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Bundeskanzler Friedrich Merz hat längere Arbeitszeiten zu einem zentralen Anliegen seiner Regierung gemacht. In seiner Antrittserklärung verlangte er, die Deutschen müssten wieder mehr arbeiten. Hieran schließt sich auch die aktuelle Debatte zum Recht auf Teilzeit an. Mit dem Antrag „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ hat die Mittelstands- und Wirtschaftsunion eine öffentliche Debatte ausgelöst.

Fakt ist: In Deutschland arbeiten mehr Menschen Teilzeit als in vergleichbaren Volkswirtschaften. Während in der Europäischen Union im Jahr 2024 rund 13,8 % der Arbeitnehmer Teilzeit arbeiteten, betrug dieser Anteil in Deutschland 21,1 %. Doch würde dieser Anteil sinken, wenn die Politik das Recht auf Teilzeit abschafft?

Ein Blick in die Vergangenheit kann helfen: Deutschland führte das Recht auf Teilzeitarbeit im Jahr 2001 ein – und zwar nur für Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern. Das Ergebnis: Mütter arbeiten nach der Reform mit einer höheren Wahrscheinlichkeit und dann vor allem in Teilzeit. Die Reform wirkt also dort, wo sie wirken sollte: Sie steigert die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Darüber hinaus bleiben die Mütter mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im selben Job und wechseln in Folge der Reform seltener in Tätigkeiten mit geringeren Qualifikationsanforderungen (Paule-Paludkiwiecz, 2024).

Teilzeitarbeit kann Unternehmen allerdings belasten. Nicht nur sind die Betriebskosten für Teilzeit- und Vollzeitstellen nahezu konstant, Teilzeitarbeit erhöht auch den Abstimmungsbedarf: Unternehmen müssen Dienstpläne anpassen, Vertretungen organisieren und Termine koordinieren. Außerdem verfügen Teilzeitarbeitnehmer oft über weniger betriebsinternes Wissen.

Dennoch gaben im Jahr 2024 in einer Umfrage mehr als drei Viertel der Unternehmen an, dass sie Teilzeitarbeit als förderlich ansehen. Insbesondere sehen sie Teilzeit als Mittel an, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und ihren Personalbedarf zu decken (Randstad-ifo-HR-Befragung, 2024). Angesichts des Fachkräftemangels wird Teilzeitarbeit daher vermutlich eine unverzichtbare Maßnahme für Unternehmen bleiben, um genug Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.

Darüber hinaus zeigt sich, dass sich die Einführung des Rechts auf Teilzeit im Jahr 2001 kaum auf Unternehmen ausgewirkt hat. Weder die Beschäftigungsstruktur noch das Einstellungsverhalten der betroffenen Firmen veränderten sich. Zudem sanken die Umsätze infolge des geänderten Rechtsanspruchs nicht und die Zahl der Insolvenzen stieg nicht an (Bergmann, 2026).

Eine Betriebsbefragung aus dem Jahr 2004 erklärt diese Entwicklung: Für über 95 % der befragten Betriebe hat die Einführung des Rechts auf Teilzeit nichts geändert – sie erlaubten Teilzeitarbeit auch vorher schon. Unternehmen können zudem Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen verweigern. Von über 5.000 befragten Betrieben nutzte lediglich einer diese Möglichkeit. Schließlich erwarteten weniger als 4 % der Betriebe Personalprobleme durch das damals noch neue Gesetz (IAB-Betriebspanel von Bellmann et al., 2024).

Insgesamt zeigt dies, dass das Recht auf Teilzeit bereits 2001 eher eine Verstetigung des Status quo dargestellt hat, als Unternehmen neue Bürden aufzulasten. Noch immer wird Teilzeitarbeit vor allem für Care-Arbeit genutzt – und nur selten für Lifestyle (Schwarz et al., 2026). Schafft die Politik den Rechtsanspruch auf Teilzeit ab, arbeiten Deutsche vermutlich nicht mehr. Hierzu sind andere Maßnahmen zielführender, beispielsweise bessere und zuverlässige Kinderbetreuung.

Literatur

Bergmann, L. (2026, im Erscheinen). The effects of part-time work on firms. Ruhr Economic Papers.

Bellmann, L., Gensicke, M., Kohaut, S., Möller, I., Schwengler, B., Tschersich, N. & Umkehrer, M. (2024). IAB-Betriebspanel (IAB-BP) Version 9323 v1. Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Paule-Paludkiewicz, H. (2024). Does the right to work part-time affect mothers’ labor market outcomes? Bundesbank Discussion Paper, Nr. 12.

Randstad-ifo-HR-Befragung. (2024, September). Randstad-ifo-Personalleiterbefragung 3. Quartal 2024.

Schwarz, S., Steinberg, H., Weik, J. & Baisch, B. (2026, 10. Februar). Der Wunsch von Vollzeitbeschäftigten nach „Lifestyle-Teilzeit“ ist ein Randphänomen. IAB Forum.

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© Der/die Autor:in 2026

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.2478/wd-2026-0041

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