit im politischen Willensbildungsprozess gegenüber. Politische Mehrheiten für ambitionierte Reformvorhaben werden häufig weniger durch ihre ökonomische Stringenz oder Effizienz erlangt, sondern vielmehr aus der individuellen Erkenntnis der Wähler zu den persönlichen Folgen eines solchen Projekts. Was gesamtgesellschaftlich rational ist, muss es aus individueller Sich nicht sein. Eine vollständige Umsetzung der ResilienzRente hängt daher auch davon ab, was die Wähler mit ihr gewinnen oder verlieren.

Die ResilienzRente besteht aus zwei Reformkomponenten: Der degressiven Entgeltpunktezuteilung und der Preisdynamisierung der Bestandsrenten. Wie die Prognose zeigt, profitiert der Großteil der Bevölkerung von der neuen Entgeltpunktezuteilung; eine Zustimmung der Mehrheit der Wähler wäre diesem Teil der Reform also gewiss. Bestandsrentner zum Zeitpunkt der Reform sind ebenfalls nicht betroffen, rentennahe Jahrgänge nur mit einem geringen Teil ihrer Anwartschaft. Eine Umsetzung erscheint realistisch. Die intendierte Preisdynamisierung der Bestandsrenten hingegen führt langfristig zu einer Absenkung der internen Rendite der GRV für das gesamte Versichertenkollektiv. Bestandsrentner werden unmittelbar betroffen, und dies bei einem steigenden Rentnerquotienten. Die größere Zahl der Rentner macht sich in (indirekten) Abstimmungen über Rentenreformen bemerkbar. Für Bestandsrentner ist eine Zustimmung zur ResilienzRente rational unattraktiv.

Die Wirksamkeit der ResilienzRente setzt die vollständige Umsetzung beider Reformkomponenten und damit besondere politische Bedingungen voraus. Erforderlich wäre entweder eine Bündelung der Reformelemente mit Maßnahmen, bei der individuelle Verluste einzelner Gruppen durch wahrnehmbare gesamtwirtschaftliche oder fiskalische Vorteile überlagert werden, oder ein externer Anpassungsdruck, der Präferenzstrukturen verändert. Solange Rentenreformen primär anhand kurzfristiger Effekte bewertet werden, bleibt der politische Spielraum für Maßnahmen begrenzt, deren Nutzen erst mittelfristig sichtbar wird. Die politische Umsetzbarkeit ist damit weniger eine Frage ökonomischen Konsistenz als institutioneller und kommunikativer Rahmenbedingungen.

Perspektiven einer resilienteren Rentenversicherung

Die ResilienzRente verdeutlicht, dass auch Reformkonzepte abseits der traditionellen Pfade Erfolg versprechen und mehrere Herausforderungen gleichzeitig adressieren können. Sobald die reflexhafte Fixierung auf eine nur zum Teil bestehende Äquivalenzbeziehung aufgegeben wird und sich der Blick für die bestehenden Umverteilungsaspekte weitet, werden neue Wege für die Rentenversicherung erschlossen. Durch Degression und Trennung von Anwartschaft und Bestand lassen sich Verteilungswirkungen adressieren, ohne die bisherigen Rangfolgen der Versicherten nach ihren Beitragsleistungen zu verletzen.

Für die weitere Ausgestaltung sind insbesondere empirische Fragen zentral: das Ausmaß einkommensabhängiger Renditedifferenzen, die sich daraus ergebende, geeignete Form und Intensität der Degression sowie etwaige Übergangsmechanismen zwischen Status quo und neuem Rentenregime. Eine auf dieser Basis kalibrierte Reform könnte entscheidend dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit der GRV zu erhöhen, ohne neue systemische Verzerrungen zu erzeugen. Die aktuell öffentlich diskutierten Reformoptionen lassen das eigentliche Konstruktionsproblem unberührt. Der demografische Druck wird strukturelle Reformen früher oder später daher erzwingen. Die Frage ist damit nicht, ob Strukturreformen kommen, sondern wann und wie: vorausschauend gestaltet oder unter dem Druck akuter Finanzierungsprobleme. Die ResilienzRente ist ein Angebot für den ersten Fall.

Der vorliegende Artikel ist eine gekürzte, aktualisierte und ergänzte Version einer Dissertation von Rühl (2024).

  • 1 Lineare Degression mit

    EP(Q)= { 1,75×Q, Q0,5 1,75×0,5+0,25×(Q0,5), Q>0,5

    Stufendegression mit

    EP(Q)= { 1,2×Q, Q<0,5 1,2×0,5+0,8×(Q0,5), 0,5Q<1 1,2×0,5+0,8×(10,5)+0,4×(Q1), Q1

    Exponentialdegression mit

    EP(Q)= 1,3× ( 1 e -1,5Q )

    Es sind zahlreiche Ausgestaltungsvarianten denkbar (Rühl, 2024).
  • 2 Detaillierte Erläuterung des Modells bei Rühl (2024). Im Unterschied zur dortigen Modellvariante werden sämtliche Bundesmittel und ein reduzierter Korrekturfaktor in die Prognose einbezogen. Die jüngst erschienene 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung bestätigt die hier zugrundegelegten demografischen Trends in den Kernannahmen.
  • 3 Dies liegt daran, dass die Reform nicht rückgreifend wirkt; ein Arbeitnehmer mit im Jahr 2032 45 Jahren durchgehender Beitragsleistung hat davon nur ein Jahr unter der ResilienzRente eingezahlt; im Jahr 2047 ist bereits ein Drittel der Beitragsjahre im neuen Modell erfasst.
  • 4 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde nur die Darstellung der Exponentialdegression gewählt. Die Ergebnisse der anderen Optionen zeigen eine gleichgerichtete Wirkung mit unterschiedlich starker Verteilungs- und Einsparwirkung.

Literatur

Auerbach, A. J., Charles, K. K., Coile, C. C., Gale, W., Goldman, D., Lee, R., Lucas, C. M., Orszag, P. R., Sheiner, L. M., Tysinger, B., Weil, D. N., Wolfers, J. & Wong, R. (2017). How the Growing Gap in Life Expectancy May Affect Retirement Benefits and Reforms. The Geneva Papers on Risk and Insurance – Issues and Practice, 42(3), 475–499.

Breyer, F. (2013). Gesetzliche Rente: Bedeutet Teilhabeäquivalenz Verteilungsneutralität? — Ein weiterer Irrtum. Wirtschaftsdienst, 93(2), 117–119.

Haan, P., Kemptner, D. & Lüthen, H. (2020). The rising longevity gap by lifetime earnings – Distributional implications für the pension system. The Journal on the Economics of Ageing, 17(C), 1–24.

Richter, W. F. & Werding, M. (2020). Unterschiedliche Lebenserwartungen und Rentenanpassung. Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 21(4), 398–402.

Rühl, R. M. (2024). Neue Wege der Rentenversicherung – Möglichkeiten und Perspektiven einer demographiefesteren Altersvorsorge. NMP-Verlag.

SVR Wirtschaft – Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (2023). Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren. Jahresgutachten 2023/24.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. (2023). Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6 – 3000 – 001/23.

Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2021). Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Title:ResilienzRente: A reform proposal for a merit-based pension scheme

Abstract:The pension debate revolves around outdated concepts – yet demographic challenges demand different approaches. The ‘ResilienzRente’ presents a model that addresses the structural disadvantage of lower life expectancy associated with lower incomes. A simulation of the effects up to 2060 shows that pension stability and contribution fairness can be effectively combined through degressive mechanisms.

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© Der/die Autor:in 2026

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.2478/wd-2026-0069