Die Umsetzung eines zentralen Versprechens des aktuellen Koalitionsvertrags steht weiterhin aus: eine strukturelle Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über die Einkommensteuer. Trotz kursierender Vorschläge fehlt bislang eine politische Einigung. Angesichts einer historisch hohen Steuerquote und der lange zurückliegenden letzten strukturellen Steuerreform wäre eine Senkung der Einkommensteuer ein wichtiges Signal an Wirtschaft und private Haushalte, um der derzeitigen Wachstumsflaute etwas entgegenzusetzen.
Zwar wurden die schleichenden Steuererhöhungen der kalten Progression zuletzt durch Anpassungen von Grundfreibetrag und Tarifgrenzen gedämpft, doch strukturelle Probleme bleiben bestehen: Insbesondere der über Jahre gewachsene Mittelstandsbauch und das frühe Einsetzen hoher Grenzsteuersätze reduzieren die Arbeitsanreize und belasten Löhne und Einkommen. Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen trägt dies zu Deutschlands schwachem Abschneiden im OECD-Ranking „Taxing Wages“ bei und mag auch ein Grund für die im internationalen Vergleich niedrige Anzahl geleisteter Arbeitsstunden je Einwohner im Erwerbsalter sein. Eine Abflachung des Tarifverlaufs könnte daher Arbeitsanreize spürbar verbessern und sollte trotz angespannter Haushaltslage Priorität in der Finanzpolitik haben.
Die bisherigen Tarifkorrekturen zum Ausgleich der kalten Progression wirkten überwiegend kompensatorisch. Durch die überproportionale Anhebung des Grundfreibetrags wurde zudem der erste Progressionsbereich des Steuertarifs komprimiert, sodass der Grenzsteuersatz mittlerweile sehr schnell vom Einstiegssatz von 14 % auf 23 % steigt. Dies schwächt insbesondere für Geringverdienende, Teilzeitbeschäftigte und viele Alleinerziehende, deren Einkommen sich häufig in diesem Tarifbereich befinden, die Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit, obwohl gerade diese Gruppen hohe Arbeitsangebotselastizitäten aufweisen. Hier wäre Arbeitskräftepotenzial zu heben.
Am oberen Tarifende setzt der Spitzensteuersatz von 42 % inzwischen bereits bei weniger als dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Jahresbruttolohns aller Beschäftigten ein (2005: etwa das 2-fache). Mehr als 4 Mio. Personen unterliegen ihm. Einschließlich des Solidaritätszuschlags steigt die Grenzsteuerbelastung in der sich anschließenden Übergangszone auf bis zu 47 %. Über das Ehegattensplitting betrifft dies auch viele Zweitverdienende. Zudem unterliegen zahlreiche Personenunternehmen dem Spitzensteuersatz, was Investitionsanreize beeinflusst. Eine weitere Erhöhung des Spitzensteuersatzes – wie von der SPD gefordert – würde Arbeits- und Investitionsanreize zusätzlich dämpfen und das Wachstumspotenzial weiter senken.
Als Reformoption schlägt die Union vor, den Beginn des Spitzensteuersatzes auf 80.000 € nach hinten zu verschieben (derzeit knapp 70.000 €). Dies würde die Zahl der Betroffenen auf etwa 2,8 Mio. senken und mittlere Einkommen spürbar entlasten, bei einem Entlastungsvolumen von rund 9 Mrd. €. Die Wirkung auf niedrige Einkommen bliebe jedoch begrenzt. Eine zusätzliche Erhöhung des Grundfreibetrags würde zwar breiter entlasten, den schnellen Anstieg des Grenzsteuersatzes jedoch weiter verschärfen.
Ökonomisch sinnvoll wäre eine deutliche Abflachung des Mittelstandsbauchs, etwa durch nur eine Progressionszone vom Grundfreibetrag bis 80.000 €. Diese Reform würde zwar Mindereinnahmen von rund 67 Mrd. € verursachen, jedoch alle Steuerzahlenden entlasten, wobei höhere Einkommen oberhalb von 80.000 € unterproportional profitieren, weil keine zusätzliche Entlastung jenseits dieser Grenze entsteht. Die oberen 10 % der Einkommensverteilung würden nach der Reform einen höheren Anteil am Steueraufkommen als vorher tragen.
Als fiskalisch tragfähige – wenn auch angesichts der Haushaltsengpässe noch immer ambitionierte – Zwischenlösung käme eine Reform mit einer Entlastung von etwa 20 Mrd. € in Betracht. Neben der Verschiebung des Spitzensteuersatzes könnte der erste Tarifknick von rund 17.800 € auf 21.000 € angehoben werden. Dadurch würden kleine und mittlere Einkommen stärker entlastet und Grenzsteuersätze langsamer steigen. Simulationen einer derartigen Reform mit dem Makromodell von Oxford Economics deuten auf einen Wachstumsimpuls von gut 0,3 % des Bruttoinlandprodukts hin.
Fazit: Eine Reform, die den Mittelstandsbauch abflacht und das Einsetzen hoher Grenzsteuersätze nach hinten verschiebt, könnte die Mittelschicht spürbar entlasten, Arbeitsanreize stärken und einen wichtigen Wachstumsimpuls setzen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der schwachen Produktivitätsdynamik wäre sie ein zentraler Bestandteil einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik.