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Die Rentenbezugsdauer hat sich zwischen 1960 und 2024 von 9,9 auf 20,5 Jahre mehr als verdoppelt. Diese enorme Leistungsausweitung der Rentenversicherung konnte durch ein hohes Produktivitätswachstum und eine starke Zunahme der Erwerbsbevölkerung finanziert werden. Mittlerweile ist das Produktivitätswachstum jedoch auf 0,5 % pro Jahr gesunken, und die Erwerbsbevölkerung schrumpft um etwa 400.000 Menschen pro Jahr. Eine ähnlich dramatische Ausweitung der Rentenbezugsdauer wie zwischen 1960 und 2024 ist daher für die Zukunft undenkbar. Eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung ist die natürliche Antwort darauf. Dabei ist es nicht notwendig, das Rentenalter 1:1 an die Lebenserwartung anzupassen, sondern es reicht aus, die gewonnenen Lebensjahre finanzneutral für die Rentenversicherung auf mehr Arbeit und mehr Freizeit aufzuteilen. Da sich im Großen und Ganzen das Leben in 40 Jahre Arbeit und 20 Jahre Rentenbezug aufteilt, müsste sich für ein Jahr zusätzlicher Lebenserwartung das Rentenzugangsalter um 8 Monate und die Rentenbezugsdauer um 4 Monate erhöhen – die 2:1-Regel. Geht man von der jüngsten Bevölkerungsvorausberechnung (mittlere Variante) des Statistischen Bundesamts aus, das einen Anstieg der Lebenserwartung zwischen 2023 und 2070 um 5,3 Jahre zugrunde legt, dauert es gemäß der 2:1-Regel 13 Jahre und 4 Monate, bis das Rentenalter um ein weiteres Jahr angehoben werden müsste. Ausgehend von der Rente mit 67 im Jahr 2031, wäre 2044 ein Rentenalter von 68 Jahren erreicht, 2057 von 69 Jahren, die „Rente mit 70“ aber erst 2071.

Was folgt daraus für die „Rente mit 70“? Es ist absurd, sich jetzt schon auf eine starre Altersgrenze festzulegen, die erst in 45 Jahren angemessen ist. Dazu können sich die ökonomischen und demografischen Randbedingungen der Rentenversicherung – die Zahl der Erwerbstätigen, Migration, Geburtenrate, Lebenserwartung – viel zu stark verändern. Die Pandemie hat uns gerade gezeigt, wie schnell sich Geburtenrate und Lebenserwartung ändern können. Eine dynamische Anpassung – z. B. alle fünf Jahre – nach der 2:1-Regel ist daher viel sachgerechter. Nur scheuen viele Politiker Regelbindungen. Ein Musterbeispiel für Regelbindungen sind Zentralbanken, aber genau sie stehen nicht nur in den Vereinigten Staaten derzeit unter Beschuss. Regeln schränken die Möglichkeiten von Politikern ein. Aber genau dazu sind sie da und dies besonders für Institutionen, die sehr langfristig denken müssen, wie Zentralbanken und Rentenversicherungen. Aus guten Gründen werden auch andere zentrale Elemente der Rentenversicherung durch Regeln bestimmt, z. B. die jährliche Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung.

Die „Rente mit 70“ ist aber auch deswegen unsinnig, weil nur eine Minderheit das Regelzugangsalter erreicht. 2024 beanspruchten etwa 60 % aller neuen Rentner:innen eine vorgezogene Altersrente, und von diesen fast die Hälfte die sogenannte „Rente mit 63“. Diese abschlagsfreie Frührente sollte man abschaffen, weil sich ihre Begründung – eine „außerordentlich langjährige Berufstätigkeit“ – als falsch erwiesen hat. Männliche Empfänger der „Rente mit 63“ haben im Durchschnitt nur etwa 38 Jahre tatsächlich gearbeitet, die übrigen Zeiten sind berufliche Ausbildung und bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit. Bei Frauen kommt Sorgearbeit hinzu. Zudem sind Empfänger der „Rente mit 63“ überwiegend besserverdienende und gesunde Menschen mit überdurchschnittlicher Ausbildung. Die „Rente mit 63“ nimmt also nicht nur der Wirtschaft hochqualifizierte Fachkräfte weg, sondern ist auch ein sozialpolitischer Fehler.

Die übrigen Frührentner:innen gehen mit Abschlägen in Rente. Im Prinzip ist die freie Wahl des Rentenalters sehr zu begrüßen, denn Menschen sind sehr unterschiedlich in ihrer Gesundheit und der Lust oder Abneigung, noch weiterzuarbeiten. Die Abschläge dienen dann dazu, die längere Bezugsdauer der Rente durch eine niedrigere Rentenzahlung pro Jahr auszugleichen. Nur sind die Abschläge zu niedrig. Sie betragen derzeit 3,6 % pro Jahr früheren Renteneintritts. Bei einer 20-jährigen Rentenbezugszeit des Versicherten und einer anschließenden Hinterbliebenenrente ist aber ein Jahr 4,2 % wert. Versicherungsmathematisch korrekt müssten die Abschläge noch höher sein, da man auch die Wahrscheinlichkeit einbeziehen muss, dass man im Jahr, das man länger arbeitet, sterben könnte. Zu niedrige Abschläge führen nicht nur zu einer zu großen Inanspruchnahme von Frührenten, sondern auch dazu, dass später in Rente gehende Menschen Frührentner subventionieren, was weder ökonomisch noch sozialpolitisch sinnvoll ist.

Daher das Fazit: Wir brauchen keine „Rente mit 70“, sondern eine dynamische Anpassung der Altersgrenze an die Lebenserwartung mittels der 2:1-Regel und zudem mehr Flexibilität beim Renteneintritt, die wir uns erlauben können, wenn die Abschläge versicherungsmathematisch korrekt anstatt deutlich zu niedrig sind.

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© Der/die Autor:in 2026

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DOI: 10.2478/wd-2026-0037