Der Renteneintritt der Babyboomer und die steigende Lebenserwartung stellen das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen. Die aktuellen Reformen der Bundesregierung, insbesondere die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau und die Ausweitung der Mütterrente, verschärfen langfristig die Finanzierungsprobleme. Wir präsentieren alternativ ein umfassendes Reformpaket aus vier Maßnahmen: Abschaffung der „Rente mit 63“, Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, Wiedereinsetzung und stärkere Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine inflationsorientierte Anpassung von Bestandsrenten. Nur ein solches umfassendes Reformpaket vermag die Ausgaben zu dämpfen und damit die Beitragssätze zu stabilisieren. Gleichzeitig werden damit auskömmliche Rentenleistungen gesichert.
Der demografische Wandel stellt die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vor große Herausforderungen. Seit rund 50 Jahren bleibt die Geburtenrate in Deutschland unter dem bestandserhaltenen Niveau. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren die besonders starken Jahrgänge der Babyboomer in die Rente eintreten. Außerdem steigt die Lebenserwartung nahezu kontinuierlich. Was aus individueller Sicht ein erfreulicher Faktor ist, bedeutet für die Rentenversicherung jedoch, dass die Menschen bei konstantem Renteneintrittsalter immer länger Rente beziehen. Alle drei demografischen Effekte zusammen erhöhen die Finanzierungslast für die Beitrags- und Steuerzahler.
Während 1950 noch rund 600 Erwerbsfähige auf 100 Rentner kamen, lag dieses Verhältnis 2020 bereits bei knapp 300 pro 100 Rentner und wird Prognosen zufolge bis 2050 auf etwa 230 sinken.1 Die Folge ist, dass jeder Rentner von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden muss. Die Finanzierungslast der aktiven Bevölkerung steigt, was sich auch durch Zuwanderung in realistischer Größenordnung und eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen nur noch abmildern, aber nicht mehr auflösen lässt. Auch eine beschleunigte Zunahme der Produktivität, wie es zuweilen als Lösungsvorschlag angeboten wird, hilft nicht weiter, solange an der lohnbasierten Anpassung der Rentenansprüche festgehalten wird.
Diese demografischen Verschiebungen lassen sich rein sachlogisch nur dadurch adressieren, dass entweder die erwerbsaktive Generation oder die Generation der Rentner dafür zahlen muss – oder dass die Last zwischen beiden Generationen geteilt wird: durch höhere Belastungen für die Beitrags- und Steuerzahler und/oder durch verminderte Rentenanpassungen. Jedenfalls steht das System vor einem grundlegenden, politisch explosiven Zielkonflikt: Ein zukunftsfähiges Rentensystem muss drei Anforderungen gleichzeitig erfüllen. Erstens dürfen die Beitragssätze nicht zu stark steigen, um die Erwerbstätigen nicht zu überfordern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nicht zu gefährden. Zweitens darf der Bundeszuschuss an die Rentenkassen nicht ausufern, damit der Staatshaushalt auch künftig Spielräume für andere Aufgaben behält. Und drittens sollen die Renten nicht sinken bzw. nicht völlig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden, um den Rentner:innen einen auskömmlichen Lebensabend zu sichern und das Vertrauen in die soziale Sicherung zu erhalten.
Der Status quo vor den Rentenbeschlüssen vom Dezember 2025
Doch wie weit ist das deutsche Rentensystem von diesem Dreiklang entfernt? Ein Blick auf den Status quo – also auf die Situation vor den jüngsten Reformen der Bundesregierung – zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist. Wäre das Rentensystem so geblieben, wie es vor den Rentenbeschlüssen des Bundestags vom Dezember 2025 ausgestaltet war, müssten die Beitragssätze gegenüber dem heutigen Niveau bis 2035 um 2,3 Prozentpunkte und bis zum Jahr 2050 sogar um 3,4 Prozentpunkte steigen – auf dann 22 %.2 Auch der Bundeszuschuss würde kräftig wachsen und bis 2050 real um rund 44,4 Mrd. € zulegen. Das Rentenniveau, also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn, würde zwar auf 46 % sinken, doch in absoluten Zahlen stiegen die Renten weiter an. Für den sogenannten Eckrentner, der 45 Jahre lang Beiträge aus einem durchschnittlichen Erwerbseinkommen gezahlt hat, bedeutet das: Die monatliche Rente würde trotz eines sinkenden relativen Rentenniveaus real von rund 19.000 auf rund 23.000 € steigen. Die Rentenentwicklung bliebe also positiv, auch wenn das Sicherungsniveau relativ zum Lohn zurückginge.
Die großen Herausforderungen treten somit auf der Finanzierungsseite auf. Der Beitragssatz von 22 % im Jahr 2050 käme zu weiteren steigenden Belastungen des Faktors Arbeit hinzu, z. B. aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde dadurch unattraktiver, und die Arbeitskosten würden weiter in die Höhe getrieben. Einfach die Umfinanzierung über den Bundeszuschuss auszuweiten, bietet ebenfalls keine Lösung. Bereits jetzt beträgt der Bundeszuschuss über 109 Mrd. € und beansprucht damit bereits rund 30 % des gesamten Bundeshaushalts. Die 44,4 Mrd. € locker zu machen, die im Bundeshaushalt 2050 für den Zuschuss an die Rentenversicherung bereits ohne weitere Umfinanzierung zusätzlich benötigt werden, bedeutet ohnehin eine Herkulesaufgabe angesichts der vielen Anforderungen an den Staat wie etwa die Aufrüstung der Bundeswehr, die energetische Transformation oder die Ertüchtigung der Infrastruktur. Wenn man die Steuern weiter erhöhen würde, würde dies die Erwerbsanreize nochmals mindern. Dies alles spricht dafür, die Kosten der Alterung gleichmäßiger zwischen der Rentnergeneration und der erwerbsfähigen Generation aufzuteilen.
Die Rentenbeschlüsse vom Dezember 2025: Haltelinie und Mütterrente
Im Dezember 2025 hat der Bundestag mit dem Rentenpaket II bereits vor Beginn der Arbeit der Rentenkommission weitreichende Änderungen für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland beschlossen. Besonders ins Gewicht fällt die Fortführung der Haltelinie beim Rentenniveau von 48 % bis mindestens 2031. Diese Maßnahme, so gut sie auf den ersten Blick für die Rentner:innen klingt, hat erhebliche finanzielle Folgen: Würde die Haltelinie auch über 2031 hinaus fortgeführt, müsste der Beitragssatz bis 2050 sogar auf 22,9 % steigen – läge also noch einmal beinahe einen Prozentpunkt höher als im Status-quo-Szenario. Der Bundeszuschuss müsste ebenfalls stärker steigen – hier wären rund 3,4 Mrd. € zusätzlich vonnöten. Diese Zusatzlasten für Beitrags- und Steuerzahler sind der Preis dafür, dass das Rentenniveau auf 48 % abgesichert wird. Im aktuellen Rentenpaket kommt noch die Ausweitung der Mütterrente hinzu, die jährlich rund 5 Mrd. € kostet und damit die erwerbsaktive Generation zusätzlich belastet.
Die aktuellen Reformen gehen insoweit in die falsche Richtung: Sie verschieben die demografiebedingten Lasten zu Ungunsten der jüngeren Kohorten und schaffen zudem zusätzliche Finanzierungslasten (Mütterrente). Das Rentensystem wird durch diese Reformen einen noch größeren Teil des Sozialprodukts beanspruchen, als dies durch den demografischen Wandel ohnehin der Fall wäre. Der Fokus auf die Prozentzahlen, der mit der Einführung der Haltelinien gleichsam in den Wahlkampf hineingetragen wurde, könnte in der langen Frist gefährlich werden. Denn wenn steigende Beitrags- und Steuerlasten das Wirtschaftswachstum ausbremsen, sind durchaus Szenarien möglich, in denen auch die Rentner:innen durch die Haltelinie verlieren. Sie dürften sich am Ende für Euro interessieren statt für Prozentpunkte. Und 48 % von einem kleinen Kuchen können weniger sein als beispielsweise 46 % von einem großen Kuchen. Würde durch die Reform wenigstens eines der von der Politik identifizierten Defizite wie Altersarmut oder die Regressivität des Rentensystems aufgrund unterschiedlicher Lebenserwartungen adressiert, könnte man die Reformen als eine vom Wähler gewünschte Abwägung in einem Zielkonflikt sehen. Leider wird durch die Reformmaßnahmen den relevanten Rentnergruppen nicht wirklich geholfen, denn die Haltelinie betrifft alle Rentner, die besonders vulnerablen Gruppen jedoch am wenigsten.
Ein Reformpaket zur langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems
Was wäre stattdessen nötig? Im Rahmen eines Gutachtens für die Friedrich-Naumann-Stiftung (Thum et al., 2025) konnten wir zeigen, dass kleine Korrekturen (wie ein Verzicht auf die „Rente mit 63“) inzwischen nicht mehr ausreichen. Eine nachhaltige Stabilisierung des Rentensystems kann nur durch eine Kombination verschiedener Reformmaßnahmen gelingen, die sowohl die wirtschaftliche Basis verbreitern als auch die Lasten fair zwischen den Generationen verteilen. Im Zentrum unseres umfassenden Reformpakets stehen vier Maßnahmen:
Erstens die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“)3, die bislang einen frühzeitigen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren ermöglicht. Die Abschaffung entlastet das Rentensystem gleich doppelt. Denn durch die Verlagerung des abschlagsfreien Renteneintritts nach hinten bleiben dem Rentensystem länger Beitragszahler erhalten und zugleich verkürzt sich die Rentenbezugszeit. Diese Abschaffung des abschlagsfreien frühen Renteneintritts geht zwar mit dem Nachteil einher, dass einige Personen nun länger arbeiten müssen. Aber wie eine Studie des DIW gezeigt hat (Buslei et al., 2024), dürften diese Nachteile verteilungspolitisch verschmerzbar sein. Denn die frühe Rente nutzen nicht primär Personen, die viele Jahre physisch hart gearbeitet haben und für die diese Rente eigentlich gedacht war. Hauptnutznießer sind eher ehemals gutbezahlte Angestellte, die eine lange Rentenphase ohne Abschläge genießen wollen.
Zweitens beinhaltet unser Reformpaket die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Wenn die Lebenserwartung um drei Jahre steigt, müssten zwei Jahre mehr im Erwerbsleben verbracht werden, und ein Jahr könnte als Zugewinn an Rentenzeit geltend gemacht werden. Mit dieser Maßnahme wird natürlich nicht der Belastungsanstieg durch den Renteneintritt der Babyboomer kompensiert, aber immerhin der stetige Anstieg der Rentenbezugsjahre ausgeglichen. Für die politische Akzeptanz ist es wichtig zu betonen, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters nur graduell und sehr langsam erfolgen würde. Eine „Rente mit 70“, wie sie in jüngster Zeit aufgeregt in der Presse diskutiert wurde, wäre frühestens im letzten Viertel dieses Jahrhunderts überhaupt relevant. Um das Renteneintrittsalter aus den Wahlkämpfen herauszuhalten, würde man nach dem Vorbild anderer Länder die Festlegung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sinnvollerweise einem unabhängigen Gremium übertragen, welches dieses Renteneintrittsalter auf der Basis aktueller Statistiken zur Lebenserwartung festlegt. Langsame Verschiebungen um einen oder wenige Monate im Renteneintrittsalter sollten für die meisten gesetzlich Versicherten akzeptabel sein, insbesondere da man stets die Möglichkeit hat, den Renteneintritt mit Abschlägen nach vorne zu verlagern.
Drittens schlagen wir eine stärkere Gewichtung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel vor. Dafür wird angenommen, dass die Gewichtung des Rentnerquotienten von derzeit 0,25 auf 0,5 steigt, sodass die demografische Verschiebung nicht mehr zu einem Viertel, sondern zur Hälfte auf die Renten durchschlägt – die andere Hälfte trifft weiterhin die Beitrags- und Steuerzahler. Während die ersten beiden Maßnahmen den absehbaren Rückgang des Sicherungsniveaus abmildern, verstärkt ihn diese Änderung wieder. Dabei ist zu beachten, dass nach dem deutschen Rentensystem die Renten selbst bei ungünstiger Demografie nicht sinken können. Vielmehr geht es hier um die Dämpfung des Rentenanstiegs. Die Renten würden also nur langsamer steigen als ohne diese Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors.
Und viertens umfasst das von uns vorgeschlagene Reformpaket eine inflationsorientierte Anpassung der Bestandsrenten, wie sie etwa in Österreich praktiziert wird. Dadurch steigen die Renten zwar weiterhin, aber im Regelfall langsamer als die Löhne, was die Ausgaben dämpft, ohne die Kaufkraft der Rentner:innen zu gefährden. Der Wert der angesammelten Rentenpunkte würde bis zum Renteneintritt wie bisher in Anlehnung an die Lohnentwicklung angepasst. Ab dem eigenen Renteneintritt würde der Wert der Rentenpunkte jedoch nur noch mit der Inflationsentwicklung fortgeschrieben. Für Neurentner erhöhen sich die Renten dadurch sogar im Vergleich zum geltenden Recht, weil der Nachhaltigkeitsfaktor die Zugangsrenten weniger dämpfen muss. Wer nur wenige Jahre Rente bezieht, kann im Vergleich zum bisherigen System sogar besser dastehen. Betroffen wären besonders langlebige Rentner:innen, die aufgrund der bloßen Inflationsanpassung auf Dauer verlieren würden.
Diese Reform führt somit gesamtwirtschaftlich zu Einsparungen infolge der langsamer steigenden Renten der besonders langlebigen Versicherten. Sie hat aber auch eine verteilungspolitische Komponente. Denn häufig wird beklagt, dass das deutsche Rentensystem regressiv sei, weil diejenigen, die in ihrem Erwerbsleben besonders gut verdient hätten, auch eine besonders hohe Lebenserwartung hätten und deshalb besonders lange die Renten beziehen. Durch die Dämpfung der Renten im hohen Alter würde diese Regressivität des Systems tendenziell ausgeglichen.
Die Wirkung dieses Reformpakets ist beachtlich: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt bliebe bis 2050 stabil bei 10 % – und damit deutlich unter dem Niveau des Basisszenarios für 2050. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kann ebenfalls nahezu stabil gehalten werden und stiege bis 2050 nur um knapp einen Prozentpunkt. Die Einsparungen beliefen sich im Jahr 2035 auf 26 Mrd. €, 2050 sogar auf rund 41 Mrd. €. Nur um die Größenordnung zu verdeutlichen: Diese Entlastung entspricht etwa dem Doppelten des heutigen Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder einer möglichen Senkung des Mehrwertsteuersatzes um 2,7 Prozentpunkte.
Die durch unser Reformpaket verbesserte Tragfähigkeit der Finanzierung in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat zwei wesentliche Quellen. Zum einen wird der Kuchen für alle durch den späteren Renteneintritt größer. Die Simulationsrechnung ergibt aufgrund der längeren Erwerbstätigkeit einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Status quo um fast 77 Mrd. €. Aus diesem größeren Kuchen lassen sich die steigenden Lasten des Rentensystems leichter finanzieren. Zum anderen resultiert die bessere Tragfähigkeit auch aus dem gebremsten Rentenanstieg infolge des Nachhaltigkeitsfaktors und der Inflationsanpassung. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sich Neurentner durch das Reformpaket gegenüber dem Status-quo-Szenario erkennbar besser stellen. Die Bruttostandardrente eines Eckrentners läge im Jahr 2050 mit gut 25.000 € etwa 2.100 € über dem Rentenniveau im Status quo. Die Nachteile der Inflationsanpassung ergeben sich erst über die Zeit. Während ein Neurentner auf ein relatives Rentenniveau von 48 % kommt, würde das relative Rentenniveau der Bestandsrentner:innen jedoch graduell absinken.
Die Analyse macht deutlich: Wer an einer zukunftsfesten Rente interessiert ist, kommt um umfassende, strukturelle Reformen nicht herum. Die demografische Entwicklung lässt sich nicht aufhalten, aber ihre Folgen lassen sich gestalten. Die politische Umsetzbarkeit unseres Reformvorschlags ist zweifellos herausfordernd. Maßnahmen wie die regelbasierte Anhebung des Renteneintrittsalters oder die inflationsorientierte Anpassung von Bestandsrenten sind einer breiten Bevölkerung nicht leicht zu vermitteln. Doch ein Weiter-so in der Rentenpolitik ist auch keine Alternative. Einen immer größeren Anteil der Wirtschaftsleistung für die Rentenversicherung aufzuwenden, ist auf Dauer angesichts der Fülle an weiteren politischen Herausforderungen weder generationengerecht noch finanzierbar. Die Politik steht deswegen vor der Aufgabe, soziale Ausgewogenheit und fiskalische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Ein Dreiklang aus tragbaren Beitragssätzen, einem begrenzten Bundeszuschuss und verlässlichen Renten bleibt das Leitbild – und ist nur mit einer mutigen Reformagenda erreichbar. Das vorgestellte Reformpaket bietet hierfür eine belastbare Diskussionsgrundlage.
- 1 Siehe dazu die Variante G2L2W2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (2022).
- 2 Für Details zu diesen und den folgenden Zahlen siehe Thum et al. (2025).
- 3 Der Begriff „Rente mit 63“, der sich umgangssprachlich für die Rente für besonders langjährig Versicherte eingebürgert hat, ist ungenau, da seit 2016 das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben wird. Besonders langjährig Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, können die abschlagsfreie Rente erst ab 65 Jahren beziehen.
Literatur
Buslei, H., Felder, L., Geyer, J. & Haan, P. (2024). Rente nach 45 Jahren: Auch Personen mit geringer Arbeitsbelastung gehen frühzeitig abschlagsfrei in Ruhestand. DIW Wochenbericht, 48, 759–765.
Statistisches Bundesamt. (2022). Bevölkerung im Wandel. Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung.
Thum, M., Werding, M., Ragnitz, J., Ferenc, G. & Lehmann, K. (2025). Reformoptionen für eine stabile Rente, Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
Title: Stabilising the pension system through balanced reforms
Abstract: The retirement of baby boomers and rising life expectancy pose major challenges for the German pension system. The current reforms being implemented by the Federal Government, particularly the extension of the pension-level freeze and the expansion of maternity pensions, will exacerbate long-term financing problems. As an alternative, we present a comprehensive reform package consisting of four measures: abolition of the ‘pension at 63’ rule, linking the retirement age to life expectancy, greater weighting of the sustainability factor and inflation-oriented adjustments of existing pensions. The reform package stabilises contribution rates, curbs expenditure and ensures adequate pension benefits.